Arbeitsaufkommen & dünne Personaldecke – dokumentieren?
Verfasst: 05.09.2008, 05:42
Arbeitsaufkommen & zu dünne Personaldecke –dokumentieren?
Anfrage eines Teams einer Intensivstation (anonymisiert):
Es geht im Einzelfall um die defizitäre Pflege durch zu hohes Arbeitsaufkommen und zu dünne Personaldecke. Dürfen wir bei Patienten, denen in solchen Situationen nicht der gewohnte Standard wie z.B. Lagerungswechsel, Mundpflege o.ä. zuteil wird, dies in deren Pflegebericht festhalten (" aus zeitlichen Gründen nur Minimalpflege durchführbar" )? Von unserer PDL und dem Krankenhausdirektor wurde uns dies untersagt.
Wie können wir uns bei durch pflegerischen Mangel - durch die oben erwähnten Situationen - bedingten Folgeschäden juristisch schützen ?
Antwort:
Der Arbeitgeber hat weitgehende Direktions- und Weisungsrechte. Allerdings haben die MitarbeiterInnen auch das Recht und die Pflicht, auf Missstände aufmerksam zu machen.
Wenn der Arbeitgeber Sie per Weisung daran hindert, eine an sich korrekte Eintragung vorzunehmen, sollten Sie ihn in passender Form per schriftlicher (!) Überlastungsanzeige auf die gegebenen Arbeitsverdichtungen usw. aufmerksam machen und die gebotenen personellen Folgerungen einfordern. Dabei können Sie auch beklagen, dass Ihnen untersagt worden sei, den "minderen Standard" in der Dokumentation zu vermerken. Damit haben Sie sich zunächst einmal ausreichend entlastet!
Hinweise zur Überlastungsanzeige und zur Sorgfaltspflicht finden Sie u.a. in meinem Forum unter:
viewtopic.php?t=3518&highlight=%DCberlastungsanzeige
viewtopic.php?t=8318&highlight=%DCberlastungsanzeige
viewtopic.php?t=7723&highlight=%DCberlastungsanzeige
Im Rechtsalmanach Nr. 16 finden Sie auch hilfreiche Beiträge unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
Kommen Sie damit zunächst weiter?
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
Anfrage eines Teams einer Intensivstation (anonymisiert):
Es geht im Einzelfall um die defizitäre Pflege durch zu hohes Arbeitsaufkommen und zu dünne Personaldecke. Dürfen wir bei Patienten, denen in solchen Situationen nicht der gewohnte Standard wie z.B. Lagerungswechsel, Mundpflege o.ä. zuteil wird, dies in deren Pflegebericht festhalten (" aus zeitlichen Gründen nur Minimalpflege durchführbar" )? Von unserer PDL und dem Krankenhausdirektor wurde uns dies untersagt.
Wie können wir uns bei durch pflegerischen Mangel - durch die oben erwähnten Situationen - bedingten Folgeschäden juristisch schützen ?
Antwort:
Der Arbeitgeber hat weitgehende Direktions- und Weisungsrechte. Allerdings haben die MitarbeiterInnen auch das Recht und die Pflicht, auf Missstände aufmerksam zu machen.
Wenn der Arbeitgeber Sie per Weisung daran hindert, eine an sich korrekte Eintragung vorzunehmen, sollten Sie ihn in passender Form per schriftlicher (!) Überlastungsanzeige auf die gegebenen Arbeitsverdichtungen usw. aufmerksam machen und die gebotenen personellen Folgerungen einfordern. Dabei können Sie auch beklagen, dass Ihnen untersagt worden sei, den "minderen Standard" in der Dokumentation zu vermerken. Damit haben Sie sich zunächst einmal ausreichend entlastet!
Hinweise zur Überlastungsanzeige und zur Sorgfaltspflicht finden Sie u.a. in meinem Forum unter:
viewtopic.php?t=3518&highlight=%DCberlastungsanzeige
viewtopic.php?t=8318&highlight=%DCberlastungsanzeige
viewtopic.php?t=7723&highlight=%DCberlastungsanzeige
Im Rechtsalmanach Nr. 16 finden Sie auch hilfreiche Beiträge unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
Kommen Sie damit zunächst weiter?
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht