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Gefangen im Pflegeheim

Verfasst: 01.10.2008, 10:31
von Lupo01
Gefangen im Pflegeheim

Ein Bekannter von mir ist gegen seinen Willen in einem Pflegeheim untergebracht und zahlt dort 6000 €/Monat. Er möchte raus. Ich habe versucht, über einen Vormundschaftsrichter ihn heraus zu holen, vergeblich. Es stellte sich heraus, daß er per Heimvertrag entmündigt wurde. Post erreicht ihn nicht. Als Angehörigen hat er nur einen Bruder zu dem er aber kein Vertrauen hat. Ich selber bin nicht in der Lage dort hinzufahren.

L01

Heimunterbringung - Umstände abklären

Verfasst: 01.10.2008, 10:59
von Herbert Kunst
Hallo Lupo,

zu dem eingestellten Text ergeben sich einige Fragen:

Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Stattdessen kennt man die rechtliche Betreuung.
Es muss also hinterfragt werden, aus welchen Gründen der eingesetzte Betreuer eine Unterbringung vorgenommen hat. Wenn diese Unterbringung als Unrecht angesehen wird, muss das Vormundschaftsgericht in aller Form aufgefordert werden, die Angelegenheit schnellstens zu überprüfen. Denn das Gericht muss die Unterbringung nach § 1906 BGB genehmigt haben.
Die genannte Summe von 6.000 Euro erscheint unwahrscheinlich hoch.

Es ist also anzuraten, zunächst einmal den Sachverhalt genau aufzuklären und dann noch einmal hier zu informieren.

Gruß
Herbert Kunst

Heimaufsicht einschalten

Verfasst: 01.10.2008, 11:32
von Rob Hüser
Hallo,

Herbert hat eigentlich schon die richtigen (ersten) Hinweise gegeben. Wenn allerdings bereits erfolglos das Vormundschaftsgericht bemüht wurde, wäre es jetzt (ergänzend) sinnvoll, die zuständige Heimaufsicht zu informieren.

MfG Rob

per Heimvertrag?

Verfasst: 01.10.2008, 13:40
von Lutz Barth
Der Text wirft erhebliche Fragen auf, so dass ein gutgemeinter Ratschlag derzeit nicht erteilt werden kann.

Wie Herr Kunst schon richtig angemerkt hat, ist zunächst der konkrete Sachverhalt (ggf. auch kritisch) zu hinterfragen. Der Hinweis darauf, dass der Bekannte durch "Heimvertrag entmündigt" wurde, lässt Raum für allerlei Spekulationen, zumal nicht eindeutig klar ist, ob überhaupt ein Betreuer bestellt worden ist. Der Grund des Aufenthalts, Angaben ggf. zur Person des "Untergebrachten" (?) bleiben völlig im Dunkeln sowie die Angabe darüber, um was für ein "Pflegeheim" es sich dabei handelt.

Nicht weniger unproblematisch erscheint mir auch der Hinweis darauf zu sein, dass der Bekannte keine Post erhält. Welche Gründe gibt es hierfür? Wurde diese Information über einen telefonischen Kontakt übermittelt?

Insgesamt zeichnet der beschriebene Sachverhalt einen zunächst diffusen Vorgang, der der Abklärung bedarf.

L.B.

Re: per Heimvertrag?

Verfasst: 02.10.2008, 04:33
von Lupo01
Nicht weniger unproblematisch erscheint mir auch der Hinweis darauf zu sein, dass der Bekannte keine Post erhält. Welche Gründe gibt es hierfür? Wurde diese Information über einen telefonischen Kontakt übermittelt?
Ich möchte zunächst einmal auf diese Tatsache eingehen.
Ich habe hier liegen einen Rückschein n i c h t unterzeichnet von dem Bekannten, sondern irgend jemand. Wohl wissend, daß der Brief meinen Bekannten nicht erreicht, habe ich Einschreiben mit Rückschein geschickt. Im telefonischen Kontakt, jetzt nicht mehr möglich, teilte mein Bekannter mir mit, den Brief hätter er nicht bekommen. Da ich meinen Bekannten seit über 30 Jahren kenne, weiß ich auch wie er denkt und spricht und da war nichts Abnormes zu bemerken.
L01

Aufklärungsarbeit notwendig

Verfasst: 02.10.2008, 06:47
von Herbert Kunst
Hallo Lupo,

wie schon verdeutlicht wurde, muss in der vorgestellten Angelegenheit Aufklärungsarbeit geleistet werden. Ich würde mit den bekannten Fakten die Heimaufsicht einschalten und um eine Nachprüfung bitten (Durchschrift an das Vormundschaftsgericht). Sollte in kürzester Zeit keine (befriedigende) Antwort kommen, könnte die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.

Gruß
Herbert Kunst

Verfasst: 08.10.2008, 16:38
von Christine3
Polizei

Sachverhalt aufhellen und Folgerungen ziehen

Verfasst: 09.10.2008, 16:10
von Karl Büser
Ich denke auch, dass die Fallschilderung aufgeklärt gehört. Dann erst kann über Folgerungen nachgedacht werden. Wie mir scheint, sind einige Botschaften nicht nachvollziehbar. 6.000 Euro Pflegekosten im Heim gibt es nicht. Aus Gefahrengesichtspunkten kann in der Tat eine geschlossene Unterbringung verfügt sein, im Interesse des Bewohners erfolgt sein. Alles gehört hinterfragt.

Karl

Gefangen?

Verfasst: 12.10.2008, 20:31
von johannes
Ich beginne bei den 6.000 € monatlichem Pflegegeld.

Im Umkreis von 20 km des Treaderöffners gibt es 55 Pflegeeinrichtungen (AOK-Pflegeheimnavigator). Der höchste tägliche Zuzahlungsbetrag in Pflegestufe 3 bewegt sich in der Größe von € 60,00, somit auf 30 Tage € 1.800,00.

Wenn also die € 6.000 Realität sein sollen, sollte ein Nachweis geführt werden, in welcher Region sich dieses Haus befinden soll. Selbst auf dem Luxusdampfer Queen Mary II ist der Monatssatz niedriger!

Wer im Monat € 6.000 bezahlt, aber entmündigt ist, muß sehr vermögend sein. Das sind schließlich im Jahr € 72.000. In dem Augenblick, da jemand entmündigt ist - auch wenn er heute dann unter Betreuung steht - ist von dem Vormund/Betreuer in jedem Fall dem Vormundschaftsgericht mindestens jährlich ein Rechenschaftsbericht vor zu legen. Jede Ausgabe muß dort nachgewiesen werden. Das Gericht entscheidet dann, ob der Verantwortliche entlastet wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß in diesem Fall geltendes Recht außer Kraft gesetzt ist. Wie die Vorschreiber schon sagten, sollten einige harte Fakten vom Poster eingestellt werden, da dieser Beitrag ansonsten als Unfug abzutun ist.

Solche Beiträge sind allenfalls etwas für Fussek und Co., aber nicht für denkende Menschen.

Johannes

Verfasst: 12.10.2008, 22:37
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

möchte mich mit diesem Beitrag nur der Meinung von Johannes anschließen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Altenheim - Beschwerden deutlich machen

Verfasst: 28.10.2008, 19:16
von Herbert Kunst
Hallo Lupo,

ich fand erst jetzt die persönliche Zuschrift vom 2.10.2008. Ich empfehle, diesen Text hier einzustellen, dann kann man weiter überlegen.

Gruß
Herbert Kunst

Wert einer Pflegegewerkschaft

Verfasst: 03.11.2008, 02:52
von Lupo01
Den Wert einer Pflegegewerkschaft messe ich an ihrer Efffektivität. Die Grauen Panther gingen im Sump der Korruption unter. Der Bund der Pflegeversicherten ist ein parteipolitischer Hebel der SED.
Ich habe in dieser Angelegenheit das Nottelefon angerufen. Ergebnis=0. keine Antwort.
Wenn ich sehe, wie hier an die Sache herangegangen wird, verblassen die schönen Worte recht stark.
Im Elley Heuß Kapp Heim in Oberhausen wird ein unbequemer Geist gefangengehalten und gebrochen, wer da zusieht macht sich mitschuldig.
L01

Hilfe bei Unrechtshandlungen

Verfasst: 03.11.2008, 06:57
von Rauel Kombüchen
Hallo Lupo,
habe die Beiträge überflogen und vermisse auch meinerseits eine nachvollziehbare Sachverhaltsbeschreibung. Mit allgemeinen Anschuldigungen kommt man nirgendwo weiter.
Wenn gravierende Unrechtshandlungen vermutet werden, kann man:
Heimaufsicht,
Pflegekasse / MDK,
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht), ggf. Justizministerium,
Polizei, Staatsanwaltschaft,
Parlament (Petition) und
Öffentlichkeit (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen)
informieren und um Hilfe bitten.
MfG
Rauel

Re: Hilfe bei Unrechtshandlungen

Verfasst: 23.12.2008, 15:00
von Lupo01
Rauel Kombüchen hat geschrieben:Hallo Lupo,
habe die Beiträge überflogen und vermisse auch meinerseits eine nachvollziehbare Sachverhaltsbeschreibung. Mit allgemeinen Anschuldigungen kommt man nirgendwo weiter.
Wenn gravierende Unrechtshandlungen vermutet werden, kann man:
Heimaufsicht,
Pflegekasse / MDK,
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht), ggf. Justizministerium,
Polizei, Staatsanwaltschaft,
Parlament (Petition) und
Öffentlichkeit (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen)
informieren und um Hilfe bitten.
MfG
Rauel
Nun ist der Fall erledigt, der Kollege verreckte am 15.6.2008.
Ich wünsche all denen, die hier tatenlos zugesehen haben weiterhin viel Erfolg bei der Euthanasie.
L01

Behauptete Unrechtshandlungen

Verfasst: 29.12.2008, 08:10
von PflegeCologne
Lupo01 hat geschrieben: ... Nun ist der Fall erledigt, der Kollege verreckte am 15.6.2008. Ich wünsche all denen, die hier tatenlos zugesehen haben weiterhin viel Erfolg bei der Euthanasie. ...
Hallo Lupo01,
ich denke, dass hier niemand tatenlos zugesehen hat. Anhand der vorstehenden Beiträge ergibt sich doch zweifelsfrei das Bemühen, nähere Informationen zu erhalten. Ein Stochern im Nebel bringt ja erfahrungsgemäß nichts. Es wurden auch genügend Institutionen benannt, die angesprochen werden können. Es gibt keinen Hinweis dazu, ob und wie diese Hinweise aufgegriffen werden sind.
MfG
Pflege Cologne