Billigarbeit in der Pflege ist nicht legal

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

PflegeCologne
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Hilfen in der Familie - aus welchem Grund angetrieben?

Beitrag von PflegeCologne » 13.12.2009, 15:37

denkMal hat geschrieben:..... Dazu ist auch zu bemerken, wenn von (l)egaler Beschäftigung im Zusammenhang mit osteuropäischen Pflegekräften gesprochen wird, was wohl anders zu beurteilen wäre, würden die Aufgaben von einem Familienangehörigen erbracht. Ist er hiermit nicht auch überfordert, ausgebeutet und überbeansprucht? Das wäre nach der Definition aber legal, eine Beschäftigung, die zum Großteil neben den tatsächlichen Arbeiten im häuslichen Bereich auch auf Bereitschaft(sdienst) basiert, ist es jedoch nicht - ein sehr schwaches Argument!
Hallo zusammen!
Ich denke, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses fremde Personen gepflegt werden oder aufgrund von verwandtschaftlicher Beziehungen (vielleicht sogar aus Liebe und Dankbarkeit) ein naher Angehörigen versorgt wird. Vom Zeitaufwand mag die Pflege gleich sein, die Erwägungen zur Hilfe sind aber u.U. grundverschieden.
Die osteuropäischen Hilfen werden, so konnte man verschiedenen Medienberichten entnehmen, oftmals durch blanke Not angetrieben, hier bei uns einen Pflegejob zu übernehmen.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Beschäftigung osteuropäischer Hilfskräfte

Beitrag von Presse » 19.12.2009, 07:52

Bundesländer setzen sich für mehr Freiheit bei der Beschäftigung osteuropäischer Hilfskräfte ein

Berlin. Die Bundesländer haben heute nach Informationen des bayerischen Sozialministeriums im Bundesrat das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, in der sogenannten Beschäftigungsverordnung die Möglichkeiten für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu erweitern, osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen. Künftig sollen die Hilfskräfte nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sondern auch notwendige pflegerische Alltagshilfen durchführen dürfen.

Die Initiative für dieses Vorhaben ging von Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer aus. "Heute ist kaum noch eine Familie in der Lage, pflegebedürftige Angehörige rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Daher werden vielfach ausländische Hilfskräfte, insbesondere aus Osteuropa beschäftigt. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen diese zwar Kochen oder Saubermachen, nicht aber der pflegebedürftigen Oma beim Essen oder beim Gang zur Toilette helfen. Das kann ich niemandem erklären. Diese Begrenzung muss beseitigt werden", sagte Haderthauer. Es gehe dabei nicht um Billigpflege, sondern um die dringend notwendige Entlastung pflegender Angehörigen. Haderthauer: "Die professionelle ambulante Pflege wird hierdurch in keiner Weise berührt."

Mehr zum Thema in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Beschäftigung osteuropäischer Hilfskräfte

Beitrag von Presse » 21.12.2009, 11:49

Pflege
Bayerns Sozialministerin Haderthauer: Bundesländer für mehr Freiheit bei der Beschäftigung osteuropäischer Hilfskräfte


Die Bundesländer haben heute im Bundesrat das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, in der sogenannten Beschäftigungsverordnung die Möglichkeiten für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu erweitern, osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen. Künftig sollen die Hilfskräfte nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sondern auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" durchführen dürfen.

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München: "Ich freue mich, dass sich die Bundesländer meiner Initiative angeschlossen haben. Wir haben gemeinsam ein klares Signal an Ursula von der Leyen gesendet. Heute ist kaum noch eine Familie in der Lage, pflegebedürftige Angehörige rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Daher werden vielfach ausländische Hilfskräfte, insbesondere aus Osteuropa beschäftigt. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen diese zwar Kochen oder Saubermachen, nicht aber der pflegebedürftigen Oma beim Essen oder beim Gang zur Toilette helfen. Das kann ich niemandem erklären. Diese Begrenzung muss beseitigt werden. Wir können es nicht sehenden Auges hinnehmen, dass pflegende Angehörige in die Illegalität gedrängt werden, wenn sie sich Hilfe und Unterstützung zur Betreuung ihrer Pflegebedürftigen organisieren. Oft geht es ja nur darum, eine lückenlose Anwesenheit sicherzustellen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen auch nicht ein paar Stunden allein zu lassen. Für Hunderttausende Familien ist die Entscheidung eine gute Nachricht. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Billigpflege, sondern um die dringend notwendige Entlastung pflegender Angehörigen. Die professionelle ambulante Pflege wird hierdurch in keiner Weise berührt! Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, in diesem Bereich Rechtssicherheit für Familien und Hilfskräfte zu schaffen - es freut mich, dass jetzt die Länder auf die Umsetzung dieser bayerischen Forderung drängen!"

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2009
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 12-449.htm

denkMal
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Beitrag von denkMal » 04.01.2010, 19:18

Das ist natürlich vollkommen richtig:
im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses fremde Personen gepflegt werden oder aufgrund von verwandtschaftlicher Beziehungen (vielleicht sogar aus Liebe und Dankbarkeit) ein naher Angehörigen versorgt
Aber wird nicht auch ausserhalb verwandtschaftlicher Beziehungen gepflegt, als Nachbarschaftshilfe etc.?
Und noch ein Vergleich, der die Zweigleisigkeit zeigt sind die ehrenamtlichen Betreuungen. Auch hier wird mit geringen Entschädigungen aufwendige Arbeit geleistet. Hier stört man sich jedoch nicht daran - auch ohne osteuropäische Hilfeleistungen.
Es soll nur die unterschiedliche Behandlung und je nach Gutdünken legale oder illegale Praxis aufgezeigt werden. Was dem einen recht ist ...

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