KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Petra
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KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von Petra » 19.09.2003, 20:47

Dürfen einjährig ausgebildete Pflegekräfte nachts alleine auf einer Station in einem Krankenhaus arbeiten, wenn keine dreijährig examinierte Pflegekraft, sondern nur ein Arzt in Rufbereitschaft im Haus anwesend ist?
Wo findet man Material zu demThema?

Gast

Re: KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von Gast » 20.09.2003, 11:23

Hallo Petra,
das Thema ist bereits früher diskutiert worden. Aufhellende Beiträge findest Du im archivierten Forum. Dieses archivierte Forum wird von der Forums-Einführungsseite aufgerufen (ganz unten). Dann mit Hilfe der Suchfunktion die Beiträge abfragen. Dazu Begriffe „Nachtdienst“, „Krankenpflegehilfe“, „Sorgfaltspflicht“, „Tätigkeitsschutz“ eingeben.
Dann werden die relevanten Beiträge angezeigt; u.a. habe ich dort in einem anderen Zusammenhang ausgeführt:
> Der Sicherheit der Patienten muss immer oberste Priorität eingeräumt werden. Danach bestimmt sich auch die jeweils erforderliche Sorgfalt (§§ 276, 278 BGB). Auf Grund der geschilderten Situation muss ernstlich bezweifelt werden, dass den Nachtwachen eine im Patienteninteresse liegende sorgfältige Dienstverrichtung möglich sein wird. Daher sollte mit allen Mitteln gegen die beschriebene Regelung argumentiert werden. Die Personalvertretung sollte mobilisiert werden! Später müßte es wohl unweigerlich zu Überlastungsanzeigen kommen (siehe hierzu den Text vom 6.9.01 und die dazu vom Team Werner Schell abgegebene Antwort). Ich empfehle daher, mit Suchen die Textbeiträge unter den Begriffen >Anhaltszahlen, Nachtdienst, Personalbedarfsberechnung, Sorgfaltspflicht, Überlastungsanzeige< aufzurufen. Dort findest Du dann die entsprechenden Informationen. Es wird sich zeigen, dass es wohl eine eindeutige Antwort nicht gibt. Es entscheiden letztlich die Einzelumstände. Aber bitte lies selbst.
Übrigens: im Rechtsalmanach, Nr. 16, gibt es auch einige Beiträge zu den Überlastungsanzeigen! <
Soweit meine Hinweise. Wenn Fragen bleiben, bitte noch einmal melden!
Gruß Berti

Marlis_Jansen
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Re: KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von Marlis_Jansen » 21.09.2003, 11:18

Dürfen einjährig ausgebildete Pflegekräfte nachts alleine auf einer Station in einem Krankenhaus arbeiten, wenn keine dreijährig examinierte Pflegekraft, sondern nur ein Arzt in Rufbereitschaft im Haus anwesend ist?
Wo findet man Material zu demThema?
Guten Morgen Petra,
die Hinweise von Berti treffen haargenau zu. Die Patientenversorgung muss immer mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen. Können KPH und Arzt (in Bereitschaft) zusammen ein sorgfältiges Arbeiten gewährleisten (es kommt ja immer auf die Kranken an), könnte man die Personalkonstellation hinnehmen. Aber das alles muss sorgsam bedacht werden. Ideal ist die Besetzung des Nachtdienstes sicherlich nicht.
Ich würde auf jeden Fall die PDL auf die Situation schriftlich aufmerksam machen und so die haftungsrechtliche Situation für mich selbst günstiger gestalten. Bei einer Unterrichtung über die Situation hat die PDL nachweislich den "schwarzen Peter"!
MfG Marlis

Gast

Re: KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von Gast » 23.09.2003, 11:19

Mit Rücksicht auf mögliche Schadensersatzansprüche von Patienten, halte ich die Konstellation KPH - Arzt in Rufbereitschaft für nicht akzeptabel.
Wir wissen doch alle aus der Praxis, dass ein Arzt in Rufbereitschaft bei ernstlichen Problemen, die eine KPH zwangsläufig haben wird, nicht zur Verfügung steht. Sie wird schlicht alleine gelassen. Fehler usw. sind vorprogrammiert.
Daher ist es dringend notwendig, die PDL (der Arbeitgeber) auf diese Situation anzusprechen / anzuschreiben. Daran geht wohl kein Weg vorbei!

Alles Gute!
Steffen

Stefan
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Re: KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von Stefan » 25.09.2003, 17:02

Hallo Petra,

wir haben in unserem Hause auch KPHs im ND eingesetzt. Zusätzlich macht aber eine dreijährig examinierte Dienst als HNW. Natürlich nicht nur zur Unterstützung der KPHs. Lagerung, Botengänge, Notfälle, Aufnahmen, usw. sind weitere Aufgaben.

MfG Stefan

WernerSchell
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KPH`s alleine im Nachtdienst - zulässig?

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2003, 11:23

Nochmals unser Hinweis:
Über die hier anstehenden Fragen ist schon wiederholt im Forum diskutiert worden. Es wird auf die entsprechenden Texte verwiesen. Sie können in diesem (aktuellen und archivierten) Forum unter der jeweiligen Titelung
Krankenpflegehilfe – Sorgfaltspflicht - Delegation - Anhaltszahlen - Personalbedarfsberechnung – Personalschlüssel - Personalregelung – Schichtleitung – Nachtdienst - Tätigkeitsschutz –gefährliche Pflege – Delegation – Weigerungsrecht – Aufsichtspflicht etc.
aufgerufen werden.
Im Rechtsalmanach Nr. 12 und 16 dieser Homepage gibt es einige Artikel, die ausführlich zur Delegation, Haftung und Überlastungsanzeige informieren!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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