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Haftung bei Pflegefehlern - ggf. Umkehr der Beweislast

Verfasst: 03.01.2008, 09:01
von WernerSchell
Pflegekräfte müssen mögliche Haftung bei Pflegefehlern bedenken!
Aktuell gibt ein Urteil des Oberlandesgerichtesx (OLG) Zweibrücken zu solchen Erwägungen Anlass - das Aktenzeichen: 5 U 48/06

Bei eindeutigen Verletzungen von Patienten bzw. Bewohnern durch pflegerische Maßnahmen haftet das Pflegepersonal, ohne dass der Betroffene einen Pflegefehler nachweisen muss. Es gelte wie bei einer ärztlichen Behandlung die so genannte Beweislastumkehr, derzufolge nicht der Patient den Fehler nachweisen, sondern der Pfleger sich entlasten und beweisen müsse, ordnungsgemäß gearbeitet zu haben.
Das OLG sprach aufgrund solcher Prinzipien einem Patienten Schmerzensgeld wegen einer Darmverletzung zu. Der Kläger hatte sich diese Verletzung während einer Einlaufbehandlung zugezogen.

Umfangreiche Informationen zum dieser Thematik im Onlinebuch
Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung
viewtopic.php?f=3&t=12599
Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
Grober Behandlungsfehler - Beweislastumkehr!
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... lastumkehr
Grober Behandlungsfehler / grober Pflegefehler
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... lastumkehr