Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen - Rechtliche Grundlagen
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) (0,09 MB)
Die QPR mit der Anlage 1 und 2 wurden am 30.06.2009 vom BMG genehmigt und sind am 01.07.2009 in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser QPR führen die MDK seit dem 01.07.2009 Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. - Stand: 30. Juni 2009
http://www.mds-ev.org/media/pdf/QPR_2009_06_30.pdf
Qualitätsprüfungs-Richtlinien - Anlage 1 Erhebungsbogen ambulant (0,76 MB) - Stand: 30. Juni 2009
http://www.mds-ev.org/media/pdf/QPR_Anl ... _06_30.pdf
Qualitätsprüfungs-Richtlinien - Anlage 2 Erhebungsbogen stationär (0,95 MB) - Stand: 30. Juni 2009
http://www.mds-ev.org/media/pdf/QPR_Anl ... _06_30.pdf
Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen ...
Moderator: WernerSchell
Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Berlin. Die neuen Begutachtungs-Richtlinien sind jetzt in Kraft getreten. In diese Richtlinien sind Änderungen eingearbeitet worden, die durch die Pflegereform nötig geworden sind. "Wir begrüßen die Überarbeitung", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Damit entspricht auch das Verfahren zur Begutachtung der neuen Rechtslage. Insbesondere Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben von der Pflegereform profitiert. Jetzt gibt es für diese Personen keine Sonderregelungen bei der Begutachtung mehr, sondern nur noch ein einheitliches Verfahren, in dem alle Leistungsansprüche geprüft werden."
Einen verbindlicheren Stellenwert haben jetzt auch die Aussagen des MDK zu Leistungen der Rehabilitation. Weist der MDK in seinem Gutachten darauf hin, dass Leistungen der Rehabilitation angezeigt sind, haben dadurch die Versicherten automatisch einen Anspruch auf diese Leistungen. Durch die neuen Richtlinien wird zudem den besonderen Belangen von Kindern bei der Begutachtung verstärkt Rechnung getragen.
Mehr zum Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret
Quelle: Mitteilung vom 27.7.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/
Berlin. Die neuen Begutachtungs-Richtlinien sind jetzt in Kraft getreten. In diese Richtlinien sind Änderungen eingearbeitet worden, die durch die Pflegereform nötig geworden sind. "Wir begrüßen die Überarbeitung", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Damit entspricht auch das Verfahren zur Begutachtung der neuen Rechtslage. Insbesondere Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben von der Pflegereform profitiert. Jetzt gibt es für diese Personen keine Sonderregelungen bei der Begutachtung mehr, sondern nur noch ein einheitliches Verfahren, in dem alle Leistungsansprüche geprüft werden."
Einen verbindlicheren Stellenwert haben jetzt auch die Aussagen des MDK zu Leistungen der Rehabilitation. Weist der MDK in seinem Gutachten darauf hin, dass Leistungen der Rehabilitation angezeigt sind, haben dadurch die Versicherten automatisch einen Anspruch auf diese Leistungen. Durch die neuen Richtlinien wird zudem den besonderen Belangen von Kindern bei der Begutachtung verstärkt Rechnung getragen.
Mehr zum Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret
Quelle: Mitteilung vom 27.7.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/