"Scheinselbständigkeit" in der Altenpflege
BHSB: Behörden behandeln Deutsche anders als Bürger aus den neuen EU-Ländern - Verband liegen Beweise für diskriminierende Praxis vor
Ebsdorfergrund (ots) - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich? Theoretisch. In der Praxis sind einige wohl ein wenig gleicher. Das zeigt der Umgang der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Altenpflege- und Betreuungskräften. Der BHSB - Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24 Stunden Betreuung - weist aus aktuellem Anlass auf die diskriminierende Praxis hin: Während der Rentenversicherer es im Falle der osteuropäischen Betreuungskräfte seit Jahren ablehnt, diese als Selbständige im Sinne des Gesetzes anzuerkennen, hat die Behörde bei Deutschen damit offenbar kein Problem: Wie ein Schriftwechsel beweist, der dem BHSB vorliegt, attestierten die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung einer freiberuflichen deutschen Betreuungskraft den Selbständigenstatus.
Simon Wenz, Bundesvorsitzender des BHSB: "Es stellt sich die Frage, ob die Behörden Bürger der neuen EU-Länder systematisch vom deutschen Dienstleistungsmarkt fernhalten wollen. Das wäre eindeutig rechtswidrig."
Ebenfalls offenbar als Selbständige anerkannt werden deutsche Pflegekräfte, die Wochen- oder Monatsweise auf Honorarbasis in Heimen aushelfen - und davon gibt es immer mehr. Simon Wenz: "Obwohl diese Mitarbeiter in Dienstpläne integriert sind und weisungsgebunden arbeiten, wirft ihnen niemand Scheinselbständigkeit vor. Vielleicht weil es sich um Deutsche handelt?"
Der BSHB fordert, dass sich die Politik von dem auch für Gerichte schwer definierbaren Begriff der "Scheinselbständigkeit" verabschiedet. Nur so lassen sich Ungleichbehandlung und die verlogene Diskussion um das Thema beenden.
Über den BHSB:
Der Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24 Stunden Betreuung (BHSB) ist der größte europäische Branchenverband.
Seine Mitglieder setzen sich für eine bezahlbare, sichere und legale 24-Stunden-Betreuung alter Menschen im eigenen Zuhause durch selbständige Pflegerinnen und Haushaltshilfen ein.
Der Verband definiert klare Qualitätskriterien und kontrolliert deren Einhaltung.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.8.2009
Pressekontakt: BHSB
Simon Wenz
Telefon 06424-928370
info@bhsb.de
http://www.bhsb.de
"Scheinselbständigkeit" in der Altenpflege
Moderator: WernerSchell
Der BHSB setzt sich vehement für sogenannte selbständige Betreuugnsassistenten in der Pflege ein. Hauptargument ist dabei, dass diese auch unter 10E./h arbeiten würden. Das regelt dann der Markt!
Interessant dabei auch, dass der BHSB die Charta der Rechte Pflegebedürftiger als Argument für diese Forderung ins Feld führt.
Interessant dabei auch, dass der BHSB die Charta der Rechte Pflegebedürftiger als Argument für diese Forderung ins Feld führt.