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Umgang mit Heimbeatmungspatienten im Krankenhaus

Verfasst: 18.03.2008, 16:37
von Mohrneitz
Hallo,

heute wurde ein Pat. mit Heimbeatmungsgerät stationär im Krankenhaus aufgenommen.
Die Mitarbeiter der Station (Pflege und Ärzte)sind nicht im Umgang mit diesem Gerät eingewiesen.
Der Chefarzt lehnt eine Behandlung auf der Intensivstation ab, da die Einweisungsdagnose nicht intensivpflichtig ist.

Habe dazu folgende Fragen:
1. Wer darf oder muß die Mitarbeiter der Pflegestation im Umgang mit dem Heimbeatmungsgerät schulen (Mitarbeiter Altenheim die Mitarbeiter der Station? Dann die Mitarbeiter weitere Mitarbeiter?)
2. Wie ist das Haftungsrecht?
3. Was muß sonst noch beachtet werden?

Mir ist bekannt dass Beatmungsgeräte laut Medizinprodukte Betreiberverordnung in Anlage 1 gestuft sind und somit besonderer Schulung bedürfen.
Kann mir jemand Auskunft geben

Freue mich über Antworten

Medizinprodukte - Einweisung vor Anwendung

Verfasst: 18.03.2008, 17:08
von Herbert Kunst
Hallo,

hier eine schnelle Antwort, wahrscheinlich muss ja schnell gehandelt werden:

Für den Umgang mit den Medizinprodukten gibt es eine Reihe von Vorschriften, die es zu beachten gilt; z.B.
Medizinproduktegesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html

In § 5 der o.a. Verordnung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Geräteeinweisung zu erfolgen hat. Wer im vorliegenden Fall für eine Einweisung usw. infrage kommt, sollte m.E. vom Gerätebeauftragten abgeklärt werden. Ich würde also die gestellten Fragen im Hause weiter reichen.

Gruß
Herbert Kunst

Patientenversorgung muss stimmen

Verfasst: 19.03.2008, 06:39
von Sabrina Merck
Hallo,
ich hoffe doch sehr, dass der krankheitsinterne Streit nicht zu Lasten des Patienten geht. Im Zweifel müsste die Intensivmedizin des Hauses zumindest so lange die Versorgung übernehmen, wie es keine andere rechtmäßige Betreuung gibt.
Mich würde interessieren, wie die Angelegenheit geregelt worden ist.
MfG
Sabrina