Pflegepersonal übernimmt ärztliche Tätigkeiten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Pflegefan
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Weitere Aufgaben für das Pflegepersonal - ja!

Beitrag von Pflegefan » 26.07.2007, 06:56

Weitere Aufgaben für das Pflegepersonal - ja!

Ich würde es begrüßen, wenn dem Pflegepersonal bestimmte Verrichtungen eigenverantwortlich übertragen würden, die heutezutage noch ärztliche Tätigkeit darstellen. Solche Aufgaben können qualifizierte Pflegekräfte gut erledigen, oftmals besser als Ärzte. Kenner wissen, was ich meine.
Allerdings müssen bei entsprechenden Aufgabenzuweisungen auch die Personalstellen folgen - und, die Haftungsfrage muss geklärt sein. Mit anderen Worten:
Der Einrichtungsträger muss z.B. für eine ausreichende Haftpflichtversicherung sorgen - so auch nachlesbar unter http://www.pflegerechtportal.de
Wenn solche Abklärungen gewährleistet sind, gibt es eine saubere Lösung für alle Beteiligten!

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Ärztliche und pflegerische Aufgaben - Neuordnung!

Beitrag von Service » 16.11.2007, 14:14

Übernahme aus:
Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung ist überfällig - im Interesse der Patienten!
viewtopic.php?p=30375#30375


Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung ist überfällig - im Interesse der Patienten!
Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e.V. ruft zur sachlichen Diskussion über Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen auf / Brief an den Vorstand des Marburger Bundes (MB)

BERLIN (16. November 2007) – Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegefachkräfte hat Vertreter der Klinikärztegewerschaft Marburger Bund (MB) aufgefordert, zu einer sachlichen Diskussion über eine mögliche Neuordnung der Gesundheitsberufe zurückzukehren. „Seit geraumer Zeit beobachten wir Ihre öffentlichkeitswirksamen Kommentare zu diversen Veränderungen in unserem extrem tradierten Gesundheitswesen. Die Stellungnahmen bedürfen jedoch der Korrektur“, heißt es in einem Brief des BALK-Vorstandes an den neu gewählten Vorsitzenden des Marburger Bundes, Rudolf Henke.
Hintergrund ist das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen (SVR). Die Gesundheitsweisen sprechen sich darin unter anderem dafür aus, Pflegekräften künftig mehr Kompetenzen und größere Eigenständigkeit in der Gesundheitsversorgung einzuräumen. Der Marburger Bund lehnt dies – wie die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auch – ab. Wer „originäre ärztliche Tätigkeit“ auf die Pflegeberufe verlagern wolle, „entwerte den Arztberuf“ und gefährde die Sicherheit von Patienten, hatte der Marburger Bund in verschiedenen Pressemitteilungen erklärt. Pflegende könnten Ärzten in Krankenhäusern viel Arbeit abnehmen, „aber nicht rein ärztliche Tätigkeiten“, da dies nur Ärzte gelernt hätten.
Dazu erklärt Peter Bechtel, stellvertretender Vorsitzender der BALK und Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR): „Es geht uns keineswegs um eine Deprofessionalisierung des Arztberufes. Im Vordergrund steht vielmehr die richtige Weichenstellung in Bezug auf die zukünftige Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in den Kliniken sowie im ambulanten wie stationären Sektor“. Die professionelle Pflege in Deutschland wolle auch keine ärztlichen Tätigkeiten übernehmen, „um Ärzten viel Arbeit abzunehmen“, stellt Bechtel klar. Vielmehr gehe es um die Frage, welche neuen Aufgaben Pflegefachkräfte ausüben könnten, weil sie dafür entsprechend qualifiziert sind.

„Wer mit welcher Qualifikation zu welchem Preis“
Bechtel: „Die professionelle Pflege hat in den vergangenen Jahren wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie äußerst flexibel und zielorientiert auf neue Bedingungen Im Gesundheitswesen mit einer raschen Adaption der Arbeitsablauforganisation reagieren kann. Jetzt steht allerdings ein Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung mit gleichzeitiger Neudefinition der dazu notwendigen Qualifikationsprofile der Berufsgruppen im Gesundheitswesen an. Wenn es gelingt, die anstehende Diskussion von den Bedürfnissen des Patienten ausgehend zu führen, müsste eine langfristig zielorientierte Lösung möglich sein. Allerdings kann es nicht darum gehen, wer von wem welche Tätigkeiten übernimmt, sondern wer mit welcher Qualifikation und mit welcher Qualität zu welchem Preis welche Tätigkeit ausführt. Dabei geht es natürlich auch um das Thema Vorbehaltsaufgaben, die aber nicht nur unter ärztlichem Fokus diskutiert werden kann.“ Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung von Tätigkeiten, die allen Pflegefachkräften vorbehalten sind.

„Nicht gegen die Ärzte, sondern im Interesse der Patienten“
Die professionelle Pflege könne sich durchaus als eigenständiger Leistungserbringer mit Verordnungsvollmacht im Bereich der Hilfsmittelversorgung, Inkontinenzversorgung etc. ergänzend und sinnvoll einbringen – „nicht gegen die Ärzte, sondern im Interesse der Patienten und pflegebedürftigen Menschen in diesem Land“. Der BALK-Vorstand appelliert daher an den Marburger Bund, gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat in einen konstruktiven Dialog über die künftige Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland einzutreten.

Anhänge:
BALK_Pressinforamtion_Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung_071116.pdf
( 91,03 KB )
http://www.balkev.de/balk.nsf/55A416AE2 ... 071116.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2007
http://www.balkev.de/

didado
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Achtung Staatsanwalt !

Beitrag von didado » 18.11.2007, 15:56

Hi Ho !

Wie schnell das krankenpflegepersonal in staatsanwaltliche Ermittlungen verwickelt sein kann, wenn das Pflegepersonal ärztliche Tätigkeiten übernimmt, z. B. das Einstellen von Infusionspumpen oder die intravenöse Gabe einer Glukose-Infusion, dass soll das folgende Beispiel verdeutlichen.
Hier wurde die Sicherheit vernachlässigt und das Leben des Säuglings Lara beendet.
Von einem Beweis, dass die Pflegekräfte äußerst flexibel und zielorientiert auf neue Bedingungen Im Gesundheitswesen mit einer raschen Adaption der Arbeitsablauforganisation reagieren können, konnte hier nicht gesprochen werden.
Diese Beispiel zeigt, daß ein Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung mit gleichzeitiger Neudefinition und der dazu notwendigen Qualifikationsprofile der Berufsgruppen im Gesundheitswesen nicht einzutreten hat.
Hier stimmte offensichtlich die Qualifikation, der Preis, und die Tätigkeit überhaupt nicht mehr überein.
Die professionelle Pflege war hier als eigenständiger Leistungserbringer mit Verordnungsvollmacht nicht ergänzend und nicht sinnvoll angebracht, und die Pflege stand nicht im Interesse der kleinen Patientin.

Neuer Skandal am Klinikum Essen:
Sechs Monate nach dem „Fall Broelsch“ mit dem Verdacht auf Organhandel soll wegen eines Behandlungsfehlers ein Säugling aus Düsseldorf gestorben sein.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Die kleine Lara war erst sechs Monate alt, aber schon sehr schwer krank.
Das Baby litt unter einer lebensgefährlichen Schädigung der Leber.
Im Uni-Klinikum Essen und sollte Lara durch eine Transplantation gerettet werden.
Die Operation stand kurz bevor, das Personal der Intensivstation der Klinik kämpfte 2 Tage dum das Leben der Kleinen - vergeblich.
Lara starb am 20. Oktober.
Für die behandelnden Ärzte war laut einem Kliniksprecher die Ursache für den plötzlichen Tod ihrer Patientin unklar.
Polizei und Staatsanwalt wurden informiert, eine Obduktion angeordnet.
Ergebnis:
Fatale Folgen einer Infusion
Eine fehlerhaft dosierte Glukose-Infusion habe zu Laras Tod geführt, so ein Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft.
Statt 15,8 seien 158 Milligramm pro Stunde in die Blutbahn des Kindes geflossen.
Die fatalen Folgen:
Der Blutzuckerwert erhöhte sich dramatisch und löste eine Gehirnblutung bei dem Baby aus, an der es starb.
Wer die Infusionspumpe möglicherweise falsch eingestellt hat, ist unklar.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt -wegen fahrlässiger Tötung.
Wie lange die Ermittlungen dauern werden, ist laut Staatsanwaltschaft nicht absehbar.
„Wir müssen nun Krankenunterlagen sicherstellen und Beteiligte vernehmen“, so der Sprecher.
Das Klinikum bestätigte den Tod des Babys, wollte ansonsten aber keine Stellungnahme abgeben - zumal das Ergebnis der Obduktion der Klinik noch gar nicht vorliege.
Der Haftpflichtversicherer sei über den Fall informiert.

Im Transplantationsskandal am Klinikum Essen hatte der Chefarzt OP-Verbot erhalten.
Bereits vor einem halben Jahr war das Klinikum Essen in die Schlagzeilen geraten.
Es war ein Einzelfall bekannt geworden, in dem das Sekretariat des international anerkannten Transplantationsspezialisten Christoph Broelsch, Chefarzt am Klinikum Essen, den Angehörigen einer 67-jährigen Patientin gegen Zahlung einer Spende in Höhe von 5000 Euro eine zeitnahe Organverpflanzung angeboten haben soll.
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme, Nötigung und Erpressung auf und stieß so auf weitere Verdachtsfälle.
Der Uni-Rektor eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen den Chefarzt.
Nach einer Razzia in der Privatwohnung des Mediziners und in der Klinik Mitte Oktober, bei der Hunderte von Datenträgern und Akten beschlagnahmt wurden, suspendierte der Uni-Rektor Christoph Broelsch.
Der Spezialist darf seither nicht mehr am Klinikum operieren.
Ein Ende der Ermittlungen ist laut der Staatsanwaltschaft in Essen derzeit noch nicht absehbar.
„Die Sichtung der Akten wird sicherlich noch bis zum Ende des Jahres dauern“, sagte der Justizsprecher gestern.

Siehe unter:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... ten/501177

Aufwiederschreiben
didado

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Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet

Beitrag von Ärztliche Praxis » 08.03.2008, 10:48

Windhorst kritisiert geplante Aufwertung der Pflegeberufe
Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet
Dr. Theodor Windhorst wittert einen schleichenden Verfall des medizinischen Standards in Deutschland. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat im neuen Pflegegesetz Paragraphen entdeckt, ", die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen“.

07.03.08 - Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht zwar ein, dass die Pflege hierzulande verbessert werden und den Pflegeberufen eine bessere Perspektive geboten werden muss. Doch enthalte der Kompromiss von Union und SPD zu einem neuen Pflegegesetz "Paragraphen, die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen".

Das Gesetz, das am 14. März im Bundestag verabschiedet werden soll, beinhaltet Modellvorhaben, nach denen bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen am Patienten künftig durch Pflegeberufe erbracht werden können. Windhorst wehrt sich dagegen vehement: "Solche Pläne machen die Patienten in Pflege- und Altenheimen zu Testpersonen", urteilt er. "Und das sind gerade diejenigen, die sich nicht wehren können."

Niedersachsen prescht mit Ausgestaltung der Reform vor
In Niedersachsen nehmen die Pläne der Bundesregierung schon konkrete Formen an. Landessozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) lässt bereits ein neues Heimgesetz für die rund 1.300 niedersächsischen Pflegeheime erarbeiten. Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Niedersachsen ist unter anderem vorgesehen, die gesetzliche Quote für die Anzahl der Fachkräfte in den Heimen ersatzlos zu streichen. Bisher muss die Hälfte der Pflegekräfte über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Künftig sollen Pflegekassen und Heime aushandeln dürfen, wie viele Fachkräfte in einem Heim arbeiten müssen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Sozialministeriums hervor, das dem Sender vorliegt. Danach sollen die Heimbetreiber künftig auch von Meldepflichten befreit werden. So soll beispielsweise nicht mehr jeder Wechsel von Pflegekräften angezeigt werden müssen. Außerdem sollen Altenwohngemeinschaften nicht mehr unter das Heimrecht fallen, wenn in der Einrichtung nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige leben und jeder einzelne seinen ambulanten Pflegedienst frei wählen kann.

Originäre Aufgaben müssen beim Arzt bleiben
Windhorst warnt eindringlich davor, den Qualität sichernden Arztvorbehalt sukzessive auszuhöhlen. Originäre Aufgaben des Arztes müssten auch beim Arzt verbleiben. "Was der Arzt lange gelernt hat und was als Facharztstandard gilt, kann man nicht einfach anderen Berufsgruppen überlassen."

In Alten- und Pflegeheimen entstünde dann - politisch gewollt - eine Zwei-Klassen-Medizin: Auf der einen Seite gäbe es die Versorgung durch den Mediziner auf Facharztniveau, auf der anderen die Behandlung durch Nicht-Mediziner, die dieses Niveau nicht erreichen können. Es habe aber jeder das Recht auf eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau - vor allem jene, die sich ihren Arzt nicht mehr selbst aussuchen können.

Case Management als hilfreiches Instrument
Die Ausübung der Heilkunde am Menschen, also Diagnostik und Therapie, müsse daher alleinige Aufgabe des Arztes bleiben. Der Kammerpräsident spricht sich dagegen für Berufsfelder aus, die den Arzt entlasten sollen - zum Beispiel Case-Manager. Auch eine enge und bessere Kooperation aller Gesundheitsberufe tut seiner Ansicht nach Not. In der heutigen modernen und komplexen Medizin müssten auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in die Versorgungskonzepte einbezogen werden. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen könne durch Kooperationen in multiprofessionellen Teams unter ärztlicher Leitung verbessert werden, sagt Windhorst.

ÄKWL / dpa / chy

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 04.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

Presse
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Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Delegation von ärztlichen Leistungen

Beitrag von Presse » 20.03.2008, 07:38

Delegation von ärztlichen Leistungen
Müller: Förderung der medizinischen Fachangestellten entlastet den Arzt und nutzt dem Patienten

"Delegation ja, Substitution nein." Mit dieser Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema "Entlastung des Hausarztes" positioniert. Im Rahmen des Workshops "Arztentlastende Strukturen in der hausärztlichen Versorgung", den die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer, die KBV und der Verband der medizinischen Fachberufe gemeinsam durchführten, erklärte Müller weiter: "Wenn Ärzte ihren hoch qualifizierten Praxismitarbeitern Tätigkeiten übertragen, bietet das viele Vorteile. Das Behandlungsgeschehen wird von einer Person - in der Regel dem Hausarzt - koordiniert und dokumentiert. Die medizinischen Fachangestellten wiederum entlasten den Arzt, indem sie den Patienten unterstützend betreuen, auch - sofern erforderlich - bei diesem zu Hause. Dem Patienten gibt das Sicherheit, weil er Arzt und Praxispersonal meist schon seit Jahren kennt." Die Verantwortung für die medizinische Leistung liege weiterhin dort, wo sie auch hingehöre, nämlich beim Hausarzt.

Den Weg der Substitution, also die Übertragung von Leistungen beispielsweise an Gemeindeschwestern oder Pflegefachkräfte zur selbständigen Übernahme, sah der KBV-Vorstand dagegen kritisch. "Die Qualitätssicherung ist dabei eines der großen Probleme", so Müller. Hier müssten eigene Regelwerke geschaffen werden. Überhaupt würde es ein deutliches Mehr an Bürokratie und Dokumentationsverpflichtungen geben. "Allein schon die Abstimmungsprozesse fielen deutlich aufwändiger aus. Dagegen ist die Arzthelferin das natürliche Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Familie. Ihr vertrauen alle gleichermaßen."

Der KBV-Vorstand wies darauf hin, dass die Aus- und Weiterbildungscurricula der medizinischen Fachangestellten bereits entsprechend überarbeitet werden. Außerdem sei mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz jetzt gesetzlich verankert, dass in der Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte Abrechnungspositionen für delegierbare Leistungen zu schaffen sind. Er stellte fest: "Delegierbare Leistungen stellen neue Leistungen dar, die auch mit besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Damit ist glasklar: Es wird dafür neues Geld in der Gesamtvergütung geben."

"Die Ärzteschaft und die Gesundheitsberufe brauchen einen rechtssicheren Rahmen für delegierbare Leistungen", forderte Müller. Denn notwendig seien nicht nur Änderungen im Berufsrecht, sondern auch im Sozialgesetzbuch. "Der Gesetzgeber muss hier die rechtlichen Grundlagen schaffen."

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Quelle: Pressemitteilung vom 19.3.2008

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