Duales Gesundheitssystem vom BVerfG bestätigt
Moderator: WernerSchell
Duales Gesundheitssystem vom BVerfG bestätigt
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 59/2009 vom 10. Juni 2009
Urteil vom 10.Juni 2009
– 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 –
Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos--------------------------------------------------------------------------------
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 über
mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften
des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung vom 26. März 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)
und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts
vom 23. November 2007 richteten.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hält das zweigliedrige
Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung aufrecht, hat aber zum 1. Januar 2009 erhebliche
Neuerungen eingeführt. Es begründet eine Versicherungspflicht für alle
Einwohner Deutschlands in der gesetzlichen oder der privaten
Krankenversicherung. Neben verschiedenen Neuregelungen, welche den
Wettbewerb durch eine größere Vertragsfreiheit der Krankenkassen stärken
sollen, zielt das Gesetz auf eine Verbesserung der Wahlrechte und
Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch
Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen
sowie die Einführung eines Basistarifs. Gesetzliche und private
Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen
zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden
Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen
Bedarfssituationen sicherstellen.
Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von fünf
Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten
Beschwerdeführern hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Die
überprüften Vorschriften verletzen die Beschwerdeführer nicht in
Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und
Vereinigungsfreiheit. Die dem Gesetz zugrunde liegenden Prognosen sind
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; den Gesetzgeber trifft jedoch
eine Beobachtungspflicht.
.... (weiter lesen unter)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 9-059.html
Pressemitteilung Nr. 59/2009 vom 10. Juni 2009
Urteil vom 10.Juni 2009
– 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 –
Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos--------------------------------------------------------------------------------
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 über
mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften
des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung vom 26. März 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)
und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts
vom 23. November 2007 richteten.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hält das zweigliedrige
Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung aufrecht, hat aber zum 1. Januar 2009 erhebliche
Neuerungen eingeführt. Es begründet eine Versicherungspflicht für alle
Einwohner Deutschlands in der gesetzlichen oder der privaten
Krankenversicherung. Neben verschiedenen Neuregelungen, welche den
Wettbewerb durch eine größere Vertragsfreiheit der Krankenkassen stärken
sollen, zielt das Gesetz auf eine Verbesserung der Wahlrechte und
Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch
Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen
sowie die Einführung eines Basistarifs. Gesetzliche und private
Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen
zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden
Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen
Bedarfssituationen sicherstellen.
Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von fünf
Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten
Beschwerdeführern hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Die
überprüften Vorschriften verletzen die Beschwerdeführer nicht in
Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und
Vereinigungsfreiheit. Die dem Gesetz zugrunde liegenden Prognosen sind
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; den Gesetzgeber trifft jedoch
eine Beobachtungspflicht.
.... (weiter lesen unter)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 9-059.html
Zuletzt geändert von Presse am 10.06.2009, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
PKV: Urteil zeigt Existenzrecht
Privatkassen scheitern mit Beschwerden gegen Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat [...]
PKV: Urteil zeigt Existenzrecht .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... reform.htm
PKV: Urteil zeigt Existenzrecht
ttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36898/Pr ... aetigt.htm
Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat [...]
PKV: Urteil zeigt Existenzrecht .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... reform.htm
PKV: Urteil zeigt Existenzrecht
ttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36898/Pr ... aetigt.htm
Verfassungsrichter bestätigen Gesundheitsreform
Verfassungsrichter bestätigen Gesundheitsreform
Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter zur Rechtmäßigkeit der Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung (PKV).
"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein Basistarif dem Geschäftsmodell der PKV durchaus zumutbar ist. Privatversicherte können künftig sicher von dem Wettbewerbsschub profitieren, der durch die Übertragung der Altersrückstellungen in der PKV erstmals ausgelöst wird. Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können. Hier besteht noch weiterer Reformbedarf“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.
Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband Bund vom 10.6.2009
Zusammenfassung 16.30 Uhr: Privatkassen scheitern mit Klagen in Karlsruhe
Karlsruhe (dpa) - Die privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen auch künftig einen Tarif zum Preis der gesetzlichen Kassen anbieten.
Vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht scheiterten sie am Mittwoch mit Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform, darunter die Pflicht zur Schaffung eines rund 570 Euro teuren «Basistarifs». Die Karlsruher Richter bestätigten damit das Reformwerk von 2007, das die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht nimmt und für mehr Wettbewerb sorgen soll. Insgesamt sind rund 8,6 Millionen Menschen privat versichert. Davon sind mehr als die Hälfte Beamte.
Bei der Schaffung eines bezahlbaren Versicherungsschutzes für gesetzlich wie privat Versicherte könne sich der Gesetzgeber auf das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz berufen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei dadurch nicht verletzt.
Die höhere Hürde für Neukunden der privaten Krankenversicherungen ist dem Urteil zufolge ebenfalls verfassungsgemäß; hier stimmten aber drei der acht Richter mit Nein. Danach können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst von mehr als gut 48 000 Euro nicht mehr sofort, sondern erst nach drei Jahren privat versichern. Das damit verfolgte Ziel, damit die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Kassen zu stabilisieren, diene einem «überragend wichtigen Gemeinwohlbelang».
Die Klagen von fünf Versicherungen sowie von drei privat versicherten Bürgern wies der Erste Senat ab. Insgesamt hatten 29 Unternehmen geklagt - fast die gesamte Branche. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten.
Union und SPD sowie die Linke begrüßten den Richterspruch. «Es ist ein ganz wichtiges Urteil für die Organisation eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes für alle», sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in Karlsruhe. Kritik äußerte die FDP: Ulla Schmidt wolle die gesetzlichen Kassen auf Kosten der privaten sanieren, ein fairer Wettbewerb sei nicht gegeben, sagte Generalsekretär Dirk Niebel. Der PKV-Verband wertete das Urteil als eine Bestätigung des dualen Gesundheitssystems aus gesetzlichen und privaten Kassen.
Die Privatkassen hatten sich unter anderem gegen den seit 2009 geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten des Gerichts ist der Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv, weshalb der befürchtete massenhafte Wechsel nicht zu erwarten sei. Der Senat stützte sich dabei unter anderem auf die Angaben des damaligen «Wirtschaftsweisen» Bert Rürup in der Anhörung im Dezember. (Az: 1 BvR 706/08, 814/08, 819/08, 832/08 u.837/908 v. 10. Juni 2009)
Auch gegen die neu geschaffene Möglichkeit für privat Versicherte, einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere Kasse mitzunehmen, hat der Erste Senat keine Einwände. Damit verfolgten die Reformer das legitime Ziel, den Kunden den Wechsel zu erleichtern und damit «im Markt der privaten Krankenversicherungen einen funktionierenden Wettbewerb herzustellen», heißt es in dem Urteil.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wertete das Urteil als hoffnungsvolles Signal für eine Bürgerversicherung, die alle Versicherten miteinbezieht. «Die nächste Gesundheitsreform muss dazu genutzt werden, die PKV mit in den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Auch die Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, forderte weitere Reformen.
«Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können», kritisierte sie.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte in der «Frankfurter Rundschau», eine Bürgerversicherung würde nicht am Verfassungsgericht scheitern. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sieht nach dem Urteil einen weiten Ermessungsspielraum des Parlaments bei seinen Entscheidungen, sagte er auf MDR-Info.
Kritik kam aus dem Hartmannbund, einem Berufsverband der Ärzte in Deutschland. Das Urteil bestätige nicht die politische Sinnhaftigkeit der Reform, die das zentrale Problem - die strukturelle Unterfinanzierung der gesetzlichen Kassen - weiter zementiert habe.
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=768
Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter zur Rechtmäßigkeit der Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung (PKV).
"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein Basistarif dem Geschäftsmodell der PKV durchaus zumutbar ist. Privatversicherte können künftig sicher von dem Wettbewerbsschub profitieren, der durch die Übertragung der Altersrückstellungen in der PKV erstmals ausgelöst wird. Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können. Hier besteht noch weiterer Reformbedarf“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.
Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband Bund vom 10.6.2009
Zusammenfassung 16.30 Uhr: Privatkassen scheitern mit Klagen in Karlsruhe
Karlsruhe (dpa) - Die privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen auch künftig einen Tarif zum Preis der gesetzlichen Kassen anbieten.
Vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht scheiterten sie am Mittwoch mit Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform, darunter die Pflicht zur Schaffung eines rund 570 Euro teuren «Basistarifs». Die Karlsruher Richter bestätigten damit das Reformwerk von 2007, das die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht nimmt und für mehr Wettbewerb sorgen soll. Insgesamt sind rund 8,6 Millionen Menschen privat versichert. Davon sind mehr als die Hälfte Beamte.
Bei der Schaffung eines bezahlbaren Versicherungsschutzes für gesetzlich wie privat Versicherte könne sich der Gesetzgeber auf das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz berufen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei dadurch nicht verletzt.
Die höhere Hürde für Neukunden der privaten Krankenversicherungen ist dem Urteil zufolge ebenfalls verfassungsgemäß; hier stimmten aber drei der acht Richter mit Nein. Danach können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst von mehr als gut 48 000 Euro nicht mehr sofort, sondern erst nach drei Jahren privat versichern. Das damit verfolgte Ziel, damit die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Kassen zu stabilisieren, diene einem «überragend wichtigen Gemeinwohlbelang».
Die Klagen von fünf Versicherungen sowie von drei privat versicherten Bürgern wies der Erste Senat ab. Insgesamt hatten 29 Unternehmen geklagt - fast die gesamte Branche. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten.
Union und SPD sowie die Linke begrüßten den Richterspruch. «Es ist ein ganz wichtiges Urteil für die Organisation eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes für alle», sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in Karlsruhe. Kritik äußerte die FDP: Ulla Schmidt wolle die gesetzlichen Kassen auf Kosten der privaten sanieren, ein fairer Wettbewerb sei nicht gegeben, sagte Generalsekretär Dirk Niebel. Der PKV-Verband wertete das Urteil als eine Bestätigung des dualen Gesundheitssystems aus gesetzlichen und privaten Kassen.
Die Privatkassen hatten sich unter anderem gegen den seit 2009 geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten des Gerichts ist der Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv, weshalb der befürchtete massenhafte Wechsel nicht zu erwarten sei. Der Senat stützte sich dabei unter anderem auf die Angaben des damaligen «Wirtschaftsweisen» Bert Rürup in der Anhörung im Dezember. (Az: 1 BvR 706/08, 814/08, 819/08, 832/08 u.837/908 v. 10. Juni 2009)
Auch gegen die neu geschaffene Möglichkeit für privat Versicherte, einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere Kasse mitzunehmen, hat der Erste Senat keine Einwände. Damit verfolgten die Reformer das legitime Ziel, den Kunden den Wechsel zu erleichtern und damit «im Markt der privaten Krankenversicherungen einen funktionierenden Wettbewerb herzustellen», heißt es in dem Urteil.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wertete das Urteil als hoffnungsvolles Signal für eine Bürgerversicherung, die alle Versicherten miteinbezieht. «Die nächste Gesundheitsreform muss dazu genutzt werden, die PKV mit in den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Auch die Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, forderte weitere Reformen.
«Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können», kritisierte sie.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte in der «Frankfurter Rundschau», eine Bürgerversicherung würde nicht am Verfassungsgericht scheitern. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sieht nach dem Urteil einen weiten Ermessungsspielraum des Parlaments bei seinen Entscheidungen, sagte er auf MDR-Info.
Kritik kam aus dem Hartmannbund, einem Berufsverband der Ärzte in Deutschland. Das Urteil bestätige nicht die politische Sinnhaftigkeit der Reform, die das zentrale Problem - die strukturelle Unterfinanzierung der gesetzlichen Kassen - weiter zementiert habe.
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=768
Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem
PRESSEMITTEILUNG VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V.
Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem
Berlin - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Gericht hat zwar die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht. Zugleich aber hat es dem Gesetzgeber eine ‚Beobachtungspflicht’ auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft ‚keine unzumutbaren Folgen’ für die Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dürfe nicht gefährdet werden.
Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung.
Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Wir kämpfen deshalb weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten.“
Terminhinweis: Zur Zukunft der privaten Krankenversicherung und den Folgen des Karlsruher Urteils wird der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte, bei einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni 2009, um 10.30 Uhr in Berlin, Haus der Bundespressekonferenz, Stellung nehmen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.6.2009
Kontakt
Stefan Reker
Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
Tel.: 030 / 2045 8966
http://www.pkv.de
Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem
Berlin - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Gericht hat zwar die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht. Zugleich aber hat es dem Gesetzgeber eine ‚Beobachtungspflicht’ auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft ‚keine unzumutbaren Folgen’ für die Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dürfe nicht gefährdet werden.
Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung.
Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Wir kämpfen deshalb weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten.“
Terminhinweis: Zur Zukunft der privaten Krankenversicherung und den Folgen des Karlsruher Urteils wird der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte, bei einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni 2009, um 10.30 Uhr in Berlin, Haus der Bundespressekonferenz, Stellung nehmen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.6.2009
Kontakt
Stefan Reker
Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
Tel.: 030 / 2045 8966
http://www.pkv.de
Diskussion um Bürgerversicherung?
Medienberichte; z.B.:
Nach Kassen-Urteil: Neue Diskussion um Bürgerversicherung?
Die Reaktionen auf das Verfassungsurteil zur Gesundheitsreform sind überwiegend positiv ausgefallen.
http://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen118.html
Quelle: tagesschau.de
Verfassungsurteil zwingt Privatkassen zu Fairplay
Private Krankenversicherer müssen einen Basistarif anbieten und dürfen Kranke und Alte nicht aussperren. Mit diesem Urteil stützt das Bundesverfassungsgericht den Kurs der Regierung.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,629774,00.html
Quelle: Der Spiegel
Nach Kassen-Urteil: Neue Diskussion um Bürgerversicherung?
Die Reaktionen auf das Verfassungsurteil zur Gesundheitsreform sind überwiegend positiv ausgefallen.
http://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen118.html
Quelle: tagesschau.de
Verfassungsurteil zwingt Privatkassen zu Fairplay
Private Krankenversicherer müssen einen Basistarif anbieten und dürfen Kranke und Alte nicht aussperren. Mit diesem Urteil stützt das Bundesverfassungsgericht den Kurs der Regierung.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,629774,00.html
Quelle: Der Spiegel
Zweiklassen-Medizin auch bei Bürgerversicherung
Grauduszus:
Zweiklassen-Medizin auch bei Bürgerversicherung
Bonn (ots) - Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, sieht auch nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Basistarif-Pflicht für Krankenversicherungen die Zweiklassen-Medizin auf dem Vormarsch. In der PHOENIX-Runde sagte Grauduszus am Mittwochabend: "Da müssen wir aus Patienten- und Ärztesicht feststellen, dass sich das noch verfestigen wird. Denn durch die Gesundheitsreform haben wir jetzt auch eine Zweiklassen-Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung." Die gesetzlichen Krankenkassen dürften inzwischen auch Zusatzversicherungen anbieten. "Was tun denn die gesetzlich Versicherten, die sich diese Zusatzversicherung nicht leisten können?" Außerdem warnte Grauduszus in der PHOENIX-Sendung, dass weder die Bürgerversicherung noch eine Kopfpauschale oder ein privates Versicherungssystem die Finanzierungsprobleme des Gesundheitssystems lösen könnten. "Das ist eine Alibi-Veranstaltung: Es wird hier gestritten, aber wir kriegen die Finanzierung durch keines dieser Modelle hin, und wir werden in eine Versorgung kommen, die eine massive Zweiklassen-Behandlung bringen wird." Deutschland werde Verhältnisse bekommen wie in Amerika oder England. "Die Basisversorgung wird ausgenommen schlecht werden", so der Verbandschef. Dagegen forderte ebenfalls in der PHOENIX Runde die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, die Lage in Deutschland nicht schlecht zu reden. Die medizinische Versorgung in Deutschland sei "absolut ausreichend". Weite Teile der Bevölkerung seien unabhängig von ihrem Einkommen gut abgesichert. "Wir haben in anderen Ländern Wartelisten für lebensnotwendige Behandlungen, das haben wir in Deutschland nicht, und da sollte man sich doch noch einmal klar machen, was wir hier haben."
Quelle: Pressemitteilung vom 11.6.2009
Pressekontakt: PHOENIX
PHOENIX-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 193
Fax: 0228 / 9584 198
Zweiklassen-Medizin auch bei Bürgerversicherung
Bonn (ots) - Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, sieht auch nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Basistarif-Pflicht für Krankenversicherungen die Zweiklassen-Medizin auf dem Vormarsch. In der PHOENIX-Runde sagte Grauduszus am Mittwochabend: "Da müssen wir aus Patienten- und Ärztesicht feststellen, dass sich das noch verfestigen wird. Denn durch die Gesundheitsreform haben wir jetzt auch eine Zweiklassen-Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung." Die gesetzlichen Krankenkassen dürften inzwischen auch Zusatzversicherungen anbieten. "Was tun denn die gesetzlich Versicherten, die sich diese Zusatzversicherung nicht leisten können?" Außerdem warnte Grauduszus in der PHOENIX-Sendung, dass weder die Bürgerversicherung noch eine Kopfpauschale oder ein privates Versicherungssystem die Finanzierungsprobleme des Gesundheitssystems lösen könnten. "Das ist eine Alibi-Veranstaltung: Es wird hier gestritten, aber wir kriegen die Finanzierung durch keines dieser Modelle hin, und wir werden in eine Versorgung kommen, die eine massive Zweiklassen-Behandlung bringen wird." Deutschland werde Verhältnisse bekommen wie in Amerika oder England. "Die Basisversorgung wird ausgenommen schlecht werden", so der Verbandschef. Dagegen forderte ebenfalls in der PHOENIX Runde die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, die Lage in Deutschland nicht schlecht zu reden. Die medizinische Versorgung in Deutschland sei "absolut ausreichend". Weite Teile der Bevölkerung seien unabhängig von ihrem Einkommen gut abgesichert. "Wir haben in anderen Ländern Wartelisten für lebensnotwendige Behandlungen, das haben wir in Deutschland nicht, und da sollte man sich doch noch einmal klar machen, was wir hier haben."
Quelle: Pressemitteilung vom 11.6.2009
Pressekontakt: PHOENIX
PHOENIX-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 193
Fax: 0228 / 9584 198
PKV zu Annäherung an GKV gezwungen?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt private Krankenversicherungen zu Annäherung an GKV
Hamburg (ots) - Infolge der gescheiterten Klage der privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht werden nun viele private Krankenversicherungen stärker als bisher die Nähe zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) suchen. Das dürfte vor allem den Vertrieb von Zusatzversicherungen ankurbeln. Die Vernetzung verspricht jedoch weitere Vorteile für beide Partner. Das haben Marktuntersuchungen von Steria Mummert Consulting ergeben.
Nicht nur die private Krankenversicherung (PKV) steht mit dem Rücken zur Wand. Die gesetzlichen Eingriffe haben auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für zunehmenden Kostendruck und einen verschärften Wettbewerb gesorgt. Beide Seiten sind gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überarbeiten. Kooperationen von GKV und PKV gelten als ein Schlüssel zur Zukunftssicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind alleine durch ihre Größe für die privaten Versicherungen attraktiv. Das gilt nicht nur für den Vertrieb von Zusatzpolicen, sondern auch für Synergien, beispielsweise aus gemeinsam abgeschlossenen Pharmarabattverträgen. Im Gegenzug profitieren die Kassen von den Erfahrungen der privaten Unternehmen, etwa bei der Kalkulation von Wahltarifen oder dem vertrieblichen Know-how bei der Gewinnung von Versicherten. Beide Partner ziehen dabei Vorteile aus dem Wissen des anderen. Die Zusammenarbeit sollte aber nicht auf der Ebene einer Vertriebskooperation stehen bleiben. Erst eine engere Verflechtung im Vertriebs- und Kundenmanagement oder auch im Versorgungsmanagement kann die Vorteile einer Kooperation zur Entfaltung bringen.
Den privaten Krankenversicherern bleibt kaum eine andere Wahl, als die Nähe zur GKV zu suchen. Denn das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt ihnen wenig Hoffnung, langfristig die Zahl ihrer Krankenvollversicherungen wieder steigern zu können. Sie versuchen deshalb, den Einbruch zu kompensieren, indem sie sich zunehmend auf das Geschäft mit Zusatzversicherungen konzentrieren. Rund sieben von zehn privaten Unternehmen planen, künftig primär im Geschäft mit Zusatzpolicen Neukunden zu gewinnen.
Dies wird durch die Entwicklung angetrieben, dass sich die Vollversicherungen immer stärker in Richtung einer Grundsicherung entwickeln und damit Zusatzversicherungstarife weiter an Bedeutung gewinnen werden. Diese Zusatzpolicen werden flexibler sein und kundenindividuelle Komplementäre zu den Basistarifleistungen darstellen.
Im Wettbewerb können private Krankenversicherungen außerdem punkten, indem sie noch stärker als bisher auf Service, Kundennähe und eine qualitätsgesicherte Versorgung setzen. Es gilt, den Versicherten bei allen Fragen rund um die Gesundheit professionelle Lösungen anzubieten und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Praktische Erfahrungen von privaten Krankenversicherungen mit speziellen Versorgungsprogrammen beispielsweise für Diabetes-Kranke zeigen: Die Versicherten sind gesünder und die Folgekosten für die Versicherungen sinken. So konnten trotz umfangreicher medizinischer Hilfe die Kosten für die Unternehmen um ein Drittel gesenkt werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren solcher Programme sind die IT-gestützte Auswahl der in Frage kommenden Versicherten und die vernetzte Konzeption der Modelle.
Hintergrundinformationen Entscheidung BVerfG, 1 BvR 706/08 vom 10.6.2009, Verfassungsbeschwerde in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.6.2009
Pressekontakt: Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de
Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
Hamburg (ots) - Infolge der gescheiterten Klage der privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht werden nun viele private Krankenversicherungen stärker als bisher die Nähe zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) suchen. Das dürfte vor allem den Vertrieb von Zusatzversicherungen ankurbeln. Die Vernetzung verspricht jedoch weitere Vorteile für beide Partner. Das haben Marktuntersuchungen von Steria Mummert Consulting ergeben.
Nicht nur die private Krankenversicherung (PKV) steht mit dem Rücken zur Wand. Die gesetzlichen Eingriffe haben auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für zunehmenden Kostendruck und einen verschärften Wettbewerb gesorgt. Beide Seiten sind gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überarbeiten. Kooperationen von GKV und PKV gelten als ein Schlüssel zur Zukunftssicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind alleine durch ihre Größe für die privaten Versicherungen attraktiv. Das gilt nicht nur für den Vertrieb von Zusatzpolicen, sondern auch für Synergien, beispielsweise aus gemeinsam abgeschlossenen Pharmarabattverträgen. Im Gegenzug profitieren die Kassen von den Erfahrungen der privaten Unternehmen, etwa bei der Kalkulation von Wahltarifen oder dem vertrieblichen Know-how bei der Gewinnung von Versicherten. Beide Partner ziehen dabei Vorteile aus dem Wissen des anderen. Die Zusammenarbeit sollte aber nicht auf der Ebene einer Vertriebskooperation stehen bleiben. Erst eine engere Verflechtung im Vertriebs- und Kundenmanagement oder auch im Versorgungsmanagement kann die Vorteile einer Kooperation zur Entfaltung bringen.
Den privaten Krankenversicherern bleibt kaum eine andere Wahl, als die Nähe zur GKV zu suchen. Denn das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt ihnen wenig Hoffnung, langfristig die Zahl ihrer Krankenvollversicherungen wieder steigern zu können. Sie versuchen deshalb, den Einbruch zu kompensieren, indem sie sich zunehmend auf das Geschäft mit Zusatzversicherungen konzentrieren. Rund sieben von zehn privaten Unternehmen planen, künftig primär im Geschäft mit Zusatzpolicen Neukunden zu gewinnen.
Dies wird durch die Entwicklung angetrieben, dass sich die Vollversicherungen immer stärker in Richtung einer Grundsicherung entwickeln und damit Zusatzversicherungstarife weiter an Bedeutung gewinnen werden. Diese Zusatzpolicen werden flexibler sein und kundenindividuelle Komplementäre zu den Basistarifleistungen darstellen.
Im Wettbewerb können private Krankenversicherungen außerdem punkten, indem sie noch stärker als bisher auf Service, Kundennähe und eine qualitätsgesicherte Versorgung setzen. Es gilt, den Versicherten bei allen Fragen rund um die Gesundheit professionelle Lösungen anzubieten und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Praktische Erfahrungen von privaten Krankenversicherungen mit speziellen Versorgungsprogrammen beispielsweise für Diabetes-Kranke zeigen: Die Versicherten sind gesünder und die Folgekosten für die Versicherungen sinken. So konnten trotz umfangreicher medizinischer Hilfe die Kosten für die Unternehmen um ein Drittel gesenkt werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren solcher Programme sind die IT-gestützte Auswahl der in Frage kommenden Versicherten und die vernetzte Konzeption der Modelle.
Hintergrundinformationen Entscheidung BVerfG, 1 BvR 706/08 vom 10.6.2009, Verfassungsbeschwerde in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.6.2009
Pressekontakt: Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de
Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
Gesundheitspolitik: Kein Urteilt über Zwei-Klassen-Modell
Gesundheitspolitik: Kein Urteilt über Zwei-Klassen-Modell
Bundesverfassungsgericht bestätigt Mandat der Politik zur Neuordnung der Krankenversicherung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem gestrigen Urteil zur Privaten Krankenversicherung keine Festlegung für die künftige Ausgestaltung der Krankenversicherung. „Das Bundesverfassungsgericht setzt seine bisherige Linie fort und legt den Gestaltungsspielraum für die Krankenversicherung in die Hände des Gesetzgebers“, kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes das Urteil. Damit widerspricht er der Deutung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, das Urteil beinhalte eine Bestandsgarantie der beiden Säulen, gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). „Diese Interpretation ist abwegig und nicht nachvollziehbar“, so Billen. Die Neuordnung der Krankenversicherung obliege der Politik. mehr...
http://www.vzbv.de/go/presse/1164/index ... einfo=true
Bundesverfassungsgericht bestätigt Mandat der Politik zur Neuordnung der Krankenversicherung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem gestrigen Urteil zur Privaten Krankenversicherung keine Festlegung für die künftige Ausgestaltung der Krankenversicherung. „Das Bundesverfassungsgericht setzt seine bisherige Linie fort und legt den Gestaltungsspielraum für die Krankenversicherung in die Hände des Gesetzgebers“, kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes das Urteil. Damit widerspricht er der Deutung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, das Urteil beinhalte eine Bestandsgarantie der beiden Säulen, gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). „Diese Interpretation ist abwegig und nicht nachvollziehbar“, so Billen. Die Neuordnung der Krankenversicherung obliege der Politik. mehr...
http://www.vzbv.de/go/presse/1164/index ... einfo=true
Karlsruher Urteil ist Absage an die Bürgerversicherung
PKV: Karlsruher Urteil ist Absage an die Bürgerversicherung
Berlin – Kurz nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Gesundheitsreform streiten der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Gesundheitsministerium weiter um die Deutung des Richterspruchs.
Die PKV wertet das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zur Gesundheitsreform erneut als Absage an die von der SPD favorisierte Bürgerversicherung. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... herung.htm
Berlin – Kurz nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Gesundheitsreform streiten der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Gesundheitsministerium weiter um die Deutung des Richterspruchs.
Die PKV wertet das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zur Gesundheitsreform erneut als Absage an die von der SPD favorisierte Bürgerversicherung. .... (mehr)
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