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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Verfasst: 06.02.2009, 19:20
von Presse
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
MdB Markus Grübel im Gespräch mit dem bpa


Nachdem die Zuständigkeit für die ordnungsrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes im Zuge der Föderalismusreform an die Bundesländer übergegangen ist, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nun den Entwurf eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern mit dem Ergebnis, dass die zivilrechtlichen Regelungen des Heimrechts in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes verblieben sind.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit mehr als 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt das Gesetzesvorhaben, mit dem einer weiteren Zersplitterung des Heimrechts entgegengewirkt werden soll, grundsätzlich. Die geplanten Neuregelungen schießen aber aus Sicht des bpa über dieses Ziel weit hinaus. So soll der Anwendungsbereich des Gesetzes von der Wohnform "Heim" gelöst und auf grundsätzlich alle Verträge erweitert werden, die die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung, Vorhaltung oder Vermittlung von Betreuungsleistungen verbinden. "Der Gesetzentwurf erfasst damit auch das Betreute Wohnen und die Tagespflege, die im Land Baden-Württemberg nicht unter das Heimgesetz fallen. Dadurch werden bürokratische Hürden mit gravierenden Auswirkungen auf diese Wohn- und Betreuungsformen aufgebaut." Darauf wies der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner, in einem aktuellen Gespräch mit dem Bun-destagsabgeordneten Markus Grübel (CDU) hin. "Das Betreute Wohnen darf durch gesetzliche Neuregelungen nicht gefährdet werden, sondern benötigt verlässliche Grundlagen", machte Rainer Wiesner deutlich. "Die Regelungen des baden-württembergischen Heimgesetzes sind ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Unternehmer einerseits und der Verbraucherschutzverbände andererseits und könnten daher auch für das bundeseinheitliche Vertragsrecht Vorbild sein", bestätigte Markus Grübel.

Grübel, der Berichterstatter für das Gesetz im Bundestag ist, sicherte zu, diese Botschaft ins Kabinett sowie in die parlamentarische Beratung einzubringen. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundestagsabgeordnete auch bei der geplanten und massiven Ausweitung der Informationspflicht des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher. "Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht", sagte er abschließend. "Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass in den Verträgen vorsorglich alle nur denkbaren Sachverhalte geregelt werden müssen. Unnötig lange und komplizierte Verträge, die juristische Laien nicht mehr verstehen können, dienen nicht dem Verbraucherschutz. Im Gegenteil: Übersichtliche und verständliche Verträge sind auch und gerade im Interesse der Verbraucher."

Für Rückfragen:
Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle
0711 / 96 04 96.

Quelle: Pressemitteilung vom 5.2.2009
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Verfasst: 18.02.2009, 15:19
von WernerSchell
Gesetzesinitiative der Bundesregierung:
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Pressemitteilung vom 18.02.2009 hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... e/wbvg.htm

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Verfasst: 20.02.2009, 08:10
von WernerSchell
Textübernahme aus Homepage http://www.wernerschell.de / Aktuelles 02/09 / Beiträge:

Gesetzesinitiative der Bundesregierung:
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Pressemitteilung vom 18.02.2009 hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... e/wbvg.htm
Entwurf des WBVG hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 2.2009.pdf

Herausnahme des Betreuten Wohnens wichtiger Teilerfolg

Verfasst: 21.02.2009, 08:16
von Presse
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungswirtschaft begrüßt Änderung des Gesetzentwurfs

„Herausnahme des Betreuten Wohnens wichtiger Teilerfolg“

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die gestern im Kabinett beschlossene überarbeitete Fassung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). „Wohnungsunternehmen sind keine Heimbetreiber. Die Klarstellung, dass das klassische Betreute Wohnen nunmehr von dem Gesetz ausgenommen ist, ist eine gute Entscheidung“, erklärt BFW-Bundesgeschäftsführer Alexander Rychter. „Damit ist eine zentrale Forderung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Gesetzentwurf berücksichtigt worden und ermöglicht es der Branche, auch in Zukunft nachfragegerechte moderne Wohnformen für Senioren zu entwickeln. Denn die meisten älteren Mieter wünschen sich, so lange wie möglich selbständig in ihren eigenen vier Wänden zu verbleiben.“

„Der BFW begrüßt grundsätzlich eine bundeseinheitliche Lösung für das Vertragsrecht von Pflegeimmobilien. Gerade bundesweit oder länderübergreifend tätige Immobilienunternehmen müssen sich dadurch nicht mit einer Vielzahl von Ländereinzellösungen auseinandersetzen, nachdem das Heimrecht nach der Föderalismusreform im Sommer 2006 an die Länder übergegangen ist“, erläutert Rychter.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte im Dezember letzten Jahres erstmals einen Entwurf des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt, der auf scharfe Kritik der Wohnungswirtschaft gestoßen war. Bislang sah der Gesetzentwurf vor, dass künftig selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hausnotrufssystems oder Hausmeisterleistungen ausreichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. „Das wäre das Aus auch für bewährte Senioren-Wohnanlagen gewesen, die bisher nicht vom Heimgesetz erfasst wurden. Zudem hätte das Gesetz die politischen Bestrebungen, ambulante und vorstationäre Wohnformen beispielsweise auch durch die Einführung eines KfW-Programms ‚Altengerecht Umbauen’ zum 1. April 2009 zu fördern, ins Leere laufen lassen“, so der BFW-Geschäftsführer. „Der jetzt gefundene Kompromiss wird die in Deutschland dringend notwendigen Investitionen in den Neu- und Umbau von seniorengerechten Wohnungen weiter zunehmen lassen. Nach BFW-Schätzungen werden bis 2020 zusätzlich noch rund 800.000 altersgerechte Wohnungen benötigt.“

Der BFW appelliert an die Politik, auch bei den noch ausstehenden Landesheimgesetzen eine klare Abgrenzung des Betreuten Wohnens vom Heimbetrieb sicherzustellen so wie dies beispielsweise in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen schon umgesetzt wurde.

Das WBVG soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Dateien:
PM_8_Kabinett_Bundesheimvertragsrecht_190209.pdf
http://www.bfw-bund.de/uploads/media/PM ... 190209.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 19.2.2009
BUNDESVERBAND FREIER IMMOBILIEN- UND
WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V.
Kurfürstendamm 57
10707 Berlin
Telefon: 030 327 81-0
Telefax: 030 327 81-299
E-Mail: office(at)bfw-bund.de
Internet: http://www.bfw-bund.de

Mehr Schutz in Altenheimen

Verfasst: 23.02.2009, 09:53
von Presse
Mehr Schutz in Altenheimen
Kabinett verabschedete neue Regelung im Heimgesetz

Berlin (epd). Wer einen Vertrag mit einem Alters- oder Pflegeheim oder für betreutes Wohnen abschließt, soll künftig besser geschützt sein. Das Kabinett verabschiedete am 18. Februar in Berlin eine neue Regelung innerhalb des Heimgesetzes. Sie gilt für alte Menschen, Pflegebedürftige und für behinderte Menschen über 18 Jahre, die in einer stationären Einrichtung, in Behinderten-Wohngemeinschaften oder ambulant betreuten Wohnungen leben.

Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass ältere Menschen oder Behinderte häufig nicht über das notwendige Wissen verfügen, um den Heimen als gleichberechtigter Partner gegenübertreten zu können. Zudem gehe es um langfristige Entscheidungen, die den künftigen Lebensmittelpunkt der Menschen beträfen, heißt es in dem Gesetzentwurf. "Auch und gerade im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung möchten Menschen so selbstbestimmt wie möglich leben"?, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).


Die Anbieter werden verpflichtet, vor Vertragsabschluss umfassend über ihre Leistungen und die Kosten für die Bewohner zu informieren. Ein Prospekt, der eher der Werbung als der Information dient, reicht nicht mehr aus. Die Informationen müssen schriftlich gegeben werden, damit sich die Verbraucher später in vertrauter Umgebung intensiv damit befassen können.

Die Heime oder Träger der betreuten Wohnformen müssen zudem anbieten, ihre Betreuung je nach Bedarf des Bewohners zu erhöhen oder zu verringern. Daneben wird das Kündigungsrecht für die Verbraucher verbessert. Bei den Verträgen, die grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen werden, erhalten die Bewohner die Möglichkeit, in den ersten zwei Wochen jederzeit zu kündigen. Später können sie regulär bis zum dritten Werktag zum Monatsende kündigen. Das Gesetz soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. juw

Quelle: epd Sozial Nr. 8 vom 20. Februar 2009
Evangelischer Pressedienst (epd)
Emil-von-Behring-Straße 3,
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 5 80 98-133 - Fax: 069 5 80 98-294

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG

Verfasst: 16.03.2009, 12:22
von WernerSchell
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)
Hierzu gibt es von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ ein Statement
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.php
für die gesetzgebenden Körperschaften (mit konkreten Änderungsanträgen) und eine Pressemitteilung vom 16.03.2009 hier

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Entwurf des WBVG unter
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 2.2009.pdf

Details im Heimgesetz präzisieren

Verfasst: 23.04.2009, 12:35
von Service
Experten: Details im Heimgesetz präzisieren
Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(23.04.2009)

Berlin: (hib/SKE) Die Initiative der Koalitionsfraktionen, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (Bundestags-Drucksache 16/12409; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612409.pdf) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 16/12309; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612309.pdf) am Mittwochmittag einig. Kritik gab es unter anderem an einer Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden, um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.

Ziel der Initiativen ist ein besserer Schutz von älteren oder pflegebedürftigen Menschen beim Abschluss von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim. Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht Brandenburg, kritisierte, dass Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" - sogenanntes Betreutes Wohnen - vom Gesetz ausgenommen werden sollten. "Die Verbraucher sind auch hier in der Regel auf die Betreuung angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu pflegelastig", sagte Augustin.

Auch Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe bezeichnete die Formulierung "allgemeine Betreuungsleistungen" als unscharf und schlug vor, stattdessen den Begriff "allgemeine Dienstleistungen" zu verwenden. Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte Verständnis für das Ansinnen, das Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln. Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig. "Das Gesetz kann aber nur ein erster Schritt zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept sein", war Fahlbusch überzeugt. Er plädierte für einen "personenzentrierten Ansatz" der Politik und weniger für "Regulierung von Wohnformen".

Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er habe aber starke Bedenken, dass durch den Ausschluss von Betreutem Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss entstehe. Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sprach sich für "mehr Spielraum für neue Wohnformen" aus. Er hätte sich im Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für Mehrgenerationenhäuser gewünscht.

Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen wie Pflege von Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen seien. Außerdem stünde Angehörigen von Beziehern der Sozialen Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach dem Tod ihres Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu können und nicht sofort räumen zu müssen.

Quelle: hib - Heute im Bundestag - http://www.bundestag.de
Download der Drucksachen:
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundesta

WBVG - offente Fragen

Verfasst: 06.05.2009, 12:56
von WernerSchell
Wir stellen folgenden Text auftragsgemäß ins Forum:

Neues WBVG
Das Gesetz regelt sehr viel über Neu-Abschluß von Heimverträge. Aber wenig über die etwa 700 000 bereits existierenden Verträge. Die Formel, sie seien „anzupassen“ ist ungenügend. Und was geschieht, wenn der Träger diese Anpassung verschleppt oder zu seinen Gunsten umfunktioniert?
Dr.Böker

Heimvertragsrecht bleibt einheitliches Bundesrecht

Verfasst: 29.05.2009, 18:53
von Presse
Heimvertragsrecht bleibt einheitliches Bundesrecht

Berlin (ots) - Bundestag beschließt in 2. und 3. Lesung Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Heimverträge werden auch zukünftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem heutigen Beschluss des Bundestages ergeben.

"Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundestages", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Nach der Föderalismusreform war die Zuständigkeit für das Heimrecht - mit Ausnahme des Heimvertragsrechts - an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der Bund zuständig. Mit dem WBVG, das noch der abschließenden Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen.

Der bpa hatte - als einer von nur acht geladenen Sachverständigen - in der Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am WBVG aufmerksam gemacht. "Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium aufgenommen wurden", so Herbert Mauel. "Bundesländer, in denen bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden, müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren und die abweichenden Regelungen korrigieren", forderte Mauel. "Es darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen zwischen Bund und Ländern geben."

Quelle: Pressemitteilung vom 29.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

Heimvertragsrecht bleibt Bundesrecht

Verfasst: 10.07.2009, 11:49
von Presse
Bundesrat gibt grünes Licht: Heimvertragsrecht bleibt Bundesrecht

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat abschließend dem neuen Heimvertragsgesetz (WBVG) zugestimmt. Damit werden Heimverträge auch künftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem neuen Gesetz ergibt. Dieses tritt zum 01. September dieses Jahres in Kraft.

"Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir das neue Gesetz", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. Der bpa vertritt bundesweit über 6.200 private Pflegeeinrichtungen, darunter 3.200 Heime mit etwa 210.000 Plätzen.

Zum Hintergrund: Nach der Föderalismusreform 2006 war die Zuständigkeit für das Heimrecht - mit Ausnahme des Heimvertragsrechts - an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der Bund zuständig. Mit dem WBVG ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen.

Der bpa hatte - als einer von nur acht geladenen Sachverständigen - in der letzten Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am WBVG aufmerksam gemacht. "Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium aufgenommen wurden", so Herbert Mauel. "Bundesländer, in denen bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden, müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren und die abweichenden Regelungen korrigieren", forderte Mauel. "Es darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen zwischen Bund und Ländern geben."

Quelle: Pressemitteilung vom 10.7.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

Pressekontakt für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz heute in Kraft getreten

Verfasst: 02.10.2009, 06:38
von Presse
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz heute in Kraft getreten

Berlin. Nun ist es soweit: Passend zum internationalen Tag des älteren Menschen tritt heute das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Kraft. Wie bekannt, werden mit dem Gesetz die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
"Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist eine wichtige Wegmarke für den Verbraucherschutz für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden", erklärt Bundesseniorenministerin Ursula von der Leyen.
Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.

Quelle: Mitteilung vom 1.10.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net