Weiss nicht weiter ... Ansprüche nach Arbeitsunfall ??
Verfasst: 22.07.2009, 06:49
Guten Morgen!
Ich habe ein großes Problem. Und zwar war ich schon seit Monaten wegen eines Arbeitsunfalles krank geschrieben (Schulterstauchung) und erhielt Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Ich habe nach wie vor Probleme mit Schmerzen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit die es mir unmöglich machen, eine Arbeit wieder aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat mir vor zwei Monaten fristlos gekündigt, das Kündigungsschutzverfahren läuft.
Nun ist folgendes geschehen:
Ich war krank geschrieben bis 13.07. und sollte auf Anordnung der Berufsgenossenschaft die Unfallsprechstunde der BG-Unfallklinik aufsuchen. Dort stellte man nach kurzer Untersuchung (Gelenkfunktionsprüfung) fest, dass meine immer noch bestehenden Beschwerden nicht mehr ursächlich mit dem Unfallereignis zusammenhängen würden. Die nach wie vor vorhandenen Schmerzen seien degenterativen und muskulären Ursprungs, ich soll zu Hause "ein bisschen üben".
Auf jeden Fall teilte man mir mit, dass mit diesem Tag die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft enden würde. Ich solle wieder arbeiten gehen oder mir einen neuen Beruf suchen!
Da mein Orthopäde in dieser Woche im Urlaub war, ging ich Mittwoch den 15.07. zu meinem Hausarzt, der schrieb mich krank, bis mein Orthopäde wieder da sein sollte - mit der selben Diagnose.
Den gelben Schein gab ich bei der KK ab. Nun rief mich ein Mitarbeiter an und sagte, ich hätte erst ab Donnerstag, den 16.07. wieder Anspruch auf Krankengeld, dies könnte er aber nicht ausrechnen, weil er keine Berechnungsgrundlage hätte, da ich Dienstag faktisch arbeitslos gewesen wäre, da mein Arzt mich erst Mittwoch zum rückliegenden Tag krankgeschrieben habe. Ich hätte mich für diese zwei Tage arbeitslos melden müssen. Da ich direkt nach der Kündigung bereits mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen hatte, weiss ich, dass die mich nicht aufnehmen,weil ich der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Ich habe mich gestern trotzdem nochmal erkundigt und erhielt dieselber Auskunft. Nun sieht es so aus, dass keine Institution für mich zuständig ist. Ich kann kein Arbeitslosengeld beantragen, da ich krank geschrieben bin. Eine Stelle anzutreten wäre um mich so schnell wie möglich wieder krank zu melden, damit die KK eine Berechnungsgrundlage erhält, wäre in meinen Augen Betrug, da ich es nicht lange aushalten könnte. Die KK will nicht zahlen, das Arbeitsamt ist nicht zuständig.
Ich sagte dem Herrn von der KK, man solle mir doch die zwei Tage einfach abziehen. Das ginge nicht, weil eben die Berechnungsgrundlage fehlt. Ich war meines Erachtens nahtlos krank geschrieben, da die alte AU bis Montag ging, der Arzt schrieb mich den Dienstag rückwirkend krank, also war ich nahtlos krank geschrieben.
Jemand sagte mir, ich hätte eine Folgemeldung abgeben müssen, aber wäre das so einfach gegangen? Könnte ich das noch ändern?
Kann mir jemand einen Rat geben, soll ich zum Anwalt und wenn ja, kann mir jemand einen in Frankfurt empfehlen?
Vielen Dank für die Geduld!
Hasi
Ich habe ein großes Problem. Und zwar war ich schon seit Monaten wegen eines Arbeitsunfalles krank geschrieben (Schulterstauchung) und erhielt Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Ich habe nach wie vor Probleme mit Schmerzen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit die es mir unmöglich machen, eine Arbeit wieder aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat mir vor zwei Monaten fristlos gekündigt, das Kündigungsschutzverfahren läuft.
Nun ist folgendes geschehen:
Ich war krank geschrieben bis 13.07. und sollte auf Anordnung der Berufsgenossenschaft die Unfallsprechstunde der BG-Unfallklinik aufsuchen. Dort stellte man nach kurzer Untersuchung (Gelenkfunktionsprüfung) fest, dass meine immer noch bestehenden Beschwerden nicht mehr ursächlich mit dem Unfallereignis zusammenhängen würden. Die nach wie vor vorhandenen Schmerzen seien degenterativen und muskulären Ursprungs, ich soll zu Hause "ein bisschen üben".
Auf jeden Fall teilte man mir mit, dass mit diesem Tag die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft enden würde. Ich solle wieder arbeiten gehen oder mir einen neuen Beruf suchen!
Da mein Orthopäde in dieser Woche im Urlaub war, ging ich Mittwoch den 15.07. zu meinem Hausarzt, der schrieb mich krank, bis mein Orthopäde wieder da sein sollte - mit der selben Diagnose.
Den gelben Schein gab ich bei der KK ab. Nun rief mich ein Mitarbeiter an und sagte, ich hätte erst ab Donnerstag, den 16.07. wieder Anspruch auf Krankengeld, dies könnte er aber nicht ausrechnen, weil er keine Berechnungsgrundlage hätte, da ich Dienstag faktisch arbeitslos gewesen wäre, da mein Arzt mich erst Mittwoch zum rückliegenden Tag krankgeschrieben habe. Ich hätte mich für diese zwei Tage arbeitslos melden müssen. Da ich direkt nach der Kündigung bereits mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen hatte, weiss ich, dass die mich nicht aufnehmen,weil ich der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Ich habe mich gestern trotzdem nochmal erkundigt und erhielt dieselber Auskunft. Nun sieht es so aus, dass keine Institution für mich zuständig ist. Ich kann kein Arbeitslosengeld beantragen, da ich krank geschrieben bin. Eine Stelle anzutreten wäre um mich so schnell wie möglich wieder krank zu melden, damit die KK eine Berechnungsgrundlage erhält, wäre in meinen Augen Betrug, da ich es nicht lange aushalten könnte. Die KK will nicht zahlen, das Arbeitsamt ist nicht zuständig.
Ich sagte dem Herrn von der KK, man solle mir doch die zwei Tage einfach abziehen. Das ginge nicht, weil eben die Berechnungsgrundlage fehlt. Ich war meines Erachtens nahtlos krank geschrieben, da die alte AU bis Montag ging, der Arzt schrieb mich den Dienstag rückwirkend krank, also war ich nahtlos krank geschrieben.
Jemand sagte mir, ich hätte eine Folgemeldung abgeben müssen, aber wäre das so einfach gegangen? Könnte ich das noch ändern?
Kann mir jemand einen Rat geben, soll ich zum Anwalt und wenn ja, kann mir jemand einen in Frankfurt empfehlen?
Vielen Dank für die Geduld!
Hasi