Verdeckte Rationierung im Gesundheitswesen
Verfasst: 07.07.2009, 13:22
Wer über den Wert entscheidet
Verdeckte Rationierung im Gesundheitswesen
RUBIN: Wenn knappe Ressourcen Leistungseinschränkungen erzwingen
„Dass gut dreiviertel der deutschen Klinikärzte laut unserer aktuellen Umfrage ihren Patienten sinnvolle Behandlungen aus Kostengründen vorenthalten, zeigt – es wird bereits verdeckt rationiert“, so Prof. Dr. Stefan Huster (Juristische Fakultät der Ruhr-Universität), der mit Kollegen der Universitäten Duisburg-Essen und Tübingen an dem BMBF-Projekt „Ethische, ökonomische und rechtliche Aspekte der Allokation kostspieliger biomedizinischer Innovationen“ beteiligt ist. Die Konsequenz kann nur sein, offen über Versorgungsprioritäten nachzudenken. Im aktuellen RUBIN stellen die Bochumer Juristen zwei sog. kostensensible Leitlinien vor, die sie gemeinsam mit ihren Kollegen aus der Medizinethik und der Gesundheitsökonomie entwickelt haben, und diskutieren das juristische Für und Wider.
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RUBIN mit Bildern zum Herunterladen finden Sie im Internet unter
http://www.ruhr-uni-bochum.de/rubin
Behandlungsvorgaben versus Therapiefreiheit
„Die Befragung der Krankenhausärzte ist eine Bestandsaufnahme“, so Huster, „sie zeigt auch, dass dreiviertel der Ärzte Leistungseinschränkungen etwa über sog. kostensensible Leitlinien nicht mehr ablehnend gegenüber stehen. Wenngleich sie nur begrenzt bereit sind, Behandlungsvorgaben, die ihre Therapiefreiheit einschränken, zu akzeptieren. Doch wer soll nach welchen Kriterien darüber entscheiden, wenn Leistungsbeschränkungen nicht zu vermeiden sind? Die Gesundheitspolitik scheut bisher die Diskussion. Die Entscheidungen den Gesetzlichen Krankenversicherungen, als demokratisch nur wenig legitimierten Organen der Selbstverwaltung, auf Dauer zu überlassen, ist juristisch äußerst umstritten. „Die Gesellschaft insgesamt muss klären, was ihr eine soviel bessere Medizin wert ist – jeder einzelne muss darüber nachdenken“, so Huster.
Kosten-Nutzen-Bewertung für Stents und Defibrillatoren
Die entwickelten Leitlinien betreffen den Einsatz von beschichteten Koronarstents, die einer erneuten Verengung der Arterien entgegenwirken, sowie die Implantation von Defibrillatoren zur Steuerung von Herzfrequenz und Herzrhythmus. Während beschichtete Stents die Erkrankung nicht unmittelbar beeinflussen, jedoch das Risiko eines wiederholten Eingriffs verringern, senken Defibrillatoren die Sterblichkeit bei Herzrhythmusstörungen. Nach den Leitlinien kämen beschichtete Stents nur bei Patienten mit speziellen Risikofaktoren und Defibrillatoren nur unterhalb einer bestimmten Pumpleistung des Herzens zum Einsatz. Beide Leitlinien sollen nun einer theoretischen interdisziplinären Diskussion mit Vertretern der Gesundheitspolitik, Ethik, Gesundheitsökonomie dienen und werden von Kardiologen und Intensivmedizinern bewertet. Eine weitere Befragung von Ärzten soll letztlich deren Akzeptanz gegenüber solchen kostensensiblen Leitlinien klären.
Bevölkerung gefragt: Priorisierung von unten
Das BMBF-Projekt setzt sich quasi in einem zweiten fort (seit 2007), an dem mit der Ruhr-Universität insgesamt 13 Hochschulen über die Forschergruppe „Priorisierung in der Medizin: Eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ beteiligt sind. Darin geht es um eine umfassendere Betrachtung als lediglich eine Kosten-Nutzen-Bewertung: Es soll auch nach anderen Kriterien priorisiert werden, wie etwa Lebensalter, Dringlichkeit oder Selbstverantwortung, und auch das Verhältnis der Kriterien untereinander ist zu diskutieren. Dazu gehört auch eine große repräsentative Umfrage breiter Bevölkerungsgruppen, die zeigen wird, wo die Bürger ihre Versorgungsprioritäten setzen. Die Bochumer Juristen vermuten sogar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger früher als die Politik diesen Fragen stellen werden. Die Umfrage könnte Anstoß sein für die politische Debatte“, so Prof. Huster.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Stefan Huster, Institut für Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Tel.: 0234/32-22239
Stefan.huster@rub.de
Quelle: Pressemitteilung vom 7.7.2009
Redaktion
Dr. Barbara Kruse
Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
Telefon: 0234/32-22830 - Fax: 0234/32-14136
E-Mail: pressestelle@presse.ruhr-uni-bochum.de - Leiter: Dr. Josef König
http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2009/msg00211.htm
Verdeckte Rationierung im Gesundheitswesen
RUBIN: Wenn knappe Ressourcen Leistungseinschränkungen erzwingen
„Dass gut dreiviertel der deutschen Klinikärzte laut unserer aktuellen Umfrage ihren Patienten sinnvolle Behandlungen aus Kostengründen vorenthalten, zeigt – es wird bereits verdeckt rationiert“, so Prof. Dr. Stefan Huster (Juristische Fakultät der Ruhr-Universität), der mit Kollegen der Universitäten Duisburg-Essen und Tübingen an dem BMBF-Projekt „Ethische, ökonomische und rechtliche Aspekte der Allokation kostspieliger biomedizinischer Innovationen“ beteiligt ist. Die Konsequenz kann nur sein, offen über Versorgungsprioritäten nachzudenken. Im aktuellen RUBIN stellen die Bochumer Juristen zwei sog. kostensensible Leitlinien vor, die sie gemeinsam mit ihren Kollegen aus der Medizinethik und der Gesundheitsökonomie entwickelt haben, und diskutieren das juristische Für und Wider.
RUBIN mit Bildern im Netz
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Behandlungsvorgaben versus Therapiefreiheit
„Die Befragung der Krankenhausärzte ist eine Bestandsaufnahme“, so Huster, „sie zeigt auch, dass dreiviertel der Ärzte Leistungseinschränkungen etwa über sog. kostensensible Leitlinien nicht mehr ablehnend gegenüber stehen. Wenngleich sie nur begrenzt bereit sind, Behandlungsvorgaben, die ihre Therapiefreiheit einschränken, zu akzeptieren. Doch wer soll nach welchen Kriterien darüber entscheiden, wenn Leistungsbeschränkungen nicht zu vermeiden sind? Die Gesundheitspolitik scheut bisher die Diskussion. Die Entscheidungen den Gesetzlichen Krankenversicherungen, als demokratisch nur wenig legitimierten Organen der Selbstverwaltung, auf Dauer zu überlassen, ist juristisch äußerst umstritten. „Die Gesellschaft insgesamt muss klären, was ihr eine soviel bessere Medizin wert ist – jeder einzelne muss darüber nachdenken“, so Huster.
Kosten-Nutzen-Bewertung für Stents und Defibrillatoren
Die entwickelten Leitlinien betreffen den Einsatz von beschichteten Koronarstents, die einer erneuten Verengung der Arterien entgegenwirken, sowie die Implantation von Defibrillatoren zur Steuerung von Herzfrequenz und Herzrhythmus. Während beschichtete Stents die Erkrankung nicht unmittelbar beeinflussen, jedoch das Risiko eines wiederholten Eingriffs verringern, senken Defibrillatoren die Sterblichkeit bei Herzrhythmusstörungen. Nach den Leitlinien kämen beschichtete Stents nur bei Patienten mit speziellen Risikofaktoren und Defibrillatoren nur unterhalb einer bestimmten Pumpleistung des Herzens zum Einsatz. Beide Leitlinien sollen nun einer theoretischen interdisziplinären Diskussion mit Vertretern der Gesundheitspolitik, Ethik, Gesundheitsökonomie dienen und werden von Kardiologen und Intensivmedizinern bewertet. Eine weitere Befragung von Ärzten soll letztlich deren Akzeptanz gegenüber solchen kostensensiblen Leitlinien klären.
Bevölkerung gefragt: Priorisierung von unten
Das BMBF-Projekt setzt sich quasi in einem zweiten fort (seit 2007), an dem mit der Ruhr-Universität insgesamt 13 Hochschulen über die Forschergruppe „Priorisierung in der Medizin: Eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ beteiligt sind. Darin geht es um eine umfassendere Betrachtung als lediglich eine Kosten-Nutzen-Bewertung: Es soll auch nach anderen Kriterien priorisiert werden, wie etwa Lebensalter, Dringlichkeit oder Selbstverantwortung, und auch das Verhältnis der Kriterien untereinander ist zu diskutieren. Dazu gehört auch eine große repräsentative Umfrage breiter Bevölkerungsgruppen, die zeigen wird, wo die Bürger ihre Versorgungsprioritäten setzen. Die Bochumer Juristen vermuten sogar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger früher als die Politik diesen Fragen stellen werden. Die Umfrage könnte Anstoß sein für die politische Debatte“, so Prof. Huster.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Stefan Huster, Institut für Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Tel.: 0234/32-22239
Stefan.huster@rub.de
Quelle: Pressemitteilung vom 7.7.2009
Redaktion
Dr. Barbara Kruse
Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
Telefon: 0234/32-22830 - Fax: 0234/32-14136
E-Mail: pressestelle@presse.ruhr-uni-bochum.de - Leiter: Dr. Josef König
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