Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen

Beitrag von Presse » 11.09.2008, 11:30

Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen

Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Für die Pflegekassen, für interessierte Beschäftigte und Weiterbildungsinstitute besteht nun Klarheit über die Qualifikationsanforderungen für die Pflegeberatung. Die Betroffenen haben noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens zum 30. Juni 2011, um die Qualifikationsanforderungen zu erfüllen.

Die Richtlinien nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet

Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen.
Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Wettbewerbsschutzes hier keine Bildungseinrichtungen ausdrücklich nennen können.

Quelle: GKV - Spitzeneverband Bund
https://www.gkv-spitzenverband.de/geset ... ung.gkvnet

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Wissenschaftliche Begleitung der Pflegeberatung

Beitrag von Presse » 19.09.2008, 13:12

Pressemitteilung

DBfK fordert eine Ausweitung der wissenschaftlichen Begleitung der Pflegeberatung

Stellungnahme

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt grundsätzlich die Initiative des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zur Pflegeberatung und den Anspruch der Versicherten auf eine individuelle Unterstützung in Form einer Pflegeberatung ab dem 1.1.2009. Bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit in der Familie und von allein stehenden Menschen stellt eine individuelle Beratung und Hilfestellung eine hohe Anforderung an die Pflegeberater/innen und deren fachliche Qualifikation.

Der Spitzenverband Bund Pflegeversicherung hat am 29.08.2008 zu der Qualifikation und Anzahl von Pflegeberatern gemäß dem §7a Abs.3 SGB XI eine Empfehlung abgegeben. Der DBfK wurde in der Vorbereitung der Empfehlung beratend zugezogen. Die nun vorgelegten Empfehlungen sind in wesentlichen Aspekten kritikwürdig, wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordern dringend eine Ausweitung der wissenschaftlichern Begleitung.

Die Nutzer von Pflegeberatung haben unterschiedliche Bedarfe, die es zunächst zu ermitteln gilt, um daraus die Qualifikationsanforderungen an Pflegeberater abzuleiten. Die vorgesehene wissenschaftliche Begleitung müsste nicht nur das Qualifikationsniveau überprüfen, sondern darüber hinaus den Qualifikationsweg und eine Empfehlung zu Möglichkeiten einer Anpassung entwickeln. Deshalb wäre ein stufenweises Vorgehen zur Regelung der Qualifizierung und Gestaltung der neuen Struktur Pflegeberatung aus der Sicht des DBfK zielführender gewesen. Dieser Vorschlag wurde bedauerlicherweise in der Empfehlung nicht aufgegriffen.

Die jetzige Empfehlung sieht vor, dass Sozialversicherungsfachangestellte, Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen und Personen mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit eine modulare Weiterbildung absolvieren. Dabei handelt es sich in der Empfehlung um drei Module mit den Themenschwerpunkten von Pflegefachwissen (100 Stunden), dem Case Management (180 Stunden) und Recht (120 Stunden). Darüber hinaus sollen alle Berater ein einwöchiges Praktikum in der ambulanten Pflege sowie ein zweitägiges Praktikum in einer teilstationären Einrichtung nachweisen. Die für die Aufgaben der Pflegeberatung erforderlichen Zusatzqualifikationen können kurzfristig durch berufsbegleitende Weiterbildungen in der Form von Modulen ergänzt werden.

Dies kann aber aus unserer DBfK Sicht nur eine vorübergehende Variante sein, die es auszuwerten gilt. Ohne Auswertung der Zusatzausbildung wird die Chance vergeben, für die Pflegeberater/innen wie auch für die Kostenträger die optimalen Bedingungen von Bildung und Qualifikation zu entwickeln. Neue Ausbildungen oder berufsbegleitende Studiengänge für dieses neue Berufsfeld werden in der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Beim jetzt vorgesehen Vorgehen ist zu befürchten, dass die Bildungsqualitäten und somit die Beratungsqualitäten sehr unterschiedlich ausfallen werden.

Positiv ist, dass die Empfehlung Personen berücksichtigt und anerkennt, die bereits in der Pflegeberatung tätig sind. Dies ist eine pragmatische Lösung, die sicherstellt, dass die Pflegeberatung rasch starten kann, und damit sehr zu begrüßen.

Nur bei einem Beratungskonzept, in dem die unterschiedlichen beruflichen Kompetenzen im multiprofessionellen Team zusammenwirken, ist es möglich, eine bedarfsorientierte individuelle Beratung zu ermöglichen. Dies setzt eine entsprechende Organisationsstruktur voraus. Die jetzige Empfehlung blendet jedoch genau dieses aus. Es besteht die Gefahr, dass die Fallsteuerung im Vordergrund steht und der Beratungsbedarf bezogen auf die Alltagsbewältigung zu wenig berücksichtigt wird. Der Zielsetzung des Gesetzgebers, eine individuelle Beratung zu sichern, wird deshalb aus unserer Sicht nicht ausreichend gefolgt.

In vielen Bereichen der individuellen Pflegeberatung steht der Pflegebedarf im Vordergrund. Eine pflegefachliche Expertise ist aus diesem Grund unerlässlich. Insbesondere Pflegebedarfe resultierend aus einer Demenzerkrankung, Schlaganfall, Heimbeatmung, M. Parkinson oder Diabetes mellitus sind für die Beratung und das Case-Management von hoher Relevanz. Eine darauf bezogene fachliche Einschätzung und Beurteilung von Leistungsangeboten kann nur durch Pflegefachkräfte erfolgen. Ein Praktikum von 7 Tagen und 100 Stunden Theorie für Fachfremde sind keinesfalls ausreichend, um zu einer qualifizierten Einschätzung der Notwendigkeit einer Beratung durch eine Pflegefachkraft zu gelangen. Für Pflegefachkräfte hingegen sind dieses Praktikum und die Theorie obsolet.

Die Verantwortung für die Ausbildung und Qualität der Pflegeberatung ist gesamtgesellschaftlich zu tragen. Sie kann aus unserer Sicht nicht ausschließlich von den Kostenträgern übernommen werden. Denn die Verbraucher benötigen durch die Pflegeberatung eine zuverlässige und neutrale Orientierung in einer schwierigen Lebensphase. Hier muss auch in der Qualifizierung die Professionalität der Pflegeberater/innen so gefördert werden, dass sie im Sinne der Betroffenen und hoch-professionell unabhängig von Interessen Dritter beraten. Wenn dies gelingt, ist Pflegeberatung ein wirksamer Beitrag zu besserer Betreuung und Versorgung und damit mehr Lebensqualität.

Berlin, 3. September 2008
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Silvia Raffel
Referentin
DBfK Berufsverband e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
erstellt:10.09.08 von adj

Fundstelle:
http://www.dbfk.de/presse/top.php?subac ... m=&ucat=10&

WernerSchell
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Das Recht auf Pflegeberatung

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2009, 08:04

Siehe auch in diesem Forum:
Das Recht auf Pflegeberatung
viewtopic.php?t=10715
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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