Sozialgerichtsprozess - Wie geht sowas ?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Sozialgerichtsprozess - Wie geht sowas ?

Beitrag von Hasilein » 03.08.2009, 08:27

Sozialgerichtsprozess - Wie geht sowas ?

Hallo!
Kann mir bitte jemand erklären, wie ich vorgehen muss, wenn ich das Sozialgericht anrufen muss?
Ich habe mein Problem mit der Krankenkasse ja schon geschildert und die bleiben stur, sie wären nicht zuständig. Eine schriftliche Antwort auf meinen Brief habe ich nicht erhalten, der Mitarbeiter sagte, er könne mir darauf nicht antworten und die Berufsgenossenschaft rührt sich auch nicht.
Für mich bedeutet das, dass ich im Augenblick nicht versichert bin und ohne jedes Einkommen.
Vor lauter Verzweiflung werde ich mir einen Job suchen (hab vielleicht schon einen), obwohl ich dieser Belastung vermutlich nicht standhalten kann, damit ich wieder versichert bin.
Aber für mein Recht will ich streiten. Prozesskostenhilfe dürfte kein Problem sein, ich bin arm wie eine Kirchenmaus :cry:
Also, was brauche ich für Unterlagen und wo wende ich mich hin.
Vielen Dank.
Hasi
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Herbert Kunst
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Der Sozialgerichtsprozeß - Eine Darstellung mit ... Mustern

Beitrag von Herbert Kunst » 03.08.2009, 09:09

Hallo Hasi,

es gibt ein gutes Buch, das informiert:

Klaus Niesel
Der Sozialgerichtsprozeß - Eine Darstellung mit Schriftsatzmustern
Verlag C.H. Beck.

Grundsätzlich ist es so, dass man gegen einen schriftlichen Bescheid Widerspruch einlegen muss. Wenn darüber abschlägig entschieden ist, kann man klagen. Also sollte man darauf drängen einen schriftlichen Bescheid zu bekommen. Gibt es einen solchen Bescheid nicht innerhalb einer bestimmten Zeit, z.B. hört man trotz Drängen innerhalb einiger Monate nichts, kann man ggf. wegen Untätigkeit der Behörde klagen, also direkt zum Gericht gehen. Im Übrigen kann man auch eine Einstweilige Anordnung erwirken, wenn eine bestimmte Angelegenheit eilig ist. Insoweit sollte man aber tunlichst einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Wenn es Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe gibt, würde ich insoweit über das Amtsgericht (Geschäftsstelle) entsprechende Informationen einholen und einen Anwalt einschalten.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Hasilein
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Beitrag von Hasilein » 05.08.2009, 13:29

Mir ist die beste Antwort von allen eingefallen, ich bin seit 30 Jahren bei Verdi (hab sie halt nicht gebraucht) und mir ist das nicht in den Sinn gekommen, dort mal nachzufragen.
Nun hab ich das gemacht und kann mit meinen Unterlagen dort auftauchen, es wird mir geholfen werden!
LG
Hasi
Leben und leben lassen!

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