Kompetenzen im Rahmen eines Pflegepraktikums

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Elli Sobeck

Kompetenzen im Rahmen eines Pflegepraktikums

Beitrag von Elli Sobeck » 13.01.2008, 15:15

Kompetenzen im Rahmen eines Pflegepraktikums

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich absolviere z.Z. ein Pflegepraktikum in einem Krankenhaus bezüglich Berufsorientierung. Allerdings wurde ich nicht darüber informiert, welche Tätigkeiten ich als Praktikant ausführen darf und welche nicht (21 Jahre, keine Berufserfahrung). Darum möchte ich Sie bitten, mir Auskunft über den rechtlichen Rahmen eines solchen Praktikums zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Elli Sobeck

Herbert Kunst
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Pflegepraktikums Kompetenzen gehen in Richtung "null&qu

Beitrag von Herbert Kunst » 13.01.2008, 16:07

Hallo Elli,

in der Pflege gibt es keinen Tätigkeitsschutz, so dass es eigentlich nicht ganz einfach ist festzulegen, wer, wann, unter welchen Voraussetzungen, welche Tätigkeiten verrichten darf.
Siehe hierzu auch in diesem Forum unter
Tätigkeitsschutz in der Pflege ?
viewtopic.php?t=6171&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=t%E4tigkeitsschutz
s.c.-Spritzen durch Altenpflegehelfer oder Schüler
viewtopic.php?t=4023&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Hilfskräfte in stationären Einrichtungen - Aufgaben?
viewtopic.php?t=3775&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Altenpflegeausbildung und Praktikum im Krankenhaus
viewtopic.php?t=3603&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass nur solche Verrichtungen in der Pflege erlaubt sind, die man theoretisch und praktisch gelernt hat. Damit scheiden für einen Praktikanten nahezu alle pflegerischen Arbeiten zunächst einmal aus.
Bedeutsam ist auch, dass Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstvertrages immer nur mit der gebotenen Sorgfalt erledigt werden dürfen (§§ 276, 278 BGB). Nach diesen Grundsätzen ergibt sich ebenfalls eine Verpflichtung zur großen Zurückhaltung.
Siehe insoweit z.B. unter
Überlastungsanzeige - Sorgfaltspflicht - Gefährliche Pflege?
viewtopic.php?t=3518&highlight=sorgfaltspflicht

Reichen diese Hinweise zunächst einmal?

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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Registriert: 13.11.2005, 13:58

Praktikanten ohne Handlungskompetenzen

Beitrag von Gaby Modig » 14.01.2008, 16:57

Hallo Elli,

ich denke, dass Herbert die notwendigen Hinweise schon gegeben hat. Wenn die Fundstellen ausgewertet sind, dürfte Klarheit bestehen.
Praktikanten sollten m.E. im Wesentlichen schauen, sich informieren, und gelegentlich Hilfeleistungen erbringen, die einem Laien zumutbar sind. Sie werden ja auch nicht mit einem entsprechenden Arbeitsauftrag vertraglich gebunden und vergütet. Also, im Zweifel, gibt es keine Handlungskompetenzen.

MfG
Gaby

conny24
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Prakikanten werden oft missbraucht

Beitrag von conny24 » 24.01.2008, 14:57

Prakikanten werden oft missbraucht für Arbeiten, die sie eigentlich nicht beherrschen und damit auch nicht erledigen dürfen. Ich rate dringend zur Zurückhaltung. "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er zerbricht".
Praktikanten sollten im eigenen Interesse immer sauber bedenken, was sie können und was nicht!

Conny

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