"Praxisgebühr" ist rechtmäßig

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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"Praxisgebühr" ist rechtmäßig

Beitrag von Presse » 25.06.2009, 12:33

Die "Praxisgebühr" ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxis­gebühr (§ 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten nicht verfassungswidrig ist.

Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger begehrte die Rückzahlung von 30 Euro, die er als Praxisgebühr für das 1. - 3. Quartal 2005 hat entrichten müssen. Er hält die Praxisgebühr für grundsätzlich verfassungswidrig und beantragte bei der Beklagten schon Ende 2004, ihn von dieser frei zu stellen. Die Beklagte lehnte dies ab, weil die Voraussetzungen einer Befreiung gemäß § 62 SGB V nicht vorlägen und die Erhebung der Praxisgebühr nicht verfassungswidrig sei. Die Klage hier­gegen ist in allen Instanzen erfolglos geblieben. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Praxis­gebühr sieht der Senat nicht.

Die Praxisgebühr fügt sich nahtlos ein in das System der sonstigen Zuzahlungen, die von den Ver­sicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen (zB Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel) zu entrichten sind. Zur Frage der Recht­mäßigkeit solcher Zuzahlungen haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozial­gericht schon mehrfach Stellung genommen. Die Krankenkassen sind weder nach dem SGB V noch von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wieder­herstellung der Gesundheit verfügbar ist. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf viel­mehr auch von finanziellen Erwägungen mitbestimmt sein. Gerade im Gesundheitswesen hat der Kostenaspekt für gesetzgeberische Entscheidungen erhebliches Gewicht. Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über den Bei­trag hinaus zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins an bestimmten Kassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen, jedenfalls soweit dies dem Einzelnen finanziell zugemutet werden kann und der Versicherungsschutz durch die Höhe der Zuzahlungen nicht ausgehöhlt wird. Davon kann bei einer vierteljährlichen Zuzahlung von 10 Euro für den Praxisbesuch und einer Begrenzung der Gesamtsumme aller Zuzahlungen auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (§ 62 SGB V) ‑ bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwer­wiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, auf nur 1 % ‑ nicht die Rede sein.

Az.: B 3 KR 3/08 R F. ./. BKK futur

Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 25.6.2009

KPHNeuss
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Praxisgebühr ist ein Verstoß gegen Solidarität

Beitrag von KPHNeuss » 26.06.2009, 07:50

Die Klage auf die unterschiedlichen Regelungen bei GKV und PKV zu stützen, war weniger hilfreich. Richtig war es allerdings, die Praxisgebühr als zusätzliche Belastung der chronische Kranken zu bezeichnen.
Es ist in der Tat so, dass die Kranken mit hohen eigenen Zuzahlungen belastet sind, zugunsten der Gesunden. Das ist eines solidarischen Systems, wie es die GKV sein will, nicht würdig. Dass das BSG diese Thematik nicht vertiefend beleuchtet und die Solidarität nicht stärker in den Vordergrund gerückt hat, ist bedauerlich.

KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Sozialgericht erklärt Praxisgebühr für rechtmäßig

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 09:25

Sozialgericht erklärt Praxisgebühr für rechtmäßig
Die Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz und ist rechtmäßig. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil.
http://www.welt.de/finanzen/article3995 ... essig.html
Quelle: Die Welt

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Ärztekammer für Abschaffung der Praxisgebühr

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 09:34

Ärztekammer für Abschaffung der Praxisgebühr

Osnabrück (dpa) - Die Bundesärztekammer hat sich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Die Zuzahlung sei «gesundheitspolitischer Unsinn», sagte ihr Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Die Praxisgebühr verursache riesige Verwaltungskosten und belaste das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Gesteuert werde durch die Zuzahlung nichts, vielmehr werde bei den Patienten «nur abkassiert».
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte die Gebühr von zehn Euro, die gesetzlich Versicherte bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal zahlen müssen, am Donnerstag für verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft.
Der Ärztevizepräsident verlangte eine grundsätzliche Überarbeitung der Gesundheitsreform, zu der auch die Einführung der Praxisgebühr gehört hatte. «Wir haben statt einer vernünftigen Finanzierung den absurden Gesundheitsfonds. Wir haben statt Wettbewerb der Krankenkassen einen staatlich festgesetzten Beitragssatz. Und wir haben statt niedrigerer Beiträge höhere Beiträge», kritisierte Montgomery. Die Ärzte würden daher alles tun, damit die Gesundheitspolitik ein Thema im Bundestagswahlkampf werde.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.06.2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=809

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