Seite 1 von 1

Kassen müssen Medikamentengabe durch Pflegedienst bezahlen

Verfasst: 26.08.2009, 19:13
von Presse
Kassen müssen Medikamentengabe durch Pflegedienst bezahlen

Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Recht auf häusliche Krankenpflege gestärkt. Nach einem am Mittwoch (26.08.2009) in Kassel bekannt gegebenen Urteil müssen die Krankenkassen weiterhin auch die Gabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Pflegekräfte bezahlen, wenn der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert. (Az: B 3 KR 25/08 R).....(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... zahlen.htm

Verschreibungspflicht spielt keine Rolle

Verfasst: 27.08.2009, 06:39
von Presse
Verschreibungspflicht spielt keine Rolle

Ärzte können weiterhin die Gabe auch nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als häusliche Krankenpflege verordnen. Daran habe das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nichts geändert, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel bekannt gegebenen Urteil klar. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=56 ... ehrung&c=1