Hi Ho !
Interessant ist nunmehr, daß die ver.di sich auf macht, um für das Pflegepersonal die Arbeitsbedingungen zu verändern.
Das war in der Vergangenheit, wenn überhaupt, nur halbherzig betrieben worden, obwohl die ver.di-Personalräte und ver.di-Betriebsräte die Pflegesituation seit mindestens 10 bis 15 Jahren kennen müßten.
Das ver.di jetzt die Pflegesituation in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, und in Unikliniken angeprangert sehen will, ist dann auch bemerkenswert.
Damit hätte ver.di besser mal vor 15 Jahren angefangen, denn dann hätte seit Gründung ver.di sicherlich weniger als 456.000 Mitglieder den Rücken gekehrt.
Hierzu muß ergänzend gesagt werden, dass es auch noch andere Gründe für den Mitgliederschwund gab.
Aber für den Mitgliederschwund sorgte sicherlich auch der Abschluß des Tarifvertrags der Länder TV-L, denn dieser verschäfte die Arbeitsbelastung für das Pflegepersonal nochmals.
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L), der auch von der ver.di als Tarifpartner zugestimmt wurde, trat am 01.11.2006 in Kraft.
Die betroffenen Personenkreise des Krankenpflegepersonals dürfen sich seit dem mit den Vorschriften unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 bis Nr. 8 auseinander setzen.
Insbesondere wird es heikel und makaber am Arbeitsplatz, wenn die Bereitschaftsdienste der Operationspflegekräfte in das Gesamtauslastungskonzept des Arbeitgebers miteinbezogen werden, wobei sich nach § 8 Absatz 6a die Bereitschaftsdienste von 22.00 h bis 6.00 h morgens erstrecken (können).
Eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 58 Stunden, wobei in den Bereitschaftsdienststufen A und B insgesamt 16 Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfe.
Besteht eine Wochenarbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden, und es liegen die Bereitschaftsdienststufen C und D vor, dann sei eine Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden pro Tag zulässig.
Obwohl gemäss der "alltäglichen pflegerischen Notstandsverwaltung" in den Unikliniken und in den Krankenhäusern, sowie in den Alten- und Pflegeheimen die Betroffenen am Morgen (meist um 6.00 h) den Dienst antreten müssen, hart (meistens bis 14.00 h oder auch länger) arbeiten müssen, und somit schon mal im Operationspflegebereich 24 Stunden auf den Beinen zu sein haben, bleibt für das betroffene Personal nur eine gesetzliche Pause von 30 Minuten.
Die tatsächliche Arbeitszeit im Arbeitsbereich steigert sich aber locker auf 65 Stunden bis 70 Stunden die Woche, was eine dauerhafte und nicht zu ertragende Belastung darstellt.
Solche Arbeitsbelastungen machen das Pflegepersonal krank, und zusätzlich wird ein Nährboden für Mobbing geschaffen, wobei Mobbing ebenfalls das Pflegepersonal krank macht.
Der Bundesvorstand der ver.di, die Gewerkschaft der Polizei,die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt, und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vereinbarten und unterzeichneten diesen TV-L.
Der TV-L wurde also auf Bundesebene kreiert, - um Kosten zu sparen - .
Die Bezahlung der Bereitschaftsstunden oder anderer arbeitszeitlich orientierter Dienstzulagen ist noch "etwas unklar", weil der TV-L an diesen Stellen "sehr offen" ist, und alles "noch sehr frisch" sei.
Ständige und langwierig andauernde Nachverhandlungen zu Nachbesserungen per Dienst- oder Betriebvereinbahrungen sollen Abhilfe schaffen.
Überhaupt gibt es viele Fragen auch zur Arbeitszeit im TV-L, die aber von den ver.di-Personalräten und Betriebsräten nicht so einfach beantwortet werden können.
Vielfach sei ersteinmal eine Rücksprache mit ver.di Funktionären der örtlich zuständigen Rechtsabteilung notwendig.
Rechtsstreitigkeiten dürften die Folge sein.
Angesichts eines solchen TV-L bleibt den Betroffenen nur noch die Selbstkündigung, - als Selbstschutz vor weiterem finanziellen, wie auch gesundheitlichem Schaden - .
Hätte die ver.di diesem kostensparenden TV-L nie zugestimmt und auch nicht mitgestaltet, dann hätte sie auch keinen zusätzlichen Beitrag zur negativen Arbeitssituation am Arbeitsplatz der Pflegekräfte beigetragen.
Um so interessanter nunmehr die Aussagen des DBfK-Bundesverbandes unter der Leitung des Geschäftsführers Franz Wagner, mit freundlicher Unterstützung der ver.di und Frau Ellen Paschke vom ver.di-Bundesvorstand.
Aus der Internetpresens
http://www.pflege-uns-reichts.de wird darauf verwiesen, das mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion gegen Stellenabbau und unzumutbare Arbeitsbedingungen vorgegangen werden müsse.
"Wer Kranke und Pflegebedürftige versorgt, darf nicht selbst krank werden durch unerträgliche Belastungen bei der pflegerischen Arbeit."
"Wir fordern: Schluss mit dem Sparen auf unsere Kosten. Hohe Pflegequalität durch mehr und gut qualifiziertes Pflegepersonal! Den Pflegenotstand können wir nur gemeinsam abwenden."
Noch interessanter sind die Aussagen des Flyers
http://www.pflege-uns-reichts.de/downlo ... -flyer.pdf
"Die Pflegepersonalregelung für Krankenhäuser, die eine Mindestausstattung sichergestellt hatte, wurde außer Kraft gesetzt, die Krankenhäuser gehen in den Wettbewerb – nicht um gute Qualität, sondern um billige Preise. Damit verbundene Risiken werden ignoriert."
Und dann noch:
"Unbeschadet der öffentlichen Diskussion über eine schlechter werdende pflegerische Versorgung, Fachkräftemangel und mit der demographischen Entwicklung ansteigendem Pflegebedarf werden Ausbildungsplätze abgebaut und Ausbildungsvergütungen gekürzt."
Die Forderungen, welche auch mit dem TV-L vereinbar sein müssen, lauten dann wie folgend:
"Wir brauchen eine Personalausstattung in allen Versorgungsbereichen, die eine qualitativ hochwertige und dem Bedarf angemessene pflegerische Versorgung gewährleistet."
"Wir brauchen analytische Personalbemessungsverfahren zur Sicherstellung dieser Personalausstattung."
"Wir fordern eine Vergütung der Pflegefachkräfte, die den Anforderungen und Belastungen angemessen ist."
"Wir streiten für Arbeitsbedingungen, die es möglich machen, unseren Beruf wieder mit Freude und Stolz – und möglichst ein Leben lang auszuüben."
"Wir sind keine Lückenbüßer und Dispositionsmasse für ungeliebte Tätigkeiten anderer Berufe!"
"Wir erwarten Respekt und Anerkennung für die Leistung, die wir für den Behandlungserfolg erbringen."
"Wir fordern die Bundesregierung auf aktiv zu werden, um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung auf Dauer sicherzustellen."
Um solchen Forderungen gerecht zu werden, muß die ver.di erst einmal den TV-L und die Vorschriften unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 bis Nr. 8 gänzlich überarbeiten, damit die zuvor genannten Forderungen auch im TV-L-Tarifbereich Gültigkeit erwerben können.
Da gibts noch Viel zu tun für den DBfK-Bundesverband unter der Leitung des Geschäftsführers Franz Wagner, für die ver.di, und für die Frau Ellen Paschke vom ver.di-Bundesvorstand.
Bis dahin bleibt es wie es ist.
Besser ist, aus der ver.di auszutreten, um sich beim Marburger Bund als Mitglied völlig neu zu organisieren.
Das geht schneller, wenn es darum geht, die von ver.di verlangten Forderungen schnellstmöglich umzusetzen.
aufwiederschreiben
didado