"Sofortprogramm Altenpflege" ist überfällig

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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"Sofortprogramm Altenpflege" ist überfällig

Beitrag von Presse » 19.09.2009, 07:21

"Sofortprogramm Altenpflege" ist überfällig

Vor Beginn einer bundesweiten Aktionswoche hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein umfassendes Sofortprogramm zur Zukunftssicherung der Altenpflege gefordert. Wachsender Pflegebedarf auf der einen und die hohe Belastung der Beschäftigten auf der anderen Seite erforderten eine umfassende und nachhaltige Lösung. "Es muss mehr Geld ins System, das zielgerichtet für bessere Personalausstattung und Bezahlung eingesetzt werden muss. Diese Mehrkosten lassen sich durch die Einführung der Bürgerversicherung aufbringen", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke klar. Am Montag, dem 21. September 2009, beginnt die bundesweite Aktionswoche "Altenpflege in Bewegung", bei der Gewerkschaft und Beschäftigte auf die Situation von Pflegebedürftigen und Beschäftigten aufmerksam machen.

Im Mittelpunkt eines Sofortprogramms müsse eine bedarfsgerechte Personalausstattung mit planbarer Arbeits- und Freizeit stehen. Dies entlaste die Beschäftigten und verbessere die Qualität der Pflege, sagte Paschke. Gleichzeitig müsse sich die hohe öffentliche Wertschätzung der Pflegearbeit endlich auch in der Bezahlung ausdrücken: "Minimalpflege nach den Motto 'Hauptsache satt, sauber und billig' muss ein Ende haben", bekräftigte Paschke.

Zudem gelte es, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Pflegekräften zu verbessern. Neben deutlich attraktiveren Arbeitsbedingungen müsse das in einigen Bundesländern noch übliche Schulgeld für Pflegeschulen wegfallen. Deren Finanzierung sei Ländersache. Die praktische Ausbildung solle zudem durch eine Umlagefinanzierung sichergestellt werden. "Betriebe, die nicht ausbilden, zahlen eine Umlage. Wer ausbildet, erhält Geld aus diesem Topf", sagte Paschke. Nur so lasse sich der sich abzeichnende Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen.

Die ver.di-Aktionswoche "Altenpflege in Bewegung" findet vom 21. September bis zum 25. September 2009 bundesweit statt. Dazu sind zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen geplant.

Veranstaltungshinweise unter
https://gesundheit-soziales.verdi.de/-/zN0

Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2009
V.i.S.d.P.:
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011
und -1012
Fax: 030/6956-3001

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Umlagefinanzierung

Beitrag von Presse » 28.06.2011, 18:14

Landesregierung beschließt Umlagefinanzierung zur Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege - Ministerin Steffens: Wichtiger Teil eines Maßnahmenpakets, um Nordrhein-Westfalen demographiefest zu machen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Landeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in der Altenpflege­ausbildung („Umlagefinanzierung”) beschlossen. Damit ist der Weg für eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der Pflege geebnet. „Wir haben in der Pflege einen für die Einrichtungen und ambulanten Dienste spürbaren Fachkräftemangel sowie einen deutlichen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Es fehlen dreijährig ausgebildete Fachkräfte,” erklärte Ministerin Barbara Steffens.

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln hatte auf Grundlage der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 berechnet, dass Ende 2010 in NRW nahezu 3.000 Absolventinnen und Absolventen in den Pflegeberufen fehlten. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Es wurden rund 2.500 Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu wenig ausgebildet.

„Deshalb wird die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Das Land wird für die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler die Förderung der Schulkosten übernehmen. Dafür werden wir schon im Haushalt 2012 weitere 2,5 Millionen Euro einplanen", so Steffens weiter. Damit können ab dem nächsten Jahr bis zu 1500 Schülerinnen und Schüler zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Alten­pflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraft­ausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeein­richtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflege­stunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet. Ministerin Steffens: „Dadurch setzen wir einen starken Anreiz für mehr Ausbildung. Außerdem wird der von den Pflegeeinrichtungen und am­bulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil ausgeglichen." Derzeit stelle die Finanzierung der Ausbildung für die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen ein erhebliches Hemmnis dar. Zwar könnten in der Pflege bereits heute die Ausbildungsvergütungen über die Pflegesätze refinanziert werden. Die dadurch im Vergleich zu nicht ausbildenden Einrichtungen höheren Pflegesätze stellten aber einen Wettbewerbs­nachteil auf dem Pflegemarkt dar. Dieses Problem haben die Einrichtungen auch bei der im Rahmen der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 durchgeführten Befragung zurückgemeldet. Rund 15 Prozent der befragten Einrichtungen gaben sogar an, zukünftig weniger ausbilden zu wollen, da die Kosten für Ausbildung die Tagessätze erhöhen.

Neben der Einführung des Ausgleichsverfahrens sind weitere Maß­nahmen notwendig, sowohl zur Sicherung des Fachkräftebedarfs als auch, um Nordrhein-Westfalen angesichts einer stetig steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen (aktuell rund 510.000, Prognose 2020: 650.000) insgesamt „demographiefest” zu machen.

Weitere Maßnahmen in Stichworten:

• Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten in der Altenpflegefachkraftausbildung durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler.

• Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen.

• Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung. Hier ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter bei der Durchführung von Modellvorhaben an mittlerweile sechs Hochschulstandorten.

• Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanage­ments in den Einrichtungen durch Schulungsangebote mit dem Ziel, der teils starken Mitarbeiterfluktuation entgegenzuwirken, beispielsweise mit attraktiven Arbeitszeitmodellen, dazu zählen Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

• Novellierung des Landespflegegesetzes und seiner Verordnungen und des Wohn- und Teilhabegesetzes, um insbesondere Beratungsangebote verbessern, neue Wohnformen einfacher unterstützen und eine kommunale Pflegeplanung stärken zu können.

• Der „Masterplan Quartier” - eine praktische Hilfestellung für Kommunen zur Schaffung altersgerechter Stadtviertel, um den Menschen ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Über allem steht untrennbar verbunden die Reform des Sozialgesetz­buches XI - Pflegeversicherung. Hier muss die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen und das selbst ausgerufene Jahr der Pflege mit konkreten Vorschlägen füllen. Wichtig ist vor allem, die Demenzkranken mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Pflegeversicherung einzubeziehen, um für sie eine zukunftsfeste Finanzierung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2011
http://www.mgepa.nrw.de/presse/pressemi ... /index.php

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Landesaltenpflegegesetz NRW

Beitrag von Presse » 12.10.2011, 06:26

Landesaltenpflegegesetz

Das „Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes“, vorgelegt von der Landesregierung, ist Gegenstand einer Experten-Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration am Mittwoch (12.10.2011). Dabei geht es um ein finanzielles Ausgleichsverfahren, das den Wettbewerbsnachteil ausbildender gegenüber nichtausbildenden Einrichtungen vermindern und so dem Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung entgegenwirken soll.

Quelle: Mitteilung vom 1.10.2011
Landtag NRW
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Sonja Wand
40221 Düsseldorf

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Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege

Beitrag von Presse » 12.10.2011, 17:14

Ministerin Steffens:
Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung muss kommen - in dieser Einschätzung sieht sich Ministerin Barbara Steffens durch Stellungnahmen aller Verbände im Rahmen einer heute (12.10.2011) im Landtag erfolgten Anhörung bestätigt. "Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten von den Gewerkschaften über die freie Wohlfahrtspflege bis hin zu den privaten Trägern unser Vorhaben einer Ausbildungsumlage nachdrücklich unterstützen. Allen ist klar, dass wir das Problem des Fachkräftemangels nur gemeinsam lösen können. Und wenn wir nicht schnellstmöglich handeln, ist der Weg in einen Pflegenotstand unumkehrbar."

Ab 2012 will die Landesregierung die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Wer bisher nicht ausbildet, wird dies voraussichtlich ändern, wenn er auf jeden Fall für Ausbildung bezahlen muss. Das Land wird für die zusätzlichen Auszubildenden die Finanzierung der Fachseminarplätze übernehmen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 1500 Seminarplätze zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet.

"Die Umlage ist ein wichtiger Schritt, aber sie kann nur ein Baustein gegen den Fachkräftemangel sein", betonte Ministerin Steffens. Weitere wichtige Bausteine seien die Einführung einer gemeinsamen Kranken- und Altenpflegeausbildung, die Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler, eine Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen, eine Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Pflegeeinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2011
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php

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Arbeitsbedingungen im Altenheim ... Pflegenotstand ....

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2011, 07:53

Aus Forum:
viewtopic.php?t=16644

Arbeitsbedingungen im Altenheim: Der Pflegenotstand ist das zentrale Problem
Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, bei der Tagung des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. am 19.11.2011 hier (PDF)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 11Netz.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Umlagefinanzierung Altenpflege NRW

Beitrag von Presse » 21.01.2012, 08:02

Ministerin Steffens: Durch Umlagefinanzierung stärkt Nordrhein-Westfalen die Ausbildung in der Altenpflege

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Mit mehr Anreizen zur Ausbildung in der Altenpflege will Nordrhein-Westfalens Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens den Fachkräftemangel bekämpfen. Der Bedarf ist groß: Bereits Ende 2010 fehlten in NRW knapp 3.000 Absolventinnen und Absolventen in der der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Mit einer Umlagefinanzierung will Ministerin Steffens künftig alle Pflegeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligen - egal ob sie ausbilden oder nicht. Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege erhalten die gezahlte Ausbildungsvergütung vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet. Dazu müssen alle rund 4.500 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist von der Größe der Einrichtung und der von ihr abgerechneten Leistungen abhängig.

"Mit dem Ausgleichsverfahren setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen starken Anreiz, um mehr Menschen in der Altenpflege auszubilden. Das ist dringend notwendig, weil gerade in den Pflegeberufen die benötigten Fachkräfte fehlen", erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens heute (20. Januar 2012) in Düsseldorf.

Mit der Einführung der Umlage wird auch ein Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden, beseitigt. Bisher konnten sie die Kosten für die Ausbildung nur über die Pflegesätze refinanzieren. Das führte dazu, dass Dienste und Einrichtungen, die nicht ausgebildet haben, ihre Leistungen im Vergleich günstiger anbieten konnten.

Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird zugleich ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt. Die für die Einführung der Ausbildungsumlage erforderliche Rechtsverordnung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurde am 18. Januar 2011 veröffentlicht und ist nun in Kraft getreten.

Fachkräfte fehlen insbesondere in der Altenpflege. Allein in diesem Bereich wurden rund 2500 Fachkräfte zu wenig ausgebildet. Dieser Mangel an qualifizierten Fachkräften wird aufgrund des demografischen Wandels noch zunehmen.

Im Haushalt 2012 sind weitere 2,5 Millionen Euro eingeplant, um bis zu 1.500 zusätzliche Schulplätze für Schülerinnen und Schüler an den Fachseminaren für Altenpflege zu fördern. Im vergangenen Jahr finanzierte das Land die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro.

"Engagierte, motivierte, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von zentraler Bedeutung für eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege. In Nordrhein-Westfalen schaffen wir mit der Umlage einen Anreiz, dass mehr Menschen in diesem zukunftssicheren Beruf ausgebildet werden können", betonte die Ministerin. Jetzt sei es an den Trägern, interessierten jungen Menschen die Ausbildung zu ermöglichen.

Schon bei der Anhörung der Verbände zur Einführung des Ausgleichsverfahrens zeichnete sich das eindeutig positive Votum und die Unterstützung durch eine breite Mehrheit der Verbände ab. Die Ministerin unterstrich, dass von Anfang an viel Wert auf große Transparenz und eine intensive Beteiligung der Verbände gelegt wurde. Viele Anregungen der Verbandsseite seien übernommen worden.

Hintergrundinformationen
Zuständige Behörde für die Umsetzung des Ausgleichsverfahrens sind die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland. Sie sind für alle Fragen rund um das Thema die Ansprechpartner im Land. Der erste Abrechungs-/Erhebungszeitraum startet am 1. Juli 2012 (das heißt erstmalige Einzahlung der Ausgleichsbeträge durch Pflegeeinrichtungen). Im ersten Halbjahr 2012 werden die Einrichtungen und die Dienste umfassend über das Ausgleichsverfahren informiert. Im Frühjahr 2012 sind auch mehrere regionale Informationsveranstaltungen der Landesregierung geplant. Um ein möglichst einfaches Verwaltungsverfahren für die Einrichtungen zu gewährleisten, werden die Datenpflege und die übrigen fachlichen Aufgaben durch ein internetbasiertes Verfahren unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2012 http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php

Fragen und Antworten zur Ausbildungsumlage
http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegebe ... /index.php

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