Gesetzliches Krankengeld bis 30. September sichern

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Gesetzliches Krankengeld bis 30. September sichern

Beitrag von Presse » 21.09.2009, 08:11

Gesetzliches Krankengeld bis 30. September sichern

Freiwillig Versicherte können sich bis zum 30. September den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld sichern. Wer bis dahin den Antrag bei seiner Krankenkasse abgibt, kann rückwirkend zum 1. August Ansprüche geltend machen.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... chern.html
Quelle: Märkische Allgemeine

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Wieder Krankengeld-Anspruch für Selbstständige

Beitrag von Presse » 02.10.2009, 06:57

Halbe Rolle rückwärts
Wieder Krankengeld-Anspruch für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind


Geschätzte 1,5 Millionen Bundesbürger, die als Selbstständige, Freiberufler oder Kurzzeitbeschäftigte gesetzlich krankenversichert sind, haben seit August wieder Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Die seit Jahresbeginn gültige Regelung, nach der dies nur per Wahltarif möglich war, ist dadurch nach Protesten von Verbraucherschützern wieder gekippt worden. Die "Apotheken Umschau" nennt das eine "halbe Rolle rückwärts", denn bis Ende 2008 konnten diese Versicherten gegen einen höheren Beitragssatz auch schon vor der siebten Woche Krankentagegeld beziehen - für Selbständige, die ja keine Lohnfortzahlung kennen, eine wichtige Variante. Dies wurde aber nicht wieder eingeführt und kann jetzt nur teurer als Wahltarif oder Zusatzversicherung abgedeckt werden. Wer für das Krankentagegeld eine individuelle Lösung anstrebt, sollte sich ausführlich beraten lassen und Angebote vergleichen. Die Beitragsunterschiede sind bei gleicher Leistung erheblich.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2009 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
http://www.wortundbildverlag.de

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