Weiss nicht weiter ... Ansprüche nach Arbeitsunfall ??

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Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Weiss nicht weiter ... Ansprüche nach Arbeitsunfall ??

Beitrag von Hasilein » 22.07.2009, 06:49

Guten Morgen!
Ich habe ein großes Problem. Und zwar war ich schon seit Monaten wegen eines Arbeitsunfalles krank geschrieben (Schulterstauchung) und erhielt Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Ich habe nach wie vor Probleme mit Schmerzen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit die es mir unmöglich machen, eine Arbeit wieder aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat mir vor zwei Monaten fristlos gekündigt, das Kündigungsschutzverfahren läuft.
Nun ist folgendes geschehen:
Ich war krank geschrieben bis 13.07. und sollte auf Anordnung der Berufsgenossenschaft die Unfallsprechstunde der BG-Unfallklinik aufsuchen. Dort stellte man nach kurzer Untersuchung (Gelenkfunktionsprüfung) fest, dass meine immer noch bestehenden Beschwerden nicht mehr ursächlich mit dem Unfallereignis zusammenhängen würden. Die nach wie vor vorhandenen Schmerzen seien degenterativen und muskulären Ursprungs, ich soll zu Hause "ein bisschen üben".
Auf jeden Fall teilte man mir mit, dass mit diesem Tag die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft enden würde. Ich solle wieder arbeiten gehen oder mir einen neuen Beruf suchen!
Da mein Orthopäde in dieser Woche im Urlaub war, ging ich Mittwoch den 15.07. zu meinem Hausarzt, der schrieb mich krank, bis mein Orthopäde wieder da sein sollte - mit der selben Diagnose.
Den gelben Schein gab ich bei der KK ab. Nun rief mich ein Mitarbeiter an und sagte, ich hätte erst ab Donnerstag, den 16.07. wieder Anspruch auf Krankengeld, dies könnte er aber nicht ausrechnen, weil er keine Berechnungsgrundlage hätte, da ich Dienstag faktisch arbeitslos gewesen wäre, da mein Arzt mich erst Mittwoch zum rückliegenden Tag krankgeschrieben habe. Ich hätte mich für diese zwei Tage arbeitslos melden müssen. Da ich direkt nach der Kündigung bereits mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen hatte, weiss ich, dass die mich nicht aufnehmen,weil ich der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Ich habe mich gestern trotzdem nochmal erkundigt und erhielt dieselber Auskunft. Nun sieht es so aus, dass keine Institution für mich zuständig ist. Ich kann kein Arbeitslosengeld beantragen, da ich krank geschrieben bin. Eine Stelle anzutreten wäre um mich so schnell wie möglich wieder krank zu melden, damit die KK eine Berechnungsgrundlage erhält, wäre in meinen Augen Betrug, da ich es nicht lange aushalten könnte. Die KK will nicht zahlen, das Arbeitsamt ist nicht zuständig.
Ich sagte dem Herrn von der KK, man solle mir doch die zwei Tage einfach abziehen. Das ginge nicht, weil eben die Berechnungsgrundlage fehlt. Ich war meines Erachtens nahtlos krank geschrieben, da die alte AU bis Montag ging, der Arzt schrieb mich den Dienstag rückwirkend krank, also war ich nahtlos krank geschrieben.
Jemand sagte mir, ich hätte eine Folgemeldung abgeben müssen, aber wäre das so einfach gegangen? Könnte ich das noch ändern?
Kann mir jemand einen Rat geben, soll ich zum Anwalt und wenn ja, kann mir jemand einen in Frankfurt empfehlen?
Vielen Dank für die Geduld!
Hasi
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Rauel Kombüchen
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Rechtslage kompliziert

Beitrag von Rauel Kombüchen » 22.07.2009, 07:23

Hallo,

ich würde bei der Berufsgenossenschaft schriftlich den Antrag stellen, die Leistungen nach dem SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/
fortzuführen. Ich würde mich nicht so einfach abspeisen lassen mit der Bemerkung, es sei kein Zusammenhang mit den berufsbedingten Verletzungen (mehr) gegeben. Die Leistungen im Unfallversicherungsrecht sind günstig und sollten, wenn möglich, gesichert werden. Insoweit sollte angestrebt werden, von der BG einen Bescheid zu erhalten. Wenn er negativ ausfällt, sollte per Widerspruch reagiert werden. Ggf. wäre Klage vor dem Sozialgericht angezeigt.

Den Brief würde ich in Kopie an die Krankenkasse senden mit etwa folgenden Bemerkungen:
Solange die Leistungen der BG ausbleiben, stelle ich den Antrag, dass die Krankenkasse Leistungen aufgrund des SGB V erbringt. Die Rechtslage ist aus meiner Sicht als Laie schwierig, so dass ich dringend der Unterstützung bedarf. Es ist möglicherweise sinnvoll, dass sich die hier angesprochenen Leistungsträger untereinander verständigen. Bitte teilen Sie mir die Verfahrensweise schriftlich mit.

Wenn die Krankenkasse jedwede Leistung ablehnt, müsste man auch insoweit an einen Widerspruch denken (vorsorglich). Dies alles sollte tunlichts auf dem Schriftweg erledigt werden. Mündliche Erklärungen sind oft wie "Schall und Rauch".

MfG Rauel K.
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Berufsgenossenschaftliche Aktivitäten geboten

Beitrag von Anja Jansen » 22.07.2009, 08:11

Guten Morgen,
ich bin mit Rauel K. der Meinung, dass die Entscheidung der BG, wohl zunächst nur mündlich geäußert, nicht so einfach hingenommen werden sollte. Selbst wenn eine andere berufliche Orientierung geboten sein sollte, muss die BG insoweit Unterstützung leisten. Das wäre eine berufliche Rehabilitation, die wohl auch zum Leistungsspektrum dazu gehört.
Also schriftlich nachfragen und Bescheid geben lassen. Dann Widerspruch, ggf. Klage.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Beitrag von Hasilein » 22.07.2009, 13:49

Vielen Dank erstmal.
Die Antworten kann ich direkt umsetzen.
Heute war ich bei meinem behandelten Arzt, der hat sich an den Kopf gefasst und mir einen Kommentar für die Krankenkasse verfasst. Dazu verfasse ich einen eigenen Brief (vielen Dank, Rauel!) und bringe den morgen persönlich zur Krankenkasse.
Nochmals vielen Dank!
Gruss
Hasi
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Behörden, Kassen, BG usw. - schriftliches Verfahren

Beitrag von Gaby Modig » 23.07.2009, 06:49

Hallo,
ich kann auch bestätigen: Mit Behörden, Kassen, BG usw. möglichst nur schriftlichen Umgang pflegen, zumindest dann, wenn es um schwierige Fragestellungen geht.
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Beitrag von Hasilein » 23.07.2009, 21:06

Habe heute an beide Institutionen geschrieben!
Vielen Dank nochmal!
Gruss
Hasi
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Hasilein
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Beitrag von Hasilein » 29.07.2009, 15:21

Hallo!
Bis heute habe ich keine Anworten erhalten und bei der Krankenkasse angerufen. Da ich noch bis 07.08. krank geschrieben bin, hat man mir angeboten, ich könne mich doch ab 08.08. arbeitslos melden. Ich würde mich mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld nicht schlechter stellen. Unter diesem Aspekt wäre man vielleicht ( :evil: ) bereit, mir bis dahin das Krankengeld freundlicherweise doch noch zahlen.
Ich hab mich letzte Woche verzweifelterweise mal bei einer Leihfirma für Pflegekräfte beworben und die würde mich ab 17.08. einstellen. Da meint die Kasse, ob ich mich nicht die eine Woche arbeitslos melden könnte. Ich hab den Vorschlag gemacht, die sollen mir mein Krankengeld noch bis Arbeitsaufnahme zahlen, dann würde ich auch bei der Krankenkasse bleiben. Ansonsten würde ich einen Wechsel in Betracht ziehen.
Die Arbeitsaufnahme ist ein Akt der Verzweiflung und eigentlich unfair der neuen Stelle gegenüber, weil ich nicht weiss, wie lange ich das aushalten kann. Aber ich muss auch an meine Bank denken.
Morgen soll ich erfahren, wie man sich zu verhalten gedenkt.
Die Dame meinte, ich würde genau in einer Gesetzeslücke stecken. Aber irgendjemand hätte mir das doch auch sagen müssen, zumal ich am Tag der Beendigung des Verletztengeldbezugs in einer Filiale der Krankenkasse persönlich nachgefragt habe!
Sie sagte auch noch, man würde meine Arbeitsfähigkeit nicht nach dem erlernten Beruf beurteilen, sobald ich eine leichte Tätigkeit ausführen könnte, müsse ich das tun um den Leistungsträger (in dem Fall die KK) zu erleichtert. Und das nach noch nicht mal einem Jahr! Und davon abgesehen hat die IKK ja gar nicht gezahlt, das war die Berufsgenossenschaft!
Oh, ich bin so sauer!
So, das musste ich loswerden.
Hasi
Leben und leben lassen!

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