Lücken in der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Menschen mit Demenz im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2017, 18:26

Menschen mit Demenz im Krankenhaus: Zurück in die eigene Wohnung?

Im Rahmen eines Projekts soll am Universitätsklinikum Magdeburg in den nächsten Jahren ein Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei Patienten mit der Nebendiagnose Demenz nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessern soll. Gefördert wird das Projekt „WOHIN“ von der Robert Bosch Stiftung.

Mehr als acht Millionen ältere Menschen werden in Deutschland jährlich stationär behandelt. Sie kommen mit Knochenbrüchen, Lungenentzündungen oder Harnwegsinfektionen ins Krankenhaus, benötigen aber häufig viel mehr als die übliche Behandlung. Laut der in 2016 von der Robert Bosch Stiftung. geförderten General Hospital Studie weisen insgesamt 40 Prozent aller über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern kognitive Störungen auf, fast jeder Fünfte leidet an Demenz. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus wird die Nebendiagnose Demenz oft gar nicht erkannt. Dabei belastet die Krankenhaussituation die Betroffenen zusätzlich, da sie die fremde Umgebung und die unbekannten Abläufe nicht einordnen können. Auch die Klinikbelegschaft stellt dies vor besondere Herausforderungen, denn der Klinikalltag ist oftmals kaum auf Menschen mit Demenz eingestellt.

„Zu den typischen - aber auch besonders herausfordernden - Entscheidungen, mit denen behandelnde Ärzte und Pflegemitarbeiter konfrontiert sind, zählt die Entscheidung, ob ein Patient mit der Nebendiagnose Demenz zurück in die eigene Wohnung entlassen werden kann“, führt der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikum Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, als Begründung für die Beantragung dieses Projekts an. Im Rahmen dieser Untersuchungen soll daher am Universitätsklinikum Magdeburg ein auch auf andere Krankenhäuser anwendbares Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei diesen Patienten nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessert. „Die Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung ist gerade bei Patienten mit einer Demenz komplex und nicht leicht zu treffen. Im Rahmen des Projektes wollen wir diesen Prozess durch die Entwicklung eines standardisierten Pfads zur Entscheidungsfindung und dessen Einführung in den Klinikalltag optimieren“, so Prof. Dr. Notger Müller vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen am Standort Magdeburg, der das Projekt leitet.

Im Rahmen des für drei Jahre geplanten Projektes (bis Mai 2020) soll zunächst anhand der medizinischen Dokumentation und mit Interviews mit den behandelnden Ärzten und anderen Krankenhausmitarbeitern das Vorgehen ermittelt werden, das derzeit üblicherweise bei der Entscheidungsfindung Anwendung findet.

Auf dieser Grundlage wird ein Pfad zur Entscheidungsfindung, wohin der Patient entlassen werden soll, entwickelt und in den Klinikalltag eingeführt. Dabei wird Wert auf eine adäquate Beteiligung von Ärzten und Behandlungsteams sowie von Patienten und deren Angehörigen gelegt. Auch die Vernetzung mit den nach der Entlassung relevanten lokalen ambulanten Versorgungsakteuren soll unterstützt werden.

Die Fördermittel wurden in einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren mit einem Antrag des Klinikumsvorstandes unter Federführung des Ärztlichen Direktors des Uniklinikums Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, mit der Unterstützung der Direktoren der Universitätsklinik für Kardiologie und Angiologie, Prof. Rüdiger Braun-Dullaeus, der Orthopädischen Universitätsklinik, Prof. Christoph Lohmann, der Universitätsklinik für Unfallchirurgie, Prof. Felix Walcher, und der Universitätsklinik für Urologie, Prof. Martin Schostak, genehmigt.

Weitere Infos zum Förderprogramm "Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus der Robert Bosch Stiftung unter:
http://www.bosch-stiftung.de/content/la ... /75873.asp

Kontakt:
Prof. Dr. med. Notger Müller, Leiter des Projektes, T 0391-67 24519, Notger.Mueller@dzne.de

Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2017
Kornelia Suske Pressestelle
Universitätsklinikum Magdeburg
https://idw-online.de/de/news678146
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Entlassmanagement auf Oktober verschoben

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2017, 16:58

Deutsches Ärzteblatt vom 19.07.2017:

Entlassmanagement auf Oktober verschoben

Der Startschuss für das Entlassmanagement im Kran­ken­haus wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober dieses Jahres verschoben.
Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verschoben

Entlassmanagment: Kassen und Kliniken führen Arztverzeichnis > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18765 ... erzeichnis
Übergang ambulant/stationär: Entlassmanagement steht infrage > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18603 ... ht-infrage
Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen Datenerfassung > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nerfassung
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Entlassmanagement = lückenlose Anschlussversorgung

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2017, 07:05

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Hinter dem sperrigen Wort „Entlassmanagement“ verbirgt sich ein ernstes Problem. Braucht ein Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Hilfe, muss die Klinik diese künftig organisieren. Ab Oktober 2017 ist das behandelnde Krankenhaus verpflichtet, rechtzeitig für eine lückenlose Anschlussversorgung zu sorgen. test.de erklärt die neuen Regeln.
>>> https://www.test.de/Entlassung-aus-dem- ... ocialshare
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Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2017, 17:42

Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.

In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“

Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“

Mehr zur multiprofessionellen, klinischen Akte > https://www.recom.eu/software/krankenha ... management

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung > http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf
https://www.recom.eu/unternehmen/news-t ... nhaus.html
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Einzelzimmerquote für Kurzzeitpflege gelockert

Beitrag von WernerSchell » 28.10.2017, 16:17

Deutsches Ärzteblatt vom 27.10.2017:

Nordrhein-Westfalen lockert Einzelzimmerquote für Kurzzeitpflege

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Quelle: Deutsches Ärzteblatt - dpa

Düsseldorf – 80 Prozent der nordrhein-westfälischen Seniorenheime müssen ab August 2018 als Einzelzimmer angeboten werden. Für die Kurzzeitpflege gilt diese Quote nicht. Das regelt ein neuer Erlass des Ge­sund­heits­mi­nis­teriums in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Konkret bedeutet das: Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzel­zimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleich­terungen. Einrichtungen der Kurzzeitpflege müssen die Regelung nicht umsetzen, dass nur noch direkt vom Zimmer aus zugängige Einzelbäder oder maximal von zwei Zimmern aus nutzbare Bäder erlaubt sind.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... zeitpflege
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Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2018, 08:20

Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

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Foto: spotmatikphoto / Fotolia - Verbraucherzentrale NRW

Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober 2017 ist in einem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau geregelt, welche Aufgaben Kliniken beim so genannten Entlassmanagement übernehmen müssen. Patienten müssen zum Beispiel nicht mehr einen Umweg über ihren Hausarzt gehen, sondern können ein von ihrer Klinik ausgestelltes Rezept über Medikamente sofort in der Apotheke einlösen. Die wichtigsten Nachsorgepflichten der Kliniken im Überblick:

Vorabinfos und Einwilligung
Das Entlassungsmanagement dient Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden und im Anschluss weitere Hilfen benötigen. Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte des Entlassmanagements zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.

Ablauf der Anschlussversorgung
Das Entlassmanagement sollte so früh wie möglich in Gang gesetzt werden. Hierzu muss der behandelnde Arzt – falls erforderlich – mit den Pflegekräfte, dem Mitarbeiter des Sozialdienstes und dem Apotheker den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und in einem Entlassplan eintragen. Rechtzeitig vor der Entlassung muss die Klinik den weiterbehandelnden Arzt und Pflegedienst über die nötige Weiterversorgung informieren und hierzu möglichst schon Termine vereinbaren. Falls zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind, hilft das Krankenhaus bei Bedarf, die Unterlagen auszufüllen und weiterzuleiten. Die Krankenkassen prüfen die Anträge, beraten die Patienten und nehmen Kontakt zu den Leistungsanbietern, beispielsweise zu Sanitätshäusern, auf. Patienten können Ärzte, Pflegedienst, Physiotherapeuten und Apotheker selbst aussuchen. Diese Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht einschränkt werden.

Leistungen
Am Tag der Entlassung erhalten Patienten einen Entlassbrief. In dem Schreiben sind die persönlichen Patientendaten, Diagnosen, Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, Empfehlungen für die weitere Behandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Darin sind auch alle Verordnungen und weiterversorgenden Einrichtungen aufgeführt. Einen Medikationsplan gibt’s extra. Außerdem bekommen Patienten sämtliche Verordnungen, die sie im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt benötigen. Die Krankenhäuser dürfen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.

Bei Problemen
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, können Sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an den dortigen Sozialdienst wenden. Probleme können der Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses oder dem zuständigen Patientenfürsprecher gemeldet werden. Kontaktdaten stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und online in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung. > http://www.weisse-liste.de/
Auskünfte zu Patientenrechten bieten 20 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. > https://www.verbraucherzentrale.nrw/ges ... wesen-1446

Quelle und weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... sten-22463
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Ab August: Keine Mehrbettzimmer in Pflegeheimen mehr

Beitrag von WernerSchell » 03.04.2018, 07:33

Drohen Engpässe in NRW-Pflegeheimen?
Ab August: Keine Mehrbettzimmer in Pflegeheimen mehr
Ein Fünftel der Heime schafft die Vorgabe nicht
Private Anbieter warnen vor Engpässen

Rund 550 Pflegeeinrichtungen in NRW müssen zum 1. August mit einem Belegungsstopp rechnen, weil sie die Einzelzimmerquote oder die Anforderungen an die sanitären Einrichtungen nicht erfüllen. Laut Wohn- und Teilhabegesetz in NRW dürfen in bestehenden Häusern nur noch 20 Prozent der Zimmer Doppelzimmer sein, in neuen gar keine.
... (weiter lesen unter) ... https://www1.wdr.de/nachrichten/pflegeh ... r-100.html
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Gesundheitsreport - Es hapert beim Entlassmanagement

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2018, 06:23

HKK Krankenkasse

hkk Gesundheitsreport 2018: Entlassmanagement

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Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (EM) werden lediglich 35,8 Prozent der Krankenhauspatienten über das Pflichtangebot des EM ihrer behandelnden Klinik informiert. Das ist das Ergebnis einer aktuellen hkk Studie unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).

Download hkk Gesundheitsreport 2018: Entlassmanagement > https://www.hkk.de/-/media/files/websit ... 9141A719D5

+++
Ärzte Zeitung vom 28.09.2018:
Aktueller Gesundheitsreport
Es hapert beim Entlassmanagement

Kassenreport offenbart Mängel bei Informationen über Inhalt und Ziele des Rahmenvertrags und bei der Erstellung von Krankmeldungen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Rahmenvertrag Entlassmanagement

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2018, 08:01

Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement)
> http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf
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Krank aus der Klinik? Tipps zur Entlassung

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2018, 08:02

NDR Bild

NDR-Visite berichtete am 11.12.2018

Krank aus der Klinik? Tipps zur Entlassung
Nach einer Operation bleiben Betroffene heute meistens deutlich kürzer im Krankenhaus als früher. Das liegt nur zum Teil am medizinischen Fortschritt wie minimalinvasiven Verfahren und verfeinerten Anästhesie-Verfahren. Eine wichtige Rolle spielt außerdem die Umstellung der Abrechnung von Pflegetagen auf sogenannte Fallpauschalen. Denn anders als früher rechnet es sich für die Kliniken heute nicht mehr, Erkrankte länger als unbedingt nötig aufzunehmen.

Bild
Reha-Patienten werden oft zu früh aus dem Krankenhaus entlassen.

Dazu ein Visite - Video (06,23 Min.) > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... uK4RlPI3QY

Viele Reha-Patienten zu früh entlassen
Je nach Krankheitsbild müssen die Krankenhäuser Mindestverweilzeiten einhalten, die jedoch relativ kurz angesetzt sind. Komplikationen oder individuelle Umstände werden oft nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Experten-Schätzungen werden 15 bis 20 Prozent der Reha-Patienten zu früh aus dem Krankenhaus entlassen. Sie können oft nicht alle notwendigen Therapien mitmachen. Ist zum Beispiel eine Wunde noch nicht vollständig verheilt, darf der Betroffene nicht ins Schwimmbecken.

IM GESPRÄCH - Gesundheitswissenschaftler Dr. Bernard Braun
Visute . Video (03:35 min) > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... uK4RlPI3QY

Quelle und weitere Informationen:
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... uK4RlPI3QY
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Ambulanten Versorgungsbrücken

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2019, 15:46

Bild

Die neue Homepage der Ambulanten Versorgungsbrücken ist online.
"Herzlich willkommen!" https://ambulante-versorgungsbruecken.de/


Kontakt:
AMBULANTE VERSORGUNGSBRÜCKEN E.V.
Elsbeth Rütten
Humboldtstraße 126
28203 Bremen
Telefon: +49 421 – 69 64 200
Fax: +49 421 321 2121 2279 31
Mobil: 0163 – 443 0020
Mail: avb@gmx.org
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Entlassmanagement - Viel Ärger mit Entlassbriefen

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2019, 06:10

Ärzte Zeitung online, 22.05.2019
Entlassmanagement
Viel Ärger mit Entlassbriefen

Seit zwei Jahren gibt es den Rahmenvertrag Entlassmanagement. Zeit für eine Zwischenbilanz.
Von Jonas Tauber
BERLIN. Der Informationsaustausch für die Nachbehandlung von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt läuft auch im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags Entlassmanagement nicht reibungslos. Darin waren sich die Teilnehmer einer Diskussionsrunde mit einem Fokus auf die Pflege im Rahmen des Hauptstadtkongresses einig.
... (weiter lesen unter) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2019, 06:41

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Pressemitteilung vom 25. Mai 2019

135. Hauptversammlung
Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln
Auch Betäubungsmittel sollten zur Überbrückung von Wochenenden mitgegeben werden dürfen


Krankenhäusern sollte zukünftig erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitzugeben, wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund nicht nur Vorteile für die Patienten, sondern auch mehr Rechtssicherheit.

Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte auf seiner 135. Hauptversammlung in Münster. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb fordert Deutschlands größter Ärzteverband, den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu nutzen.

„Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden. Das derzeitige Vorgehen mit dem Entlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt“, erklärten die Delegierten. Der Marburger Bund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgebeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.
_________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
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DBfK fordert praktikable Lösungen gegen Defizite beim Entlass-Management von Schmerz-Patienten

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2019, 08:44

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DBfK fordert praktikable Lösungen gegen Defizite beim Entlass-Management von Schmerz-Patienten

Anlässlich des heutigen bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf riskante Lücken in der Überleitung von Schmerz-Patienten aus dem Krankenhaus in die weitere Betreuung hin. „Vor zwei Jahren schon haben wir mit einer Umfrage gezeigt, wie problematisch Übergänge und Schnittstellen gerade für Schmerz-Patienten sind. Das Risiko von Versorgungsbrüchen ist bei Überleitung zwischen den Sektoren besonders groß und kann gravierende Folgen haben“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Seit 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein Entlass-Management durchzuführen, das für nachhaltige Verbesserung sorgen soll. Dies gelingt allerdings nicht immer. Gerade Patienten, die sehr starke Schmerzmittel benötigen, sind häufig im Übergang besonders schlecht versorgt, weil solche Analgetika unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen und stark reguliert sind. Uns liegen viele Berichte vor, nach denen in solchen Fällen der Einfachheit halber kurzfristig die Therapie umgestellt, deren Wirkung aber nicht abgewartet wird. Für Schmerz-Patienten eine abrupte Unterbrechung der bis dahin gut eingestellten Schmerztherapie, manchmal wird sogar die schnelle Wiedereinweisung in die Klinik erforderlich. Arzneimittel, die unter das BtMG fallen, dürfen aus dem Krankenhaus – z.B. für das Wochenende – nicht mitgegeben werden. Wenn Pflegefachpersonen es dennoch tun, weil ihre Patienten sonst nicht oder unzureichend versorgt sind, machen sie sich unter Umständen strafbar. Für die Patienten selbst, ihre Angehörigen, aber auch das (nach)betreuende Pflegepersonal bringt diese Situation viel unnötigen Stress und hohen Zeitaufwand. Wir fordern zeitnah eine Lösung, die praktikabel und für alle Beteiligten rechtssicher zu handhaben ist“, erklärt die DBfK-Sprecherin.

Die Pflegeexperten Schmerz im DBfK stellen heute ein Impulspapier vor: „Wenn Schmerz-Patienten aus der Klinik kommen: Defizite beim Entlass-Management“. Es werden Ziele des Rahmenvertrags Entlassmanagement sowie Untersuchungen zur Umsetzung dargelegt. Zahlreiche Beispiele zeigen, welche Defizite in der Überleitung von Patienten mit BtM-Therapie auftreten und wie sie zustande kommen. Der Aktionstag gegen den Schmerz 2019 ist ein geeigneter Anlass, auf die Lücken hinzuweisen und alle Beteiligten daran zu erinnern, welche professionelle Verantwortung sie für eine wirksame Umsetzung von Entlass-Managment gerade bei Schmerz-Patienten tragen. Denn nur so kann das erklärte Ziel des Rahmenvertrags, „… die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten“ (§ 2, Abs. 1), erreicht werden.

Das Impulspapier ist als Download eingestellt unter www.dbfk.de/media/docs/expertengruppen/ ... -06-04.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 04.06.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
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ENTLASSMANAGEMENT - Abgemagert und ungekämmt aus der Klinik zurück ins Heim

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2019, 11:43

ENTLASSMANAGEMENT
Abgemagert und ungekämmt aus der Klinik zurück ins Heim

Zwei PDL erzählen, wie verwahrlost sie Heimbewohner aus Kliniken zurückbekommen. Das Schlimmste: Experten wie Michael Isfort (dip) sowie der Care Klima-Index bestätigen die Zustände
Wenn der Pflegedienstleiter eines Hamburger Seniorenheims seinem Ärger über viele Krankenhäuser Luft machen will, wählt er deutliche Worte: „Stellen Sie fünf unserer Bewohner nebeneinander, und Sie sehen genau, wer von ihnen vor Kurzem aus einer Klinik entlassen wurde.“ Verwahrlost, ungekämmt, Nägel lang und dreckig, stinkend, Gewicht verloren – die Liste der Nachlässigkeiten ist lang. „Das ist wirklich entwürdigend“, sagt der PDL, der seinen Namen hier lieber nicht lesen möchte.
Frischer Dekubitus und Infusions-Hämatome - auch das kommt vor
... (weiter lesen unter) ... https://www.pflegen-online.de/abgemager ... 01906c_BSN
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