Zersplitterung des Pflegerechts - Warnungen !
Verfasst: 06.04.2009, 17:19
Länder warnen vor Zersplitterung des Pflegerechts
Die Länder warnen vor einer Zersplitterung des Pflegerechts mit verheerenden Folgen für rund eine Million Heimbewohner. Die Pläne der Bundesregierung, ein neues bundeseinheitliches Verbraucherschutzrecht für die Heimpflege zu schaffen, seien verfassungswidrig. Dies sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) dem Handelsblatt: „Kommt dieses Gesetz durch, droht eine Rechtskollision zwischen Bundes- und Landesrecht.“ Baden-Württemberg und Hessen wollen das Gesetzesvorhaben deshalb im Bundesrat stoppen, Bayern unterstützt den Antrag.
Bis 2006 war das Heimrecht Bundessache. Die Länder kontrollierten nur dessen Einhaltung. Um klare Zuständigkeiten zu schaffen, wurde mit der Föderalismusreform das Heimrecht Ländersache. Viele Bundesländer haben in ihren Heimgesetzen seitdem den Verbraucherschutz in der Pflege selbst geregelt. Der Bund hat nach eigener Auffassung aber nur die Zuständigkeit für das Ordnungsrecht übertragen, also den Teil des alten Bundesheimgesetzes, der die Länder ermächtigt, direkt gegen Missstände vorzugehen. Wann ein Pflegebedürftiger zivilrechtlich gegen seinen Heimträger vorgehen kann, will der Bund weiter bundeseinheitlich regeln.
Allerdings kollidieren die Bestimmungen seines Entwurfes zum Teil mit schon bestehenden Landesgesetzen. So kann es passieren, dass ein Heimbewohner, der bei einer Erkrankung erst verzögert behandelt wird, nach dem baden-württembergischen Gesetz beim Zivilgericht klagen kann, obwohl nach dem Bundesgesetz überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegt.
Quelle: Mitteilung vom 06.04.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Die Länder warnen vor einer Zersplitterung des Pflegerechts mit verheerenden Folgen für rund eine Million Heimbewohner. Die Pläne der Bundesregierung, ein neues bundeseinheitliches Verbraucherschutzrecht für die Heimpflege zu schaffen, seien verfassungswidrig. Dies sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) dem Handelsblatt: „Kommt dieses Gesetz durch, droht eine Rechtskollision zwischen Bundes- und Landesrecht.“ Baden-Württemberg und Hessen wollen das Gesetzesvorhaben deshalb im Bundesrat stoppen, Bayern unterstützt den Antrag.
Bis 2006 war das Heimrecht Bundessache. Die Länder kontrollierten nur dessen Einhaltung. Um klare Zuständigkeiten zu schaffen, wurde mit der Föderalismusreform das Heimrecht Ländersache. Viele Bundesländer haben in ihren Heimgesetzen seitdem den Verbraucherschutz in der Pflege selbst geregelt. Der Bund hat nach eigener Auffassung aber nur die Zuständigkeit für das Ordnungsrecht übertragen, also den Teil des alten Bundesheimgesetzes, der die Länder ermächtigt, direkt gegen Missstände vorzugehen. Wann ein Pflegebedürftiger zivilrechtlich gegen seinen Heimträger vorgehen kann, will der Bund weiter bundeseinheitlich regeln.
Allerdings kollidieren die Bestimmungen seines Entwurfes zum Teil mit schon bestehenden Landesgesetzen. So kann es passieren, dass ein Heimbewohner, der bei einer Erkrankung erst verzögert behandelt wird, nach dem baden-württembergischen Gesetz beim Zivilgericht klagen kann, obwohl nach dem Bundesgesetz überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegt.
Quelle: Mitteilung vom 06.04.2009
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