Seite 1 von 1
Pflege-Arbeitsbedingungen - Stellenausstattung unzureichend
Verfasst: 05.12.2007, 15:14
von tbline67
6 Monitorbetten und 22 weiter NACHTWACHE !!!!
Folgende Situation herrscht auf einer Inneren vor : Insgesamt verfügt die Station über 28 Betten. 6 Betten sind davon Monitor Betten für Herz Patienten.
Da das Personal eine massive Überstundenzahl hat, wurde nunmehr durch die PDL angeordnet, dass der bisher meistens mit 2 examinierten Kräften besetzte Nachtdienst ( es gibt auch noch KPHs die voll eingesetzt werden !!) ab sofort durch eine examinierte Kraft und einen Schüler zu leisten ist !
Der Betriebsrat meint dazu nur lapidar, dass man den "Ball flach halten" solle, da keine Rechtsgrundlage existiere, die eine solche Kombination verbiete. Das mag ja sein, erscheint aber sehr zweifelhaft.
Daher wäre es prima, wenn hier folgende Fragen einmal diskutiert werden könnten:
1. Wieviele Monitorbetten und sonstige Betten können und dürfen durch eine Pflegekraft im Nachtdienst allein betreut werden ? (Der Schüler ist wohl kaum in der Verantwortung )
2. Kann man einem Schüler ohne Probleme die Pflege einer Gruppe von Patienten einfach übertragen? Es besteht in Anbetracht der sonstigen Pflegemaßnahmen welche die examinierte Kraft durchzuführen hat wohl kaum die Möglichkeit den Schüler zu beaufsichtigen.
3. Wie sieht das rechtlich überhaupt aus ?
4. Ist die Ablehnung der Verantwortung für einen solchen Dienst rechtlich zulässig ?
5. Ist dies nicht schon Arbeitsverweigerung ??
6. Wie lange braucht die deutsche Pflege noch, bis es ganz den Bach runter geht ?
Ich freue mich auch über PN !
Arbeitsbedingungen in der Pflege unerträglich!
Verfasst: 05.12.2007, 17:34
von Herbert Kunst
tbline67 hat geschrieben: ...
1. Wieviele Monitorbetten und sonstige Betten können und dürfen durch eine Pflegekraft im Nachtdienst allein betreut werden ? (Der Schüler ist wohl kaum in der Verantwortung )
2. Kann man einem Schüler ohne Probleme die Pflege einer Gruppe von Patienten einfach übertragen? Es besteht in Anbetracht der sonstigen Pflegemaßnahmen welche die examinierte Kraft durchzuführen hat wohl kaum die Möglichkeit den Schüler zu beaufsichtigen.
3. Wie sieht das rechtlich überhaupt aus ?
4. Ist die Ablehnung der Verantwortung für einen solchen Dienst rechtlich zulässig ?
5. Ist dies nicht schon Arbeitsverweigerung ??
6. Wie lange braucht die deutsche Pflege noch, bis es ganz den Bach runter geht ?
.... !
Hallo tbline67,
vorweg: In diesem Forum wurde bereits wiederholt über die Personalausstattung in Krankenhäusern und Heimen diskutiert. Fazit: Die Stellen sind fast überall nicht auskömmlich, der Druck nimmt zu - handfest verbindliche Personalbemessungsregeln gibt es nicht.
Texte im Forum u.a. unter:
Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?
viewtopic.php?t=3807&highlight=personalausstattung
Personalmangel & Überlastungsanzeige
viewtopic.php?t=7119&highlight=personalausstattung
Pflegekollaps mit katastrophalen Folgen - Alarm !!!
viewtopic.php?t=7574&highlight=personalausstattung
Riskante Krankenpflege - Patienten in Gefahr!
viewtopic.php?t=6888&highlight=personalausstattung
Uns reicht’s! Wir wehren uns gegen Stellenabbau ...
viewtopic.php?t=7626&highlight=personalausstattung
Patientenzahl pro Nachtwache
viewtopic.php?t=208&highlight=personalausstattung
Pflegerat befürchtet Abbau von 30.000 Stellen
viewtopic.php?t=5574&highlight=personalausstattung
Intinsivpflege - Einsatz von Aushilfskräften zulässig ?
viewtopic.php?t=7388&highlight=sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflicht & Verantwortlichkeiten
viewtopic.php?t=6807&highlight=sorgfaltspflicht
Stellenausstattung völlig unzureichend
viewtopic.php?t=6869&highlight=sorgfaltspflicht
Überlastung - Muss ich trotzdem Medikamente stellen?
viewtopic.php?t=7713&highlight=%DCberlastungsanzeige
Auch im Rechtsalmanach Nr. 16 gibt es einige Beiträge zum Thema; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nzeige.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... zeige2.htm
Ich empfehle, all diese Beiträge auszuwerten und ggf. ergänzend zu fragen. Aber schon jetzt:
Die Stellenausstattungen sind nicht verbindlich vorgegeben, leider! Daher versuchen die Träger, insoweit zu sparen, wie es geht. Kein Wunder also, dass in den letzten Jahren 50.000 Stellen im Pflegebereich entschwunden sind (zugunsten übrigens der Ärzteschaft). Man kann sich gegen unzulängliche Arbeitsbedingungen nur argumentativ zu Wort melden - zunächst mündlich und dann in aller Form per Überlastungsanzeige. Arbeitsverweigerungen müssen ausscheiden, der Arbeitnehmer muss immer mit der erforderlichen Sorgfalt arbeiten. Nur strafrechtlich relevante Verrichtungen darf / muss man verweigern. Eine schwierige Situation, zu Lasten der Pflegenden. Die Pflegenden haben eine "gewisse Mitschuld" an diesen Gegebenheiten, weil sie in ihrer großen Mehr geschwiegen haben oder noch schweigen. Was der DBfK jetzt macht, eine Unterschriftenaktion, reicht hinten und vorne nicht.
Wer jetzt noch "den Ball flach halten" will, hat nicht kapiert, was eigentlich los ist!
Aktuell zum Thema:
frauTV aktuell am Mittwoch, den 5. Dezember 2007, um 22.00 Uhr im WDR Fernsehen mit folgendem Thema:
Krankenschwestern im Stress
viewtopic.php?t=7716
Gruß
Herbert Kunst
Protest der Pflegekräfte überfällig!
Verfasst: 06.12.2007, 08:09
von Rob Hüser
Protest der Pflegekräfte überfällig!
Hallo,
Herbert hat die rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beschrieben. Eigentlich kann man dem kaum etwas hinzufügen.
Ich möchte aber noch einmal bekräftigen, dass es endlich Zeit ist für einen wirkungsvollen Protest der Pflegekräfte. Gestern abend wurde von FrauTv ebenfalls aufgezeigt, wie belastend die Arbeit von Pflegekräften ist. Die Vergütung ist unzureichend.
Wenn jetzt die Arbeitgeber weiteren Druck aufbauen und Arbeitsverdichtungen vornehmen, unqualifiziertes (billiges) Personal anstellen, führt das zu weiteren unzumutbaren Belastungen. Die Verantwortlichkeiten sind nicht mehr tolerierbar.
Auf jeden Fall halte ich Überlastungsanzeigen für das Mindeste, klar die Fakten benennen!
MfG
Rob
Verfasst: 11.12.2007, 23:32
von tbline67
Vielen Dank erstmal für die Ausführlichkeit ! Ich werte noch aus !
Aber was mir gewaltig stinkt : Warum fallen andere Pflegekräfte denen die Änderungen wollen in den Rücken ???? Das muss endlich aufhören !
Noch ein Frage :
Was heisst 5 Tage Woche arbeitsrechtlich wirklich und wann muss ein Dienstplan erstellt sein, damit die Pflegekraft ihrer Arbeitsleistung erbringen kann ?
Diesntplan Dez 07 heute am 11.12.07 von der PDL "erlassen" !!!!
Dienstplan muss rechtzeitig erstellt sein!
Verfasst: 12.12.2007, 07:38
von Herbert Kunst
Hallo,
zum
Dienstplan einige Hinweise aus diesem Forum:
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan
Direktionsrecht - zum Dienst verpflichten im Frei???
viewtopic.php?t=4514&highlight=dienstplan
Darf man auf Pause verzichten?
viewtopic.php?t=644&highlight=dienstplan
Rahmendienstplan
viewtopic.php?t=6002&highlight=dienstplan
Dienstplan - Informationen gesucht
viewtopic.php?t=5887&highlight=dienstplan
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=5265&highlight=dienstplan
Der Dienstplan muss danach rechtzeitig erstellt werden. Kurzfristige Veränderungen sind unzulässig, wirkliche Notfallsituationen ausgenommen.
5-Tage-Woche bedeutet wohl einfach gesagt, dass sich die Wochenarbeitszeit auf diese 5 Tage verteilt. Besonderheiten durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag beschrieben, müssten aber bedacht werden.
Gruß
Herbert Kunst