Ärzte Zeitung, 24.06.2009
Stempel fürs Bonusheft - dürfen Ärzte Geld dafür verlangen?
Dürfen Ärzte für das Abstempeln von Bonusheften Geld verlangen? Die Diskussionen darüber sind in jüngster Zeit wieder entbrannt. Die Kassen wehren sich gegen eine Liquidation durch die Ärzte, weil "das den Bonus für die Patienten auffrisst".
Von Julia Frisch
Die Krankenkassen sahen es bisher nie gerne, wenn Ärzte die Bescheinigung von Untersuchungen in den Bonusheften in Rechnung stellten. Ihr Argument: Nach dem Bundesmantelvertrag seien kurze Bescheinigungen oder Auskünfte von dem Vertragsarzthonorar umfasst. Für sie könnten Praxischefs deswegen keine Extra-Vergütung, auch nicht nach GOÄ, verlangen. Die Kassen wehren sich gegen eine Liquidation durch die Ärzte, weil "das den Bonus für die Patienten auffrisst", sagt zum Beispiel Stefan Eckerlein vom BKK-Landesverband Hessen.
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Stempel fürs Bonusheft - dürfen Ärzte Geld dafür verlangen?
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