Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

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Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 31.12.2009, 09:57

Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist und bleibt Behandlungspflege.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Recht auf häusliche Krankenpflege gestärkt.


Nach einem Urteil des BSG vom 25.08.2009 - Az: B 3 KR 25/08 R - müssen die Krankenkassen
weiterhin auch die Gabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Pflegekräfte bezahlen,
wenn der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert.
....
Die GKV muss die Pflege mit einer Arznei demnach auch dann finanzieren, wenn sie das Mittel selbst nicht bezahlen muss.
Zwar darf eine Krankenkasse zwischen privat und auf Kassenrezept verschriebenen Medikamenten in gewisser Weise differenzieren.
Hat ein Patient Anspruch auf Pflege, darf das aber auch mit privat verordneten Medikamenten geschehen.
Der Gesetzgeber hat wohl einige Medikamente aus dem Katalog der Kassen genommen, nicht aber die Pflege mit diesen Arzneien.
....
Näheres unter
http://lexetius.com/2009,3314
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... &id=124082
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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