Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den Antrag von mir und unserer grünen Bundestagsfraktion
"Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung".
Hintergrund:
Im Laufe der 1990er Jahre hat sich auf dem Immobilienmarkt mit dem Betreuten Wohnen für ältere Menschen eine neue Wohnform etabliert. Durch die rechtlich offene Gestaltung differenzierte sich das Wohnkonzept höchst unterschiedlich aus und unterliegt bis heute keinerlei gesetzlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen. So findet sich unter dem Begriff des Betreuten Wohnens vom Hausmeistermodell bis zur Seniorenresidenz alles wieder. Die Nachfrage für diesen Bereich wird aufgrund des demografischen Wandels weiterhin ansteigen. Da die Inanspruchnehmer und Inanspruchnehmerinnen zum Zeitpunkt des Einzugs bereits zwischen 75-79 Jahre alt sind und gesundheitliche Einschränkungen sowie einen erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufzeigen, ist die Erwartung an das Betreute Wohnen sehr groß! Aber nicht alle Angebote, die sich Betreutes Wohnen nennen, bieten Betreuung an - Enttäuschungen und Probleme sind damit vorprogrammiert.
Wir Grüne stehen für die Weiterentwicklung von alternativen Wohnangeboten ebenso wie für den Verbraucherschutz. Dass beide Zielformulierungen Hand in Hand gehen können und müssen, war Motivation für die Erstellung des Antrags zum "Betreuten Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung". Wir fordern darin, dass es eine eindeutige und verbraucherschutzorientierte Rechtsgrundlage zur Ausgestaltung Betreuter Wohnangebote geben muss - ähnlich dem im Kabinett von der Großen Koalition beschlossenem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dazu zählt auch eine klare Abgrenzung und Definition Betreuter Wohnformen.
Weiterhin bedarf es in diesem Bereich der Entwicklung und Etablierung von Mindeststandards und Qualitätskriterien sowie eines Anspruchs auf eine voraussetzungsfreie (bspw. losgelöst vom Vorliegen einer Pflegestufe), unabhängige Wohn- und Pflegeberatung vor und während der Inanspruchnahme des Betreuten Wohnangebots. Damit der Verbraucher und die Verbraucherin von Anfang an weiß, was sich hinter dem Betreuten Wohnangebot verbirgt. Gut beraten kann der und die Einzelne genau abschätzen, ob das Betreute Wohnen tatsächlich den zukünftigen Wohnwunsch erfüllt oder ob nicht auch der barrierefreie Umbau der bisherigen eigenen vier Wände eine geeignete Lösung darstellt.
Link zu weiteren Informationen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pfle ... ertan.html
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mitglied im Deutschen Bundestag
im Deutschen Bundestag - MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 74 531
Fax: 030 227 76 655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
Wahlkreisbüro
Kreuzstraße 6
95111 Rehau
Tel: 09283 89 81 940
Fax: 09283 89 81 941
elisabeth.scharfenberg@wk.bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Betreutes Wohnen für ältere Menschen
Moderator: WernerSchell
Betreutes Wohnen für ältere Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf zwei aktuelle Themen hinweisen:
Am 27. und 28. März 2009 fand in der Heinrich Böll Stiftung Berlin die Tagung "Leben am Lebensende – Was (bis) zu letzt wichtig ist" der grünen Bundestagsfraktion statt. Was brauchen Sterbende? Was brauchen Angehörige und FreundInnen Sterbender? Was bedeuten Selbstbestimmung und Autonomie am Lebensende? (Wie) sind Selbstbestimmung und Wirtschaftlichkeit vereinbar? Über diese Fragen diskutierten wir mit Fachleuten und Interessierten. Die Online-Dokumentation der Tagung, u.a. auch mit einem kurzen Video-Podcast, finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/gesu ... sende.html
Zum anderen möchte ich Sie hinweisen auf den Antrag der grünen Bundestagsfraktion "Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung" (BT-Drs. 16/12309). Im Zuge der aktuellen Diskussion um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz setzen wir uns darin eingehender mit dem so genannten Betreuten Wohnen auseinander. Wir sprechen uns in dem Antrag für die Weiterentwicklung von alternativen Wohnangeboten ebenso wie für den Verbraucherschutz aus. Dass beide Zielformulierungen Hand in Hand gehen können und müssen, war Motivation für den Antrag.
Zum Antrag: http://www.gruene-bundestag.de/cms/init ... ohnen.html
Weitere Hintergrundinformationen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pfle ... ertan.html
Für Rückmeldungen und Anregungen bin ich wie immer dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
heute möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf zwei aktuelle Themen hinweisen:
Am 27. und 28. März 2009 fand in der Heinrich Böll Stiftung Berlin die Tagung "Leben am Lebensende – Was (bis) zu letzt wichtig ist" der grünen Bundestagsfraktion statt. Was brauchen Sterbende? Was brauchen Angehörige und FreundInnen Sterbender? Was bedeuten Selbstbestimmung und Autonomie am Lebensende? (Wie) sind Selbstbestimmung und Wirtschaftlichkeit vereinbar? Über diese Fragen diskutierten wir mit Fachleuten und Interessierten. Die Online-Dokumentation der Tagung, u.a. auch mit einem kurzen Video-Podcast, finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/gesu ... sende.html
Zum anderen möchte ich Sie hinweisen auf den Antrag der grünen Bundestagsfraktion "Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Qualitätskriterium Nutzerorientierung" (BT-Drs. 16/12309). Im Zuge der aktuellen Diskussion um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz setzen wir uns darin eingehender mit dem so genannten Betreuten Wohnen auseinander. Wir sprechen uns in dem Antrag für die Weiterentwicklung von alternativen Wohnangeboten ebenso wie für den Verbraucherschutz aus. Dass beide Zielformulierungen Hand in Hand gehen können und müssen, war Motivation für den Antrag.
Zum Antrag: http://www.gruene-bundestag.de/cms/init ... ohnen.html
Weitere Hintergrundinformationen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/pfle ... ertan.html
Für Rückmeldungen und Anregungen bin ich wie immer dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
Experten: Details im Heimgesetz präzisieren
Experten: Details im Heimgesetz präzisieren
Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(23.04.2009)
Berlin: (hib/SKE) Die Initiative der Koalitionsfraktionen, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (Bundestags-Drucksache 16/12409; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612409.pdf) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 16/12309; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612309.pdf) am Mittwochmittag einig. Kritik gab es unter anderem an einer Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden, um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.
Ziel der Initiativen ist ein besserer Schutz von älteren oder pflegebedürftigen Menschen beim Abschluss von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim. Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht Brandenburg, kritisierte, dass Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" - sogenanntes Betreutes Wohnen - vom Gesetz ausgenommen werden sollten. "Die Verbraucher sind auch hier in der Regel auf die Betreuung angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu pflegelastig", sagte Augustin.
Auch Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe bezeichnete die Formulierung "allgemeine Betreuungsleistungen" als unscharf und schlug vor, stattdessen den Begriff "allgemeine Dienstleistungen" zu verwenden. Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte Verständnis für das Ansinnen, das Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln. Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig. "Das Gesetz kann aber nur ein erster Schritt zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept sein", war Fahlbusch überzeugt. Er plädierte für einen "personenzentrierten Ansatz" der Politik und weniger für "Regulierung von Wohnformen".
Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er habe aber starke Bedenken, dass durch den Ausschluss von Betreutem Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss entstehe. Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sprach sich für "mehr Spielraum für neue Wohnformen" aus. Er hätte sich im Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für Mehrgenerationenhäuser gewünscht.
Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen wie Pflege von Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen seien. Außerdem stünde Angehörigen von Beziehern der Sozialen Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach dem Tod ihres Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu können und nicht sofort räumen zu müssen.
Quelle: hib - Heute im Bundestag - http://www.bundestag.de
Download der Drucksachen:
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundesta
Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(23.04.2009)
Berlin: (hib/SKE) Die Initiative der Koalitionsfraktionen, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (Bundestags-Drucksache 16/12409; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612409.pdf) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 16/12309; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612309.pdf) am Mittwochmittag einig. Kritik gab es unter anderem an einer Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden, um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.
Ziel der Initiativen ist ein besserer Schutz von älteren oder pflegebedürftigen Menschen beim Abschluss von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim. Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht Brandenburg, kritisierte, dass Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" - sogenanntes Betreutes Wohnen - vom Gesetz ausgenommen werden sollten. "Die Verbraucher sind auch hier in der Regel auf die Betreuung angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu pflegelastig", sagte Augustin.
Auch Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe bezeichnete die Formulierung "allgemeine Betreuungsleistungen" als unscharf und schlug vor, stattdessen den Begriff "allgemeine Dienstleistungen" zu verwenden. Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte Verständnis für das Ansinnen, das Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln. Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig. "Das Gesetz kann aber nur ein erster Schritt zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept sein", war Fahlbusch überzeugt. Er plädierte für einen "personenzentrierten Ansatz" der Politik und weniger für "Regulierung von Wohnformen".
Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er habe aber starke Bedenken, dass durch den Ausschluss von Betreutem Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss entstehe. Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sprach sich für "mehr Spielraum für neue Wohnformen" aus. Er hätte sich im Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für Mehrgenerationenhäuser gewünscht.
Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen wie Pflege von Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen seien. Außerdem stünde Angehörigen von Beziehern der Sozialen Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach dem Tod ihres Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu können und nicht sofort räumen zu müssen.
Quelle: hib - Heute im Bundestag - http://www.bundestag.de
Download der Drucksachen:
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundesta
Undefiniertes "Betreutes Wohnen" - Worauf Senioren achten müssen ...
Undefiniertes "Betreutes Wohnen"
Worauf Senioren achten müssen, die in ein Haus mit Service ziehen wollen
Baierbrunn (ots) - Auf das von Anbietern selbstverliehene Prädikat "Betreutes Wohnen" für Senioren können sich Interessenten nicht verlassen. Zu unterschiedlich sind noch die Realitäten, die sich dahinter verbergen. "Da werden Wohnungen als barrierearm oder altersgerecht beschrieben, und es fehlt doch der Aufzug, um in die zweite oder dritte Etage zu kommen", sagt Ursula Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in der "Apotheken Umschau". Der Begriff garantiere keine bestimmten Leistungen. Deshalb sollten Interessenten die Angebote sehr genau studieren und auf ihre ganz konkreten Bedürfnisse abklopfen, bevor sie Verträge abschließen. In einer Studie der Universität Augsburg zeigten sich zwei Drittel der Bewohner zufrieden mit diesem Wohnkonzept, Aber immerhin jeder zehnte bereute den Umzug bitter.
Informationen auch im Internet unter http://www.apotheken-umschau.de/Altern/ ... 53956.html
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.04.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
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Worauf Senioren achten müssen, die in ein Haus mit Service ziehen wollen
Baierbrunn (ots) - Auf das von Anbietern selbstverliehene Prädikat "Betreutes Wohnen" für Senioren können sich Interessenten nicht verlassen. Zu unterschiedlich sind noch die Realitäten, die sich dahinter verbergen. "Da werden Wohnungen als barrierearm oder altersgerecht beschrieben, und es fehlt doch der Aufzug, um in die zweite oder dritte Etage zu kommen", sagt Ursula Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in der "Apotheken Umschau". Der Begriff garantiere keine bestimmten Leistungen. Deshalb sollten Interessenten die Angebote sehr genau studieren und auf ihre ganz konkreten Bedürfnisse abklopfen, bevor sie Verträge abschließen. In einer Studie der Universität Augsburg zeigten sich zwei Drittel der Bewohner zufrieden mit diesem Wohnkonzept, Aber immerhin jeder zehnte bereute den Umzug bitter.
Informationen auch im Internet unter http://www.apotheken-umschau.de/Altern/ ... 53956.html
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