Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff / Begutachtungsverfahren

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff / Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2009, 16:38

Neue Perspektiven für die Pflege - Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Bericht vor

In Berlin hat heute der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, den Bericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben.

Ulla Schmidt begrüßte den einstimmig vom Beirat beschlossenen Bericht: „Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen. Die Vorschläge des Beirats sind sehr gelungen, sie weisen in die richtige Richtung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden. Die oft kritisierte ‚Minutenpflege’ muss der Vergangenheit angehören. Das neue Konzept fragt: Wie stark ist die selbstständige Lebensführung eingeschränkt? Das kommt vor allem altersverwirrten Menschen zugute.“

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten. Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.

In seinem Bericht macht der Beirat Vorschläge für ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren und für mögliche Neuregelungen. Er gibt darin Hinweise auf strukturelle und finanzielle Folgen eines neuen Begriffs. In einem ergänzenden Bericht wird der Beirat voraussichtlich im Mai konkrete Umsetzungsvorschläge machen.

Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass im Unterschied zum jetzigen Begutachtungsverfahren der Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit nicht die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit sei. „Dies führt zu mehr Gerechtigkeit in der Berücksichtigung der Beeinträchtigungen von Menschen und hilft zudem Ungleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten zu vermeiden,“ so Gohde.

Weitere Informationen dazu

Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff / Begutachtungsverfahren
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... NHANG.html

Pflegebedürftigkeit
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... gkeit.html

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_11682 ... __nnn=true

Downloads
Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Acrobat-Datei (PDF) 1.7 MB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... egriff.pdf
Anlage: Recherche und Analyse von Pflegebedürftigkeitsbegriffen und Einschätzungsinstrumenten (Universität Bielefeld, IPW)
Acrobat-Datei (PDF) 1002 KB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... herche.pdf
Anlage: Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit (IPW, MDK Westfalen-Lippe)
Acrobat-Datei (PDF) 535 KB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... ssment.pdf
Anlage: Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Anlagenband (IPW, MDK Westfalen-Lippe)
Acrobat-Datei (PDF) 481 KB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... enband.pdf
Anlage: Abschlussbericht "Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" (IPP Bremen/MDS)
Acrobat-Datei (PDF) 1.0 MB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... enband.pdf
Anlage: Finanzielle Auswirkungen der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des dazugehörigen Assessments für die Sozialhilfeträger und die Pflegekassen (Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen)
Acrobat-Datei (PDF) 301 KB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... enband.pdf
Anlage: Expertise "Möglichkeiten der Berücksichtigung von RAI 2.0 und/oder RAI HC bei der Erarbeitung eines zukünftigen Begutachtungsinstruments" (Alice Salomon Fachhochschule Berlin)
Acrobat-Datei (PDF) 1.3 MB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... ertise.pdf
Pressemitteilung: Neue Perspektiven für die Pflege - Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Bericht vor
Acrobat-Datei (PDF) 184 KB
http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDo ... _01_29.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_11682 ... __nnn=true

Vgl. auch in diesem Forum unter
Neue Pflegereform: fünf statt drei Pflegestufen
viewtopic.php?t=10448
Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten
viewtopic.php?t=5311&highlight=pflegebegriff
Zuletzt geändert von WernerSchell am 25.05.2009, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 17:42

Empfehlungen des Beirates zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
DBfK fordert rasche Umsetzung der Empfehlungen im Leistungsrecht

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) begrüßt die Empfehlungen des Beirates zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Mit diesem neuen Begriff wird der individuelle Unterstützungs- und Hilfebedarf auf eine neue Grundlage gestellt“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Damit würde die bisherige verrichtungsbezogene Minutenpflege wegfallen, so Gille weiter.

Besonders positiv ist, dass der neue Begriff und das Begutachtungsverfahren erstmalig pflegewissenschaftlich begründet, entwickelt, erprobt und evaluiert wurden. Mit dem neuen Verfahren würden die Voraussetzungen geschaffen, für eine an dem tatsächlichen pflegebedürftiger Menschen orientierten Unterstützungs- und Hilfeangebot. Deutlich gestützt würde die Berücksichtigung von betroffenen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf Grund demenzieller Störungen.

Der DBfK fordert eine rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirats im Leistungsrecht. Zukünftig werden mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das verlangt in Konsequenz eine Korrektur der Finanzierung.

Besonders bedeutsam sind darüber hinaus angemessene Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung für beruflich Pflegende.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

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Näher an der Realität der Pflegebedürftigen

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 17:46

Näher an der Realität der Pflegebedürftigen:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungskriterien sollen zu mehr Gerechtigkeit im Pflegesystem führen.

Köln (KDA) - 29. Januar - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt, dass mit dem heute an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergebenen Abschlussbericht zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich Bewegung in die schon lange dringend erforderliche Anpassung an die Realität der rund 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland kommt. Das ist nötig, weil der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff nach Meinung aller Pflegeexperten viel zu eng gefasst ist und dabei vor allem die Bedarfe von Menschen mit Demenz nicht berücksichtigt. "Die Zeit war längst reif für eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Wert und die Anerkennung der Pflege für eine zukunftsfähige Gesellschaft", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA, der auch Vorsitzender des 31-köpfigen Beirates ist, der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzt wurde, um den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. "Zukunftsfähig ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle körperlichen und geistigen bzw. psychischen Einschränkungen und Störungen umfasst sowie ein Bewertungssystem, das Lebens- und Bedarfslagen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an Differenziertheit gewährleistet, aber auch Transparenz und Akzeptanz für die Betroffenen sicherstellt", so Gohde weiter.
Um dies zu gewährleisten, einigten sich die Beiratsmitglieder unter anderem darauf, dass statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf Bedarfsgrade erhoben werden. Außerdem wird mit dem von ihnen entwickelten neuen Begutachtungsassessment die Pflegebedürftigkeit nicht wie bisher an der Pflegezeit festgemacht, sondern anhand des Selbstständigkeitsgrades der Betroffenen eingeschätzt.
"Auf Grundlage dieses neuen Instrumentes kann die Bedarfslage von Pflegebedürftigen umfassend erfasst werden und bietet damit eine gute Grundlage, eine fachlich kompetente Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten anzubieten. Mit der nun möglichen feineren Abstufung in fünf Bedarfsgrade kann es gelingen, den ermittelten Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe in Leistungen der Pflegeversicherung gerechter umzusetzen und besser auf den individuellen Versorgungsbedarf auszurichten", sagt der KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli. "Besonders positiv ist auch, dass Prävention und Rehabilitation mehr als bisher gestärkt werden. Das neue Begutachtungsverfahren und der ihm zugrunde liegende Pflegebedürftigkeitsbegriff werden insgesamt zu einer veränderten Betrachtung pflegebedürftiger Menschen und damit auch zu einer besseren Pflege führen."

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Dr. Peter Michell-Auli, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.
Kontakt über:
KDA-Öffentlichkeitsarbeit
Harald Raabe und Ines Jonas
Fon: 02 21/ 93 18 47 -39 oder -19
Mail: publicrelations@kda.de

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Benachteiligung von Menschen mit Demenz beenden

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 17:48

Benachteiligung von Menschen mit Demenz beenden

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, begrüßt die heute vorgestellten Empfehlungen des Expertenbeirates zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
"Mit den Vorschlägen des vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Beirates liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, wie Menschen mit Demenz besser berücksichtigt und der Zugang zu Leistungen durch die Schaffung einer neuen Pflegestufe erleichtert werden kann", erklärte Mascher in Berlin.
http://www.vdk.de/de20286

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Kohls (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
presse@vdk.de

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Chance ...

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 17:50

SoVD: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Chance für bessere Pflege

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine bedarfsgerechtere Pflege. Statt einer Pflege im Minutentakt kann stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen eingegangen werden. Für die Festlegung des Pflegebedarfs soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird vor allem für Pflegebedürftige mit Demenz Verbesserungen bringen.

Mit dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegt eine Blaupause für eine weitere Pflegereform vor. Entscheidend ist allerdings die Umsetzung im Einzelnen. Künftig soll es statt der drei Pflegestufen fünf so genannte Bedarfsgrade geben. Während für die Einstufung in die derzeitige Pflegestufe I ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich erforderlich ist, greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch bei einem geringeren Hilfebedarf. Dies ist zu begrüßen. Der SoVD unterstützt die Empfehlung des Beirats, dass für alle fünf Bedarfsgrade auch Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen müssen.

Entscheidend ist für den SoVD: Niemand darf durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt werden. Es muss außerdem gesichert sein, dass die eigenständigen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleiben.

Der SoVD begrüßt grundsätzlich das neue Begutachtungsverfahren, das in dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgeschlagen wird. Wie in dem Bericht ausgeführt wird, muss das neue Verfahren vor der Einführung allerdings noch optimiert und verfeinert werden. Hierbei muss vor allem sichergestellt werden, dass das Begutachtungsverfahren den Reha-Bedarf der Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff markiert den Abschied von der Satt-und-Sauber-Pflege und trägt dem Bedürfnis nach sozialer Teilhabe Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Pflegebedürftigkeitsbegriff: Nur der erste Schritt

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 17:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat der "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" seine Empfehlungen an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Bündnis 90/ Die Grünen fordern schon seit Jahren diese elementar wichtige Reform und begrüßen daher den Bericht, der jedoch nur ein erster Schritt ist. Die große Koalition ist nun gefordert, rasch ein überzeugendes Umsetzungskonzept vorzulegen.
Sehen Sie dazu zur weiteren Verwendung die Pressemitteilung von Elisabeth Scharfenberg MdB, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christian Hans
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin

29. Januar 2009

Pflegebedürftigkeitsbegriff: Nur der erste Schritt – viele Fragen offen

Zur Übergabe des Berichts des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, erklärt Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin:

Auch wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Die Vorschläge weisen in die richtige Richtung und könnten die Basis für ein grundlegendes Umdenken in der pflegerischen Versorgung sein.

Doch wir möchten vor allzu großer Euphorie warnen: Der Bericht des Beirats ist gerade einmal der allererste Schritt auf einem langen Reformweg. Wir sollten zudem nicht davon ausgehen, dass die Empfehlungen hundertprozentig umgesetzt werden. Die große Koalition wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr schaffen, dieses Projekt in Gesetzesform zu bringen. Damit hat sie eine weitere Ankündigung ihres Koalitionsvertrages nicht eingehalten.

Es bleiben noch sehr viele Fragen zu klären: So ist bisher völlig offen, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Der Bericht des Beirats geht zwar von relativ geringen Mehrkosten aus. Es ist aber gar nicht klar, mit welchen konkreten finanziellen Leistungen die neuen fünf Bedarfsgrade verbunden sein sollen. Der Bericht verdeutlicht, dass es hierbei erheblichen politischen Gestaltungsspielraum gibt, der das positive Potenzial des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erheblich schwächen könnte. Hier dürften uns noch kräftige Auseinandersetzungen ins Haus stehen.

Zu klären ist auch, wie sich das neue Verfahren auf die Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auswirkt. Benachteiligungen müssen auf beiden Seiten vermieden werden.

Soll die Arbeit des Beirates nicht auf der Strecke bleiben, muss die Koalition diese Fragen schnellstmöglich klären und Umsetzungsvorschläge vorlegen. Das ist sie all den Menschen schuldig, die mit Pflege konfrontiert werden.

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Demenzkranke in der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 18:00

PRESSEMITTEILUNG - 29.01.2009

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Übergabe des Berichts des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

"Demenzkranke in der Pflegeversicherung künftig besser berücksichtigen"

Berlin, 29.1.2009. Schon lange beklagt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, dass Demenzkranke in der Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt sind. Dies stellt auch der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in seinen Empfehlungen fest, die heute an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt überreicht wurden. Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: "Wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats, die einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument vorschlagen. Damit sollten Demenzkranke künftig in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden."

Das neue Begutachtungsinstrument bestimmt den Grad der Selbstständigkeit, auch in Bereichen, die vorher keine Berücksichtigung fanden, nämlich bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Die Erprobung des neuen Instruments hat gezeigt, dass die Bedarfe von Menschen mit einer Demenz mit dem neuen Instrument sehr gut erfasst werden.

"Viele Angehörigen verstehen nicht, warum sie mit hohem Einsatz für ihre demenzkranken Partner und Eltern sorgen und nach dem heutigen Einstufungsverfahren trotzdem keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Wir fordern deshalb, dass die Empfehlungen des Beirats auch von einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden", so Heike von Lützau-Hohlbein.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist - vertreten durch ihre Geschäftsführerin Sabine Jansen - neben anderen Verbänden, den Krankenkassen sowie Vertretern von Bundes- und Länderministerien in den Beirat berufen worden und hat an der Ausgestaltung der Empfehlungen mitgearbeitet.

Hintergrund:
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Nummer 01803 - 171017.

Kontakt:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 - 0, mailto:info@deutsche-alzheimer.de, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de

Link zum Beiratsbericht unter:
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_11682 ... __nnn=true

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In der Pflege geht es künftig nach fünf `Bedarfsgraden´

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 18:02

Ärzte Zeitung, 29.01.2009

In der Pflege geht es künftig nach fünf "Bedarfsgraden"
Pflegebeirat legt Gutachten für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vor / Besonders altersverwirrte Menschen sollen profitieren


BERLIN (hom). Perspektivwechsel in der Pflege: Ein neuer Bedürftigkeitsbegriff soll dazu führen, dass der Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen künftig präziser erfasst wird. Wann das Konzept umgesetzt wird, ist offen.

"Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bei der Vorstellung eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens.

.... (mehr)

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Pflegereform verbessert Situation

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 18:04

Pflegereform verbessert Situation – Warnung vor Beitragserhöhungen

Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat die Politik ein entscheidendes Instrument erhalten, um für mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung zu sorgen. Das erklärte K.-Dieter Voß (Foto), Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Übergabe des Berichts des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. „Wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats, weil damit der Blick auf Pflegebedürftige und ihre Situation neu justiert werden kann. Vor allem altersverwirrte Menschen könnten so stärker von Leistungen der Pflegeversicherung
profitieren.“ Die seit Langem kritisierte strikte Ausrichtung der Begutachtungskriterien
an körperlichen Defiziten seien damit vom Tisch, denn sie werde durch neue Fragen nach einer selbstständigen Lebensführung abgelöst. Für die Pflegekassen sei die vorgeschlagene
Ausweitung in fünf Begutachtungsstufen verknüpft (Bibliomed.de berichtete mehrfach) mit einer angepassten und Rehabilitationspotenziale einbeziehenden Begutachtung eine praxistauglichere Basis, um ihre Versichertenberatungen differenzierter, konkreter und damit zielführender auszurichten“, so Voß.

Angesichts der angekündigten nächsten Pflegereform hat der Paritätische Wohlfahrtsverband vor Beitragserhöhungen gewarnt. „Das Ende der Fahnenstange ist schon jetzt erreicht“, sagte der Vize-Vorsitzende Eberhard Jüttner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von heute. Jüttner lobte, damit könne eine gerechtere Einstufung erreicht werden. Allerdings müsse auch mehr Personal eingestellt und so ein ansonsten absehbarer Pflegenotstand verhindert werden. Der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek sagte im WDR-5-Morgenecho, er hoffe auf Verbesserungen. Die „Minuten-Zählerei“ in der Pflege solle ein Ende haben. Menschen, für die viel Zeit benötigt werde, sollten entsprechende Leistungen bekommen. Zugleich warnte er davor, dass lediglich umgeschichtet werde - zulasten der Menschen, die bisher schon Leistungen aus den Pflegekassen bekommen.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Modernisierung der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 18:09

Modernisierung der Pflegeversicherung
Neues Instrument behebt wesentliche Schwachstellen der heutigen Pflegeversicherung

Am Donnerstag, den 29. Januar 2009 nahm Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Empfehlungen eines Beirates (Vorsitzender Dr. Jürgen Gohde) zur Einführung eines neuen sozialrechtlichen Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und eines neuen Begutachtungsverfahrens entgegen.

Die Empfehlungen sind das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Beratungen des Beirats auf der Basis von Forschungsarbeiten, die maßgeblich vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe geleistet wurden. Im Rahmen einer Vorstudie hatte das IPW bereits im Februar 2007 die Eckpunkte für ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit formuliert und die Neuentwicklung eines Begutachtungsverfahrens empfohlen. Der Beirat folgte diesen Empfehlungen und beauftragte das IPW und den Medizinischen Dienst damit, ein neues Verfahren zu entwickeln. Nach erfolgreicher praktischer Erprobung des Instruments bei über 2000 Versicherten wird es der Politik zur Umsetzung empfohlen.

Für Prof. Doris Schaeffer von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Leiterin des IPW, sind die Empfehlungen ein wichtiger Schritt, denn das neue Instrument behebt wesentliche Schwachstellen der heutigen Pflegeversicherung, vor allem die Ausblendung des Bedarfs demenziell Erkrankter bei der Pflegeeinstufung. Dr. Klaus Wingenfeld und Dr. Andreas Büscher, die vom Institut für Pflegewissenschaft an der Entwicklung des neuen Verfahrens maßgeblich beteiligt waren, betonen, dass das neue Instrument außerdem wesentlich zu Verbesserungen für chronisch kranke Kinder beiträgt und insgesamt zu mehr Fachlichkeit und mehr Gerechtigkeit bei der Pflegeeinstufung führt.

Das neue Instrument weist gegenüber dem heutigen Begutachtungsverfahren wesentliche Neuerungen auf. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr anhand von Minutenwerten für die Pflege, sondern nach der Selbständigkeit im Alltag und Umgang mit Krankheitsfolgen bestimmt. Die Beschränkung der Begutachtung auf Hilfen bei der Ernährung, der Körperpflege, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung wird ebenfalls überwunden. Das Instrument sieht außerdem eine systematische Erfassung des Rehabilitations- und Präventionsbedarfs vor. Mit all dem ist das Instrument nicht nur für die Begutachtung geeignet: Es kann auch für die individuelle Pflegeberatung und Pflegeplanung Informationen liefern.

Kontakt:
Dr. Klaus Wingenfeld, Universität Bielefeld
Institut für Pflegewissenschaft
Tel.: +49 521 106-2583
Email: klaus.wingenfeld@uni-bielefeld.de

Dr. Andreas Büscher, Universität Bielefeld
Institut für Pflegewissenschaft
Tel.: +49 521 106-3894
Email: andreas.buescher@uni-bielefeld.de

Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld
Fakultät für Gesundheitswissenschaften
Tel.: +49 521 106-3895

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Torsten Schaletzke, Pressestelle
Universität Bielefeld

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news298764

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Ein neuer Begriff für ein neues Verständnis von Pflege!

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 18:13

Ein neuer Begriff für ein neues Verständnis von Pflege!

bpa begrüßt Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Schaffung eines einheitlichen Begutachtungsinstruments

In Berlin hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt heute den Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen genommen. Diesen hatte der Beirat zuvor einstimmig beschlossen. Kernpunkte des Berichts sind sowohl eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit als auch die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

"Der bpa hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der besondere Bedarf insbesondere von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung angemessen berücksichtigt wird. In den letzten Jahren sind hier bereits erhebliche Verbesserungen erfolgt durch zusätzliche Betreuungsangebote sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Wir freuen wir uns, dass die besondere Situation insbesondere der demenzkranken Menschen künftig noch besser berücksichtigt werden soll." so der bpa-Präsident. "Ziel des neuen Begutachtungsinstruments ist es, die selbstständige Lebensführung eines Menschen zum Gradmesser der Pflegebedürftigkeit zu machen. Wir begrüßen auch, dass es keine Leistungsverschiebung von der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung geben soll."

Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2009
Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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Pflegeversicherung: Beirat fordert Paradigmenwechsel

Beitrag von Presse » 29.01.2009, 19:22

Pflegeversicherung: Beirat fordert Paradigmenwechsel
Donnerstag, 29. Januar 2009

Berlin – Durch einen Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen nach Willen des „Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes“ künftig mehr Menschen von den Leistungen profitieren. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Gutachten schlägt das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium eine erweiterte Definition des Pflegebegriffs vor, die etwa auch Demenzkranke besser erfasst. Die Mehrkosten werden auf etwa vier Milliarden Euro beziffert. ...
(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35238

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Pflege-Gutachten: Mehr Geld für Demenzkranke

Beitrag von Presse » 30.01.2009, 07:56

* Pflege-Gutachten: Mehr Geld für Demenzkranke
Demenzkranke sollen künftig mehr Hilfe aus der Pflegeversicherung bekommen. Der von der Bundesregierung eingesetzte Pflegebeirat schlug dazu in einem Gutachten eine erweiterte Definition des Pflegebegriffs vor. Gesundheitsministerin Schmidt stellte sich hinter das Konzept. [mehr]
http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=34150&ln=12

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Mehr Pflege kostet auch mehr Geld

Beitrag von Presse » 30.01.2009, 08:05

Ärzte Zeitung, 30.01.2009

Kommentar
Mehr Pflege kostet auch mehr Geld
Von Thomas Hommel

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng, zu verrichtungsbezogen diskutiert - und kritisiert. 14 Jahre später legen 32 Experten aus Patienten-, Senioren- und Behindertenorganisationen, Pflegeverbänden, Kassen, Gewerkschaften und Politik einen erweiterten Pflegebegriff vor. Kaum eine Pressemitteilung oder Stellungnahme, in der das nicht "ausdrücklich" begrüßt wird.
.... (weiter lesen)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=530605

Ärztliche Praxis
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Nächste Pflegereform könnte tatsächlich helfen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 30.01.2009, 16:40

Ulla Schmidt übernimmt Vorstellungen des Pflegebeirates
Nächste Pflegereform könnte tatsächlich helfen

30.01.09 - Nach der Reform ist vor der Reform, auch in der Pflege. Doch mit dem nächsten Gesetzespaket will die Gesundheitsministerin einen "Paradigmenwechsel" vollziehen. Nicht mehr die körperlichen Defizite, sondern die Alltagsfähigkeit soll Kriterium für Bedürftigkeit sein. Die Ärzte sind begeistert.

Erst im Sommer 2008 gab es die letzte Pflegereform, die Verbesserungen für die knapp 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sowie deren Angehörigen brachte. Mit einem Beitragsanstieg um 0,25 Prozentpunkte wurden unter anderem Leistungserhöhungen auf bis zu 1.918 Euro bei stationären Härtefällen bezahlt.

Nun will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den ganz großen Wurf. Ein "Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung" soll mit der "oft kritisierten Minutenpflege" in der Versorgung Demenzkranker Schluss machen. Die Ministerin unterstützt damit die Vorschläge eines von der Regierung beauftragten, hochkarätig besetzten Beirates.

Fünf Pflegestufen je nach Alltagsfähigkeit
Der Chef des Beirates, der Theologe Jürgen Gohde, erklärte klipp und klar, dass Menschen mit psychischen Störungen, Altersverwirrten und Dementen in Deutschland nicht ausreichend geholfen werde. "Es wird eine andere Praxis brauchen", stellte er klar.

Nach dem Konzept des Beirates sollen die heute drei Pflegestufen durch fünf Grade der Bedürftigkeit ersetzt werden. Sie sollen von geringer Beschränkung der Selbstständigkeit bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf reichen. Bewertet werden soll vor allem, wie gut sich die Betroffenen noch selbst versorgen können.

Dauer der Pflegeleistung soll keine Rolle mehr spielen
Sekundär soll auch betrachtet werden, wie gut die Patienten verordnete Therapien einhalten können, ob sie stark in Verhalten und Wahrnehmung beeinträchtigt sind und wie mobil sie noch sind. Die Einstufung je nach Dauer einzelner Pflegeleistungen soll wegfallen. Auch Bedürftige Kinder sollen besser versorgt werden.

Hausärztechef Ulrich Weigeldt nannte die Vorschläge des Beirates einen "gewaltiger Fortschritt". Wegen der derzeitigen Definition von Pflegebedürftigkeit sei eine Versorgung, die alle medizinischen, sozialen und persönlichen Aspekte berücksichtigt, unmöglich. Mit seinen Forderungen gehe der Beirat "weit über die somatischen und verrichtungsbezogenen Kategorien hinaus"

Weigeldt: Situation bei beginnender Demenz untragbar
Hausärzte kennen aus der Praxis unzählige Menschen, die wegen eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa aufgrund einer beginnenden Demenz, dringend Hilfe brauchen. Auf Unterstützung können sie aber derzeit nicht hoffen, weil ihre Pflegebedürftigkeit nicht anerkannt wird. Die Forderung des Beirates, eine Einschränkung der Lebensführung zur zentralen Prüfgröße zu machen, sei daher völlig richtig.

Auch die Krankenkassen sehen in den Forderungen einen Schritt in die richtige Richtung. "Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat die Politik ein entscheidendes Instrument erhalten, um für mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung zu sorgen", erklärte K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Die auf körperliche Defizite beschränkte Betrachtung sei schon lange kritikwürdig.

Mehrkosten von bis zu 4 Milliarden Euro
Bleibt die Frage nach den Kosten. Der Beirat kommt auf Mehrkosten von bis zu 4 Milliarden Euro. Die Beitragszahler müssten bis zu 0,35 Prozentpunkte mehr aufbringen. "Die Dinge fordern ihren Preis", sagte Schmidt zu diesem Thema. Sie will offenbar die Privatversicherten stärker in die solidarische Pflicht nehmen.

Die Ministerin hat den Beirat beauftragt, bis Ostern weitere Vorschläge zu liefern. Sie will, dass der Bundestag noch bis zum Sommer einen Arbeitsauftrag für eine entsprechende Reform an die kommende Bundesregierung erteile.

dpa / DHÄV / SpiBu GKV / chy

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 30.1.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 337954.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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