Patienten müssen nicht genutzten Krankenwagen selbst zahlen
Verfasst: 06.11.2008, 18:03
Patienten müssen nicht genutzten Krankenwagen selbst zahlen
Donnerstag, 6. November 2008
Kassel – Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muss den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 1 KR 44/06 R).
,,, (weiter lesen) http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34284
Donnerstag, 6. November 2008
Kassel – Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muss den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 1 KR 44/06 R).
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