Richten und Gabe von Medikamenten
Verfasst: 17.09.2007, 06:19
Richten und Gabe von Medikamenten
Thema ist hier "juristisch" korrektes Tabletten richten und Weitergabe an den Patienten.
Bei uns im Haus wird teilweise nach dem 4 Augen Prinzip gerichtet, also einer liest vor, der andere richtet, wobei auch vom Leser die Korrektheit der Packung kontrolliert wird. Falls es dennoch, wie leider geschehen, zu einer falschen Medikamentengabe kommt, wer ist dann verantwortlich?
Nach dem Richten wird der Dispenser dem Patienten gebracht, wer trägt die Verantwortung für die korrekte Einnahme?
Sollte der Früh-, Mittags- und Nachtdienst die zu diesen Zeiten verordneten Medikamente noch mal auf die Richtigkeit hin prüfen?
Für weiterführende Literatur oder Rechtssprechungen wäre ich dankbar.
Ein guter Wochenanfang wünscht verabeate
Thema ist hier "juristisch" korrektes Tabletten richten und Weitergabe an den Patienten.
Bei uns im Haus wird teilweise nach dem 4 Augen Prinzip gerichtet, also einer liest vor, der andere richtet, wobei auch vom Leser die Korrektheit der Packung kontrolliert wird. Falls es dennoch, wie leider geschehen, zu einer falschen Medikamentengabe kommt, wer ist dann verantwortlich?
Nach dem Richten wird der Dispenser dem Patienten gebracht, wer trägt die Verantwortung für die korrekte Einnahme?
Sollte der Früh-, Mittags- und Nachtdienst die zu diesen Zeiten verordneten Medikamente noch mal auf die Richtigkeit hin prüfen?
Für weiterführende Literatur oder Rechtssprechungen wäre ich dankbar.
Ein guter Wochenanfang wünscht verabeate