Veranstaltungsreihe zum Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Verfasst: 13.03.2009, 12:35
Sozialminister Karl-Josef Laumann:
„Der Mensch und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt"
Veranstaltungsreihe zum Wohn- und Teilhabegesetz
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Das neue Wohn- und Teilhabegesetz verfolgt eine ganz klare Philosophie: Das Leben der Menschen in Betreuungseinrichtungen soll sich an einem Leben wie zu Hause orientieren. Das ist sicher einer der Gründe, warum die Fachwelt uns bescheinigt, das modernste Heimrecht Deutschlands entwickelt zu haben“, betonte heute (13. März) Sozialminister Karl-Josef Laumann in Bielefeld im Rahmen seiner 19 Termine umfassenden Gesprächsreihe.
„Ich verstehe das Wohn- und Teilhabegesetz als lernendes Gesetz. Deswegen möchte ich mir mit dieser Gesprächsreihe auch ein Bild über die Erwartungen der Menschen machen und mitnehmen, was wir noch weiter verbessern können“, erklärte Laumann. „Wir haben ein Schutzgesetz für die Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege geschaffen. Die Rechte der Bewohner werden nun ganz konkret genannt“, sagte Laumann. Darunter fällt unter anderem das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde Betreuung. Bei den Speiseplänen, der Freizeitgestaltung und bei der Hausordnung bestimmen die Bewohner künftig mit. Der Betreiber kann hier nicht mehr ohne sie entscheiden. „Auch die unangemeldeten Prüfungen von Betreuungseinrichtungen und die Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfberichten werden den Schutz der Bewohner erhöhen“, ist sich Laumann sicher.
Darüber hinaus macht das neue Wohn- und Teilhabegesetz Ernst mit der Entbürokratisierung. „Das alte Bundesheimgesetz hatte 27 Paragraphen, einzelne Regelungen wurden in weitern vier Rechtsverordnungen mit nochmals 107 Paragraphen erläutert. Das haben wir kräftig durchforstet“, betonte Laumann. Das neue Gesetz enthält nur noch 23 Einzelregelungen. Dazu komme noch eine Durchführungsverordnung mit 32 weiteren Einzelregelungen.
„Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen. Darum habe ich mich – neben dem Verbot von Mehrbettzimmern – auch konsequent für eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote ausgesprochen“, betonte Laumann. Bis Ende des Jahres 2011 müssen alle Zimmer mit mehr als zwei Betten abgeschafft werden. Bis 2018 müssen die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe 80 % ihrer Zimmer als Einzelzimmer zu Verfügung stellen. „Leben wie zuhause bedeutet auch ein Höchstmaß an Individualität. Ein individuelles Leben führen zu können, bedeutet auch, persönliche Freiräume zu haben. Deshalb muss das Einzelzimmer die Regel werden“, forderte Laumann.
Infos: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 2.000 Pflegeheime und mehr als 1.000 Einrichtungen der Behindertenhilfe. Knapp 460.000 Menschen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig, rund 311.000 von ihnen werden häuslich versorgt. Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 531.000 steigen. Mehr Infos unter http://www.wtg.nrw.de und http://www.wohnundteilhabegesetz.nrw.de.
Weitere Minister-Termine zum Wohn- und Teilhabegesetz
16. März 2009, 17.00-19.00 Uhr in Oberhausen
Technologiezentrum, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen
27. März 2009, 10.00-12.00 Uhr in Wuppertal
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal
22. April 2009, 15.30-17.30 Uhr in Siegen
Aula im Medien- und Kulturhaus Lÿz, Eingang C, St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
23. April 2009, 16.00-18.00 Uhr in Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
24. April 2009, 13.30-15.30 Uhr in Leverkusen
Lebenshilfe – Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH,
von-Ketteler-Str. 124, 51371 Leverkusen
30. April 2009, 10.00-12.00 Uhr in Bochum
Museum Bochum (Kunstmuseum), Kortumstraße 147, 44787 Bochum
13. Mai 2009, 10.00-12.00 Uhr in Mönchengladbach
Evangelische Stiftung Hephata, Hephata Gartenshop,
Dahler Kirchweg 48, 41065 Mönchengladbach
Quelle: Pressemitteilung vom 13.3.2009
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
„Der Mensch und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt"
Veranstaltungsreihe zum Wohn- und Teilhabegesetz
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Das neue Wohn- und Teilhabegesetz verfolgt eine ganz klare Philosophie: Das Leben der Menschen in Betreuungseinrichtungen soll sich an einem Leben wie zu Hause orientieren. Das ist sicher einer der Gründe, warum die Fachwelt uns bescheinigt, das modernste Heimrecht Deutschlands entwickelt zu haben“, betonte heute (13. März) Sozialminister Karl-Josef Laumann in Bielefeld im Rahmen seiner 19 Termine umfassenden Gesprächsreihe.
„Ich verstehe das Wohn- und Teilhabegesetz als lernendes Gesetz. Deswegen möchte ich mir mit dieser Gesprächsreihe auch ein Bild über die Erwartungen der Menschen machen und mitnehmen, was wir noch weiter verbessern können“, erklärte Laumann. „Wir haben ein Schutzgesetz für die Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege geschaffen. Die Rechte der Bewohner werden nun ganz konkret genannt“, sagte Laumann. Darunter fällt unter anderem das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde Betreuung. Bei den Speiseplänen, der Freizeitgestaltung und bei der Hausordnung bestimmen die Bewohner künftig mit. Der Betreiber kann hier nicht mehr ohne sie entscheiden. „Auch die unangemeldeten Prüfungen von Betreuungseinrichtungen und die Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfberichten werden den Schutz der Bewohner erhöhen“, ist sich Laumann sicher.
Darüber hinaus macht das neue Wohn- und Teilhabegesetz Ernst mit der Entbürokratisierung. „Das alte Bundesheimgesetz hatte 27 Paragraphen, einzelne Regelungen wurden in weitern vier Rechtsverordnungen mit nochmals 107 Paragraphen erläutert. Das haben wir kräftig durchforstet“, betonte Laumann. Das neue Gesetz enthält nur noch 23 Einzelregelungen. Dazu komme noch eine Durchführungsverordnung mit 32 weiteren Einzelregelungen.
„Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen. Darum habe ich mich – neben dem Verbot von Mehrbettzimmern – auch konsequent für eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote ausgesprochen“, betonte Laumann. Bis Ende des Jahres 2011 müssen alle Zimmer mit mehr als zwei Betten abgeschafft werden. Bis 2018 müssen die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe 80 % ihrer Zimmer als Einzelzimmer zu Verfügung stellen. „Leben wie zuhause bedeutet auch ein Höchstmaß an Individualität. Ein individuelles Leben führen zu können, bedeutet auch, persönliche Freiräume zu haben. Deshalb muss das Einzelzimmer die Regel werden“, forderte Laumann.
Infos: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 2.000 Pflegeheime und mehr als 1.000 Einrichtungen der Behindertenhilfe. Knapp 460.000 Menschen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig, rund 311.000 von ihnen werden häuslich versorgt. Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 531.000 steigen. Mehr Infos unter http://www.wtg.nrw.de und http://www.wohnundteilhabegesetz.nrw.de.
Weitere Minister-Termine zum Wohn- und Teilhabegesetz
16. März 2009, 17.00-19.00 Uhr in Oberhausen
Technologiezentrum, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen
27. März 2009, 10.00-12.00 Uhr in Wuppertal
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal
22. April 2009, 15.30-17.30 Uhr in Siegen
Aula im Medien- und Kulturhaus Lÿz, Eingang C, St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
23. April 2009, 16.00-18.00 Uhr in Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
24. April 2009, 13.30-15.30 Uhr in Leverkusen
Lebenshilfe – Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH,
von-Ketteler-Str. 124, 51371 Leverkusen
30. April 2009, 10.00-12.00 Uhr in Bochum
Museum Bochum (Kunstmuseum), Kortumstraße 147, 44787 Bochum
13. Mai 2009, 10.00-12.00 Uhr in Mönchengladbach
Evangelische Stiftung Hephata, Hephata Gartenshop,
Dahler Kirchweg 48, 41065 Mönchengladbach
Quelle: Pressemitteilung vom 13.3.2009
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html