Urteil:
Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Nürnberg/Berlin – Ein Heroin-Abhängiger genießt keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufgrund eines entsprechenden Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... zahlen.htm
Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Moderator: WernerSchell