Qualitätsvorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Qualitätsvorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW

Beitrag von Presse » 14.09.2009, 12:48

Sozialminister Karl-Josef Laumann:
„Qualitätsvorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes wurden bestätigt"
Zur heute vorgestellten Pflegestudie der Uni Witten-Herdecke


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Die Studie zur Situation in deutschen Pflegeheimen der Uni Witten-Herdecke hat die Qualitätsvorgaben des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) eindeutig bestätigt“, so Sozialminister Laumann zur heute veröffentlichten Studie.

„Unangemeldete Kontrollen des Medizinischen Dienstes und die Veröffentlichung der Prüfberichte im Internet schaffen die notwendige Transparenz. Auch das bundesweit eingeführte Schulnotensystem trägt zur Kontrolle und Überprüfung der Heime bei.

Beim Gesetzgebungsverfahren zum nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz haben wir nicht ohne Grund darauf bestanden, dass mindestens 50% der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen, Fachkräfte sein müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Pflegebedürftigen die Versorgung erhalten, die für sie angemessen und notwendig ist. Wir haben auch allen Bestrebungen von Teilen der Opposition widerstanden, diese Fachkraftquote durch Einengen der Erlasse aufzuweichen. Welch große Bedeutung die Qualität von Essen und Trinken für den Lebensalltag in Betreuungseinrichtungen hat, habe ich immer wieder herausgestellt. Deshalb haben wir mit dem WTG durchgesetzt, dass zusätzlich zu der 50prozentigen Mindestfachkraftquote eine hauswirtschaftliche Fachkraft vorzuhalten ist.

Auch im Bereich der Pflegeausbildung sind wir in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt: Mit dem 1000-Plätze-Programm haben wir die Anzahl der landesgeförderten Schulplätze für die Altenpflegeausbildung seit 2005 erhöht. Zurzeit prüfen wir, wie wir mehr Lebensältere für einen Pflegeberuf umschulen können, weil der zukünftige Bedarf nicht nur durch die Erstausbildung von jungen Fachkräften gedeckt werden kann. Ein von meinem Haus gerade in Auftrag gegebenes Gutachten wird den konkreten Bedarf an Alten,- Kranken- und Familienpflegepersonal bis 2015 ermitteln. Die Ergebnisse werden in wenigen Monaten vorgelegt werden.“

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.09.2009

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