Urteil:
Geräte für Magnetfeldtherapie keine Kassenleistung
Kassel – Geräte für sogenannte nicht invasive Magnetfeldtherapie bleiben vom Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Das urteilte das Bundessozialgericht - http://www.bundessozialgericht.de/ - am Mittwoch (12.08.2009) in Kassel.
Der 3. Senat wies eine Revision des Herstellers ab, der erreichen wollte, dass gesetzlich versicherte Patienten, die Geräte zur Elektrostimulation von Knochen- und Bindegewebe nach Magnetodyn-Verfahren auf Kassenkosten mieten können. Das Unternehmen wirft dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vor, Studien zugunsten der Therapie nicht zu berücksichtigen. ....(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... istung.htm
Geräte für Magnetfeldtherapie keine Kassenleistung
Moderator: WernerSchell