Kassen müssen Medikamentenkosten nicht komplett erstatten
Kassel – Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Prinzip der Kostenerstattung entscheidet, muss mit höheren Zuzahlungen bei Medikamenten rechnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag dürfen die Rabatte, die den Kassen sonst von Apotheken und Pharmafirmen gewährt werden, den Patienten in Rechnung gestellt werden.
Wenn sich Versicherte Vorteile davon versprächen, wie Privatpatienten in Vorkasse zu treten, müssten sie auch die „merklichen Nachteile“ dieser Abkehr vom normalen Sachleistungsprinzip in Kauf nehmen, befanden die Kasseler Richter (Az.: B 1 KR 1/09 R).
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... tatten.htm
Kassen müssen Medikamentenkosten nicht komplett erstatten
Moderator: WernerSchell