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von johannes » 12.03.2008, 13:30
Bisher galt, daß gesetzliche Vorgaben rechtlich bindend sind. Wer sich nicht daran hält, wird bestraft. Nach den Durchführungsrichtlinien des SGB XI bezüglich der Behandlungspflege ist zumindest in Baden-Württemberg eine eindeutige Regelung getroffen. Danach sind im Rahmen des Heimvertrages Leistungen der Behandlungspflege wie folgt zu erbringen:
- Verbände anlegen und wechseln
- Injektionen s.c.
- Dekubitusversorgung
- Einreibungen, Wickel
- Inhalationen
- Tropfen, Salben der Augen, Ohren, Nase
- Medikamentenverabreichung und –
überwachung
- Blutdruck-, Puls- und Temperaturkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Einlauf/Darmentleerung
- Bronchialtoilette, Trachealkanülenpflege
- Verabreichung von Sondenernährung bei
liegender Sonde
- Verabreichung von Infusionen bei liegendem
Gefäßzugang
Wer sich an diese gesetzliche Regelung hält, wird zunehmend wie ein Depp behandelt. Wer die im Gesetz (hier Durchführungsverordnung zum SGB XI) festgelegten Kompetenzen überschreitet, wird im Gesundheitswesen nicht bestraft, sondern in den Himmel gelobt. Wie anders erklärt es sich, daß immer mehr ärztliche Tätigkeiten durch Pflegekräfte übernommen werden sollen? Und dann sind die Gesetzesbrecher auch noch stolz auf ihre Leistung.
Daß der Gesetzgeber solche Machenschaften stillschweigend hinnimmt, ist nachvollziehbar. Er wartet geübte Praxis eine gewisse Zeit ab und macht sie dann zum Standard. Das spart Geld, Geld, Geld! Und darum geht es doch wohl in erster Linie.
Schließlich gilt zu beachten, daß selbst die oben genannten Tätigkeiten vom Pflegepersonal völlig ohne Vergütung zu erbringen sind! Das macht immerhin ca. 10 % der Jahresarbeitszeit aller Pflegekräfte aus!
Wieviel Arbeitszeit wird auf diese Weise den Pflegebedürftigen jährlich gestohlen, die in der psychosozialen Betreuung gewiß besser angelegt sein dürften?
Johannes
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!