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Skandalöse Zustände
Bericht zu Pflegediensten
Skandalöse Zustände bei ambulanten Pflegediensten und in deutschen
Pflegeheimen offenbart der aktuelle Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Danach bekomme jeder dritte Pflegefall nicht genug zu essen und zu trinken. 35,5 Prozent der Heimbewohner und 42,4 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, würden nicht häufig genug umgebettet und lägen sich wund. ...
http://www.n-tv.de/846120.html
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Erhebliche Missstände bei der Pflege
Bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen gibt es zum Teil erhebliche Mängel. So bekommt jede dritte zu pflegende Person nicht genug zu essen oder zu trinken. Das geht aus dem aktuellen Pflegebericht der Krankenkassen hervor. Allerdings hat sich die Situation im Vergleich zum Vorgängerbericht etwas verbessert. [mehr]
http://newsletter.tagesschau.de/re?l=6m70w2I1o9nofI33
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Deutsche Hospiz Stiftung: Politik muss angesichts skandalöser Zustände in Pflegeheimen handeln
Dortmund. „Wenn mehr als 3 von 10 Deutschen lieber Suizid begehen wollen, als zum Pflegefall zu werden, ist das ein dringender Appell an die Politik zu handeln“, verdeutlicht der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das ist angesichts der heutigen Medienberichterstattung über skandalöse Zustände in deutschen Pflegeheimen, die ein aktueller Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen attestiert, nicht verwunderlich.
„Für die Grund- und Basisversorgung von Pflegebedürftigen geben wir in Deutschland weitaus weniger aus als unsere nordeuropäischen Nachbarn“, kritisiert Brysch. Schuld sind also nicht die Pflegeheime. So besteht auch für Pauschalkritik an Pflegeheimen und Pflegepersonal kein Anlass. Anstatt sich die Pflegenden zu Gegnern zu machen, sollten sie für eine Verbesserung der Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden zu Verbündeten werden. Dabei packen die bisher veröffentlichten Pläne von Ulla Schmidt zur Pflegereform, wie etwa zehn Tage Pflegeurlaub für pflegende Angehörige, die Probleme nicht an der Wurzel. „Ein großer Wurf in Sachen Pflegereform scheint nicht in Aussicht“, so Brysch.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospizstiftung vom 31.8.2007
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail:
breddermann@hospize.de
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Pressemitteilung Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.:
"BILD"-Zeitung spricht von Pflege-Schande und schürt Ängste alter und pflegebedürftiger Menschen
Enem Bericht der "BILD"-Zeitung zufolge wird der Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) heute offenbaren, dass in Deutschland tausende Schwerkranke unzureichend behandelt und versorgt werden, dursten, hungern und wund liegen….
Dazu Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V.: "Der MDS hat uns mit Schreiben vom gestrigen Tag vorab über die zentralen Ergebnisse des 2.Berichts nach § 118 Abs.4 SGB XI informiert. Die "Offenbarungen" der "BILD"-Zeitung können wir nicht nachvollziehen!
Tatsächlich wird in dem Bericht ausdrücklich das Ergebnis verzeichnet, dass
im Vergleich zum 1.Bericht Verbesserungen in der Qualität der Pflege zu verzeichnen sind….
Ambulante Pflege
….. die Zufriedenheitswerte der Pflegebedürftigen sich nach wie vor auf hohem Niveau bewegen (die Ergebnisse liegen meist über 90%)…
Stationäre Pflege
Die Zufriedenheitswerte (…Körperpflege 95,7%...Abstand Mahlzeiten 94,5%) mit jeweils 90% weiterhin auf einem hohen Niveau…"
Ein Telefonat vom heutigen Tag mit den Kollegen vom MDS ergab im Übrigen, dass diese die von der "BILD" zitierten Äußerungen nicht getätigt haben."
Betroffen zeigt sich Andrea Kapp, Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des bad e.V.: "Menschenwürdige Pflege ist das zentrale Anliegen der von uns vertretenen ambulanten und stationären Einrichtungen. Solche Berichte ignorieren alle unsere Bemühungen und verunsichern die betroffenen Menschen in unverantwortlicher Weise! Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 1,9 Millionen Menschen auf etwa 3,1 Millionen ansteigen. Tag für Tag kämpfen wir mit unseren Einrichtungen um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflege. Der Druck unter dem unsere Einrichtungen arbeiten müssen ist bekannt! Täglich hören wir von sich selbst ausbeutenden, überforderten Pflegekräften, die sich mit persönlichem Einsatz aufopfern, um unter denen von der Politik und den Kostenträgern vorgegebenen miserablen Bedingungen, die Situation der von ihnen gepflegten Menschen erträglich zu gestalten. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Verweildauer im Beruf im Bereich Pflege die niedrigste ist! Es ist mittlerweile Alltag, dass unsere Einrichtungen kostenfreie Beratungsleistungen erbringen, für die Pflegebedürftigen Kontakt zu deren Kranken- und Pflegekassen halten, Broschüren, die der bad e.V. herausgibt wie z.B. "Dekubitusprophylaxe für pflegende Angehörige" verschenken.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.8.2007, 14.00 Uhr.
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
http://www.bad-ev.de
-- ABVP weist Vorwürfe des MDS zurück: Es gibt keine „Pflegeschande“ in ambulanten Pflegeeinrichtungen!
In der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung wird die pflegerische Versorgung in Deutschland als „Pflegeschande“ bezeichnet. Anlass für diese reißerische Darstellung sind vorab veröffentlichte Zahlen des zweiten Berichts des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), die vom MDS am heutigen Vormittag auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt werden.
Nach den vorab veröffentlichten Zahlen werden folgende Defizite in der stationären und ambulanten Versorgung angesprochen: Pflegebedürftige würden nicht häufig genug umgebettet, sie bekämen nicht genug zu trinken und zu essen und es fände keine angemessene Inkontinenzversorgung statt. Weiter ist von einer schlechten Pflege bei altersverwirrten Menschen (Demenzkranken) die Rede.
In dem entsprechenden Bericht werden diese Mängel nicht nur stationären, sondern auch ambulanten Pflegeeinrichtungen vorgeworfen. Andreas Wilhelm, der Vorsitzende des Arbeitgeber- und Berufsverbandes Privater Pflege e.V (ABVP), kann diese Vorwürfe gegenüber den ambulanten Pflegeeinrichtungen nicht nachvollziehen: „Wie soll ein ambulanter Pflegedienst, der lediglich die vom Pflegebedürftigen in Auftrag gegebenen Leistungen erbringen kann und daher oft nur wenige Minuten am Tag bei dem Pflegebedürftigen vor Ort sein kann, eine angemessene Ernährung des Patienten sicherstellen?“
Und - so Wilhelm weiter: „Der Pflegedienst kann allenfalls den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen dahingehend beraten, wie eine angemessene Ernährung erfolgen soll. Wenn sich die Betroffenen dann nicht an die Beratung halten, hat der Pflegedienst nicht die Möglichkeit, hier aktiv einzugreifen, sondern hat lediglich die Option, diesen Mangel zu dokumentieren und diese Information an den Medizinischen Dienst und die Pflegekassen weiterzugeben.“
Weiterhin verweist Wilhelm darauf, dass Leistungen der Dekubitusvorsorge, wie z.B. das Lagern und Umbetten des Pflegebedürftigen, häufig nicht nur durch den Pflegedienst allein, sondern zusätzlich auch durch im Haushalt tätige Pflegepersonen, wie z.B. Angehörige, durchgeführt werden. Diese Pflegepersonen werden zwar vom Pflegedienst beraten und dahingehend angeleitet, das erforderliche „Lagern und Umbetten“ fachgerecht auszuführen. Erzwingen kann der Pflegedienst die fachgerechte Umsetzung durch die Pflegeperson jedoch nicht.
Der mangelnden Versorgung von altersverwirrten Menschen (so genannten Demenzkranken) kann durch eine bessere Ausgestaltung der finanziellen Leistungen für diese Menschen begegnet werden. Insofern begrüßt der ABVP einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Pflegeversicherungsreform. Notwendig ist weiter eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der bislang die Belange von Demenzkranken nur unzureichend berücksichtigt.
Kritisch bewertet der ABVP-Vorsitzende dagegen den von der Bundesregierung geplanten vermehrten Einsatz von Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation: „Gerade im Hinblick auf die vom MDS festgestellten Mängel sollten die Qualitätsanforderungen und deren Überprüfung bei Einzelpflegekräften die selben sein wie bei ambulanten Pflegediensten!“
Für Rückfragen: Andreas Wilhelm, 05 11 - 33 89 80, E-Mail:
dialog@abvp.de
Quelle: presse info privater pflege des ABVP vom 31.08.2007