Bestattungsvorsorge - Freibetrag bei der Sozialhilfe
Verfasst: 11.04.2009, 07:00
Bestattungsvorsorge - Freibetrag bei der Sozialhilfe
Ein immer wieder umstrittenes Thema - mit unterschiedlichen Antworten und Ergebnissen.
In Bayern haben, wie dieser Tage berichtet wurde, verschiedene Bezirke, darunter auch Oberfranken, entschieden, dass ein Betrag von 3.500 Euro als Bestattungsvorsorge frei ist, neben dem üblichen Schonvermögen von 2600 Euro. Diese 3.500 Euro müssen zweckbestimmt in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt sein.
Siehe dazu auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.3.2008 - Az.: B 8/9b SO 9/06 R -
Näheres:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=6&anz=7
Der Leitsatz des Urteils:
Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.
MfG Gaby
Ein immer wieder umstrittenes Thema - mit unterschiedlichen Antworten und Ergebnissen.
In Bayern haben, wie dieser Tage berichtet wurde, verschiedene Bezirke, darunter auch Oberfranken, entschieden, dass ein Betrag von 3.500 Euro als Bestattungsvorsorge frei ist, neben dem üblichen Schonvermögen von 2600 Euro. Diese 3.500 Euro müssen zweckbestimmt in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt sein.
Siehe dazu auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.3.2008 - Az.: B 8/9b SO 9/06 R -
Näheres:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=6&anz=7
Der Leitsatz des Urteils:
Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.
MfG Gaby