Ärzte Zeitung online, 02.01.2013
Ambulante Pflege
Deutsche Umsatzsteuer-Regeln gekippt
Der Europäische Gerichtshof hat die geltenden Regeln zur Umsatzsteuer in der Pflege gekippt - und damit private Pflegedienste gestärkt. Jetzt müssen die einschlägigen Regelungen wohl geändert werden.
LUXEMBURG. Deutschland muss die Belastung ambulanter Pflegedienstleistungen mit Umsatzsteuern neu regeln.
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Urteil des Europäischen Gerichtshofes, Az.: C-174/11
Ambulante Pflege und die Umsatzsteuer
Moderator: WernerSchell