Mitteilung der DAK vom 10.7.2009:
Nach der heutigen Beratung im Bundesrat müssen bundesweit rund 1,2
Millionen freiwillig versicherte Selbstständige ihre finanzielle
Absicherung bei einer Erkrankung neu regeln. Durch die veränderte
Rechtslage ab dem 1. August 2009 müssen die betroffenen Versicherten
entscheiden, ob sie jetzt die wieder mögliche Rückkehr zum gesetzlichen
Krankengeldanspruch nutzen, einen Wahltarif abschließen oder eine
Kombination wählen. Die DAK bietet ihren Kunden mehrere Angebote, den
Einkommensverlust im Krankheitsfall auszugleichen und die gesetzliche
Absicherung aufzustocken. Beim Tarif „DAKpro Krankengeld EXTRA“ erhalten
zum Beispiel Selbstständige mit einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro ein
zusätzliches Krankengeld von zehn Euro täglich, wenn sie neben dem
allgemeinen Einheitsbeitrag eine Monatsprämie von nur 1,50 Euro zahlen.
Weitere Infos:
DAK bietet Selbstständigen höheres Krankengeld
Neue Wahltarife ergänzen ab 1. August 2009 gesetzliche Absicherung –
Angebot ohne Gesundheitsprüfung und Alterstufen
Die DAK bietet freiwillig versicherten Selbstständigen eine bessere
finanzielle Absicherung bei einer längeren Erkrankung. Alle betroffenen
Kunden können ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 1. August 2009
individuell aufstocken, nachdem die Politik zu diesem Stichtag eine
mögliche Rückkehr zur gesetzlichen Absicherung beschlossen hat.
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/68F ... EE0040196F
DAK bietet Selbstständigen höheres Krankengeld
Moderator: WernerSchell