Beschneidung aus religiösen Gründen ist keine Kassenleistung
Bremen – Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) drängen in Bremen und Bremerhaven immer mehr Eltern Kinderärzte oder Urologen dazu, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu beschneiden. Ein solcher Eingriff ist laut KVHB in der Regel medizinisch nicht indiziert und darf nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeführt werden.
„Der Arzt muss ihn ablehnen“, erklärt KVHB-Vorsitzender Till Spiro. Doch die Aufklärung darüber stoße bei den Betroffenen häufig auf Unverständnis. .... (mehr)
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Beschneidung aus religiösen Gründen ist keine Kassenleistung
Moderator: WernerSchell