Kassen müssen Medikamentengabe durch Pflegedienst bezahlen
Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Recht auf häusliche Krankenpflege gestärkt. Nach einem am Mittwoch (26.08.2009) in Kassel bekannt gegebenen Urteil müssen die Krankenkassen weiterhin auch die Gabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Pflegekräfte bezahlen, wenn der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert. (Az: B 3 KR 25/08 R).....(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... zahlen.htm
Kassen müssen Medikamentengabe durch Pflegedienst bezahlen
Moderator: WernerSchell
Verschreibungspflicht spielt keine Rolle
Verschreibungspflicht spielt keine Rolle
Ärzte können weiterhin die Gabe auch nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als häusliche Krankenpflege verordnen. Daran habe das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nichts geändert, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel bekannt gegebenen Urteil klar. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=56 ... ehrung&c=1
Ärzte können weiterhin die Gabe auch nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als häusliche Krankenpflege verordnen. Daran habe das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nichts geändert, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel bekannt gegebenen Urteil klar. mehr »
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