Kassen müssen höhere Freibeträge für Kinder anrechnen
Kassel – Familien, die etwa wegen einer chronischen Krankheit hohe Zuzahlungen zu den Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen, bekommen Entlastung. Nach einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen die Kassen für die Kinder höhere Freibeträge anrechnen als bislang üblich. Betroffene können bei ihrer Krankenkasse einen Überprüfungsantrag rückwirkend für die vergangenen vier Jahre stellen ( Az: B 1 KR 17/08 R ).
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... echnen.htm
Kassen müssen höhere Freibeträge für Kinder anrechnen
Moderator: WernerSchell