Rauchverbot im Heimvertrag - Verstöße gegen dieses Verbot können Kündigungsgrund sein
Dies ergibt sich aus dem Urteil des Landgericht (LG) Freiburg vom 5.7.2012 - 3 S 48/12 - .
Leitsätze dieser Entscheidung:
1. Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund iSd § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG auch bei eingeschränkter Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Heimbewohners sein.
2. Vorgänge wie das Ausspucken oder Werfen von Essensresten sind in einem Pflegeheim nicht so ungewöhnlich, dass einzelne Vorfälle ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Kündigungsgrund nach § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG darstellen könnten.
3. Betteln in der Umgebung eines Heimes ist kein Kündigungsgrund nach § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG.
4. Wird auf Grund jeweils getrennter Heimverträge an Eheleute ein Doppelzimmer vermietet, kann die Pflichtverletzung nur eines der Beiden dem jeweils Anderen nicht zugerechnet werden. Die Rechtsprechung, wonach es bei einer Mehrheit von Mietern genügt, wenn nur einer die Vertragswidrigkeit begeht, ist nicht entsprechend anwendbar.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=16090
Rauchverbot im Heimvertrag - Verstöße Kündigungsgrund
Moderator: WernerSchell