Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege ...
Verfasst: 17.02.2009, 07:50
Bundesausschuss will HKP-Richtlinien ändern
(er) In den Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege gilt die „allgemeine Krankenbeobachtung“ bisher als nicht gesondert verordnungsfähig. Das soll sich ändern: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2009 einige Änderungen der HKP-Richtlinien beschlossen. So soll die allgemeine Krankenbeobachtung künftig in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen verordnungsfähig sein. Änderungen gibt es auch bei der Maßnahme „Kompressionsverband/-strümpfe“.
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Quelle: Mitteilung vom 16.02.2009
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