Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen
Verfasst: 11.09.2008, 11:30
Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Für die Pflegekassen, für interessierte Beschäftigte und Weiterbildungsinstitute besteht nun Klarheit über die Qualifikationsanforderungen für die Pflegeberatung. Die Betroffenen haben noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens zum 30. Juni 2011, um die Qualifikationsanforderungen zu erfüllen.
Die Richtlinien nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet
Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen.
Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Wettbewerbsschutzes hier keine Bildungseinrichtungen ausdrücklich nennen können.
Quelle: GKV - Spitzeneverband Bund
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Für die Pflegekassen, für interessierte Beschäftigte und Weiterbildungsinstitute besteht nun Klarheit über die Qualifikationsanforderungen für die Pflegeberatung. Die Betroffenen haben noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens zum 30. Juni 2011, um die Qualifikationsanforderungen zu erfüllen.
Die Richtlinien nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet
Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen.
Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Wettbewerbsschutzes hier keine Bildungseinrichtungen ausdrücklich nennen können.
Quelle: GKV - Spitzeneverband Bund
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet