Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzkranke

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzkranke

Beitrag von Service » 12.11.2009, 09:24

Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen

Seit dem 1. Juli 2009 können Pflegeheime "zusätzliche Betreuungsleistungen" insbesondere für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen anbieten. Diese Leistungen werden durch zusätzliches Personal erbracht. Damit die Pflegekassen wissen, welche Bewohner die neuen Leistungen beziehen können, sieht die neue Richtlinie vor, dass stationäre Pflegeeinrichtungen eine Übersicht mit den Heimbewohnern vorlegen, bei denen entweder der Medizinische Dienst bereits eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat oder die nach Einschätzung des Heims einen besonderen Betreuungsbedarf aufweisen. Die Einschätzung der Pflegeeinrichtung soll durch die Beifügung geeigneter Unterlagen (z. B. Auszüge aus den Pflegedokumentationen, Arztberichte, Krankenhausberichte) glaubhaft gemacht werden.

Die Listen sind auf die einzelne Pflegekasse bezogen zu erstellen. Zur Wahrung des Datenschutzes sind die einzelnen Listen sowie die begründenden Unterlagen in jeweils verschlossenem Umschlag, der die Aufschrift „Liste zur Feststellung der Leistungsberechtigung gern. § 87 b SGB XI" sowie die betreffende Pflegekasse als Adressaten tragen sollte, zu versenden. Die Umschläge einer Kassenart sind dann gemeinsam in einem weiteren Umschlag an den für die jeweiligen Pflegekassen zuständigen Landesverband zu senden. So ist eine zeitnahe Weitergabe an die Pflegekassen zur weiteren Prüfung der Leistungsberechtigung sichergestellt.

Welche Qualifikationen zu erfüllen sind bzw. welche Aufgaben zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen zählen, regeln die neuen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes

Für die Vereinbarung der Vergütungszuschläge können sich die vollstationären Pflegeeinrichtungen an die Pflegesatzverhandler der AOK wenden.

Richtlinien zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
http://www.aok-gesundheitspartner.de/in ... assung.pdf
Betreuungskräfte-Richtlinien
http://www.aok-gesundheitspartner.de/in ... linien.pdf
Weitere Informationen unter
http://www.aok-gesundheitspartner.de/nd ... tationaer/

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