Sozialhilfeausgaben 2008: Anstieg auf netto 19,8 Milliarden

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Sozialhilfeausgaben 2008: Anstieg auf netto 19,8 Milliarden

Beitrag von Presse » 26.08.2009, 07:35

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
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Nr. 314 vom 26. August 2009

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Sozialhilfeausgaben 2008: Anstieg auf netto 19,8 Milliarden Euro
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WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden
im Jahr 2008 in Deutschland brutto 22,0 Milliarden Euro für
Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII
"Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,2
Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus
Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die
Sozialhilfeausgaben netto 19,8 Milliarden Euro; das waren 4,9% mehr als
im Vorjahr.

Pro Kopf wurden in Deutschland 2008 damit für die Sozialhilfe
rechnerisch 241 Euro (Vorjahr: 229 Euro) netto aufgewendet. In
Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 249 Euro je Einwohner
wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 164 Euro. Die
mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2008 - wie im
Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (405 Euro), Hamburg (376 Euro)
und Berlin (370 Euro). In den alten Flächenländern verzeichnete
Baden-Württemberg die geringsten Ausgaben je Einwohner (177 Euro),
Schleswig-Holstein die höchsten (288 Euro). In den neuen Ländern waren
die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen am niedrigsten (124 Euro) und in
Mecklenburg-Vorpommern am höchsten (206 Euro).

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist
für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2008 deutschlandweit Folgendes
festzustellen:

Mit 11,2 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit
Abstand größte Teil der Sozialhilfenettoausgaben (57%) auf die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2007
stiegen die Ausgaben hierfür um 5,3%. Die im 6. Kapitel des SGB XII
geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe,
eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder
deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt
sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder
seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,
so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten
Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der
Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung betrugen 3,7 Milliarden Euro; dies entsprach 19% der
gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 stiegen die Ausgaben
für diese Hilfeart um 6,0%. Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist eine seit 1.1.2003 bestehende Sozialleistung, die
den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit
1.1.2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt.
Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in
Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2008 netto
insgesamt 2,8 Milliarden Euro aus (+ 3,2% gegenüber dem Vorjahr). Die
Ausgaben für diese Hilfeart machten 14% der gesamten
Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7.
Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder
Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen
sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die
Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum
Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden netto 0,9
Milliarden Euro ausgegeben (+ 16,1% gegenüber 2007); dies entsprach 4%
der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor Inkrafttreten
des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
(Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart
ausgegeben. Seit 1.1.2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im
engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren
Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die Ausgaben für diesen
Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik
nachgewiesen.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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Die vollständige Pressemitteilung ist auch im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... Print.psml
zu finden.
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Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
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