Fixierung im Pflegeheim - Beugen Richter Recht?
Verfasst: 02.10.2008, 10:09
Fixierung im Pflegeheim - Beugen Richter Recht?
Siehe dazu die Beiträge unter
Fixierung im Pflegeheim ... TV-Tipp
viewtopic.php?t=9920
Dazu u.a. eine Erklärung:
In einer Mailingliste habe ich zu dem Report-Mainz-Beitrag angemerkt:
....
meine Zustimmung zum Beitrag von Report Mainz über die Rechtsbeugung eines Vormundschaftsrichters hält sich in Grenzen. Dies vor allem deshalb, weil die Darstellung letztlich dazu benutzt wurde, für mehr Amtsrichter zu werben.
Dazu in Kürze ein Statement:
Dass der Richter Irmler offensichtlich zahlreiche Fehler gemacht bzw. Rechtsverstöße begangen hat, darf nicht beschönigt werden und gehört angeprangert. Bei einer Überforderung hätte er Überlastungsanzeigen schreiben sollen, so, wie wir das auch von Pflegekräften (u.a.) erwarten. Rechtsbeugung darf nie und nimmer die Lösung sein.
Ich trete aber dafür ein, dass wir die Pflege-Rahmenbedingungen in der Weise verändern, dass sich unterbringungsähnliche Maßnahmen (Fixierungen und sonstige Ruhigstellungen, z.B. durch Medikamente) weitgehend erübrigen. Dazu gibt es eigentlich genügend Vorschläge. Unzureichend ist aber, wie ich mehrfach aufzeigen konnte, die personelle Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen. Insoweit muss es deutliche Verbesserungen geben. Denn sonst bleibt es bei so manchen Wünschen nach pflegeerleichternden Maßnahmen. - Menschliche Pflege braucht Menschen!
Im Übrigen frage ich mich, wer denn die vom Richter Irmler genehmigten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für notwendig befunden und vor Ort gebilligt hat? Wo sind die Fragen nach den Verantwortlichkeiten der (anordnenden) Ärzte und mitentscheidenden Betreuer. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die mitwirkenden Personen (Ärzte leitenden Pflegekräfte und Betreuer) ihre Pflichten sorgsam wahrnehmen, sind gerichtliche Genehmigungsverfahren - weil es nichts zu genehmigen gibt - nicht nötig Der Ruf nach mehr Richtern wäre dann entbehrlich....
Werner Schell
Siehe dazu die Beiträge unter
Fixierung im Pflegeheim ... TV-Tipp
viewtopic.php?t=9920
Dazu u.a. eine Erklärung:
In einer Mailingliste habe ich zu dem Report-Mainz-Beitrag angemerkt:
....
meine Zustimmung zum Beitrag von Report Mainz über die Rechtsbeugung eines Vormundschaftsrichters hält sich in Grenzen. Dies vor allem deshalb, weil die Darstellung letztlich dazu benutzt wurde, für mehr Amtsrichter zu werben.
Dazu in Kürze ein Statement:
Dass der Richter Irmler offensichtlich zahlreiche Fehler gemacht bzw. Rechtsverstöße begangen hat, darf nicht beschönigt werden und gehört angeprangert. Bei einer Überforderung hätte er Überlastungsanzeigen schreiben sollen, so, wie wir das auch von Pflegekräften (u.a.) erwarten. Rechtsbeugung darf nie und nimmer die Lösung sein.
Ich trete aber dafür ein, dass wir die Pflege-Rahmenbedingungen in der Weise verändern, dass sich unterbringungsähnliche Maßnahmen (Fixierungen und sonstige Ruhigstellungen, z.B. durch Medikamente) weitgehend erübrigen. Dazu gibt es eigentlich genügend Vorschläge. Unzureichend ist aber, wie ich mehrfach aufzeigen konnte, die personelle Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen. Insoweit muss es deutliche Verbesserungen geben. Denn sonst bleibt es bei so manchen Wünschen nach pflegeerleichternden Maßnahmen. - Menschliche Pflege braucht Menschen!
Im Übrigen frage ich mich, wer denn die vom Richter Irmler genehmigten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für notwendig befunden und vor Ort gebilligt hat? Wo sind die Fragen nach den Verantwortlichkeiten der (anordnenden) Ärzte und mitentscheidenden Betreuer. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die mitwirkenden Personen (Ärzte leitenden Pflegekräfte und Betreuer) ihre Pflichten sorgsam wahrnehmen, sind gerichtliche Genehmigungsverfahren - weil es nichts zu genehmigen gibt - nicht nötig Der Ruf nach mehr Richtern wäre dann entbehrlich....
Werner Schell